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Channel: Der Anti-Jagdblog - News über Jagd & Wildtiere
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Südafrika: Big Five zum Abschuss freigegeben

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Jagdtourismus extrem: Ehemaliger US-Polizist tobt sich in Südafrika aus und macht dazu ein gutes Geschäft

Als erste deutschsprachige Presse berichtete "SÜDAFRIKA – Land der Kontraste" über die US-Tierjägerin Melissa Bachman, die in Südafrika einen Löwen erlegte. Der Fall verbreitete sich wie ein Lauffeuer in sämtlichen Medien, Blogs und Foren. Nun ist die Redaktion über einen neuen Skandal am Kap informiert worden, der alles bisher Bekannte in den Schatten stellt. Erneut steht ein US-Amerikaner im zweifelhaften Rampenlicht.


© Das US-Unternehmen "Koeshall's World Hunting Adventures LLC" wird von dem US-amerikanischen Ex-Polizisten Kevin Koeshall und seiner südafrikanischen Frau Rika betrieben. Das Ehepaar geht gegen Tierschützer vor, wenn diese "Drohungen" gegen die Tierjäger aussprechen. Im Bild ist ein Jagdtourist in Südafrika zu sehen. (Quelle: Koeshall's World Hunting Adventures LLC)

Kevin Koeshall betreibt gemeinsam mit seiner Ehefrau Rika das auf die Tierjagd spezialisierte Unternehmen "Koeshall's World Hunting Adventures LLC", mit Hauptsitz im US-Bundestaat Wisconsin. Zusätzlich können Tierpräparationen gekauft bzw. bestellt werden. Ebenso unterhält Koeshall in South Dakota einen weiteren Shop. Rund ein Vierteljahrhundert schon finanziert sich der ehemalige Polizist somit den eigenen Lebensunterhalt.

Rika, eine südafrikanische Staatsbürgerin, ist ähnlich wie Kevin eine erfolgreiche Absolventin des "Professional Hunter Course for South Africa" – eine Art Qualifizierung zum erfolgreichen Töten von Safari-Tieren. Als registrierte Jägerin hat sie kraft südafrikanisches Rechts die Legitimation, auf Tiere wie die Big Five – Elefant, Nashorn, Büffel, Leopard und Löwe – zu schießen bzw. andere Tierjäger bei ihrem Unterfangen zu unterstützen.
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© Jagdtourismus extrem: Wer einen Elefanten tötet, so heißt es in Jagdkreisen, kann mit viel Anerkennung rechnen. Bislang ist es in Südafrika gesetzlich erlaubt, solche Großwildtiere zu erlegen. (Quelle: Koeshall's World Hunting Adventures LLC)
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© Jagdtourismus extrem: Nashörner sind aufgrund ihres kostbaren Horns vom Aussterben bedroht. Und dennoch werden diese Tiere gejagt und getötet. (Quelle: Koeshall's World Hunting Adventures LLC)
Giraffe


© Jagdtourismus extrem: Giraffen werden eher selten gejagt. Doch der US-Unternehmer Kevin Koeshall erfüllt seinen Gästen jeden Wunsch. (Quelle: Koeshall's World Hunting Adventures LLC)

In der nördlichsten Provinz des Kaplands, in Limpopo, unterhält der US-Amerikaner gleich drei Einrichtungen zum Jagdtourismus. In der "Deluxe Limpopo Lodge", im "Limpopo Dangerous Game" und im "Limpopo Rifle" können sich die zum Schießen motivierten Safari-Fans austoben. "Wir erfüllen ihre Wünsche", heißt es vom Unternehmen.

Einigen Jägern reicht das Aufspüren und Töten eines "einfachen Säugetieres” in der US-Heimat nicht mehr aus. Allein dieser Spaß für einen Hirsch etwa kostet den vorliegenden Unterlagen zufolge rund 2.250 US-Dollar, umgerechnet knapp 1.600 Euro. Dementsprechend weichen die Profis unter den Tierjägern ganz gezielt auf Südafrika aus; auf der Suche nach dem exotischen Kick. Sogar vor der Jagd nach Elefanten oder Nashörnern schrecken sie nicht ab, wie durch entsprechendes Bildmaterial belegt.

© Besonders beliebt bei US-Jagdtouristen sind die Big Five – Elefant, Nashorn, Büffel, Leopard und Löwe. (Quelle: Koeshall's World Hunting Adventures LLC)

Kevin und Rika Koeshall sind einigen wenigen Tierschützern bereits bekannt, doch halten sich die meisten dieser Aktivisten zurück. Denn das Unternehmerpaar leitet "jede Warnung und Bedrohung" durch die Tierfreunde an die lokalen Ämter und Bundesbehörden zur weiteren Verfolgung weiter. Lediglich auf Facebook ist der Protest wirksam gewesen. Denn die dortige Präsenz des Unternehmens musste bereits deaktiviert werden.

Unterdessen kritisierte die amtierende Bundesumweltministerin Barbara Hendricks in einem Interview mit "SÜDAFRIKA – Land der Kontraste" den Jagdtourismus in Südafrika. "Solche Vorgänge entsprechen nicht unseren Wertvorstellungen im Umgang mit Tieren. Südafrika hat enorme Anstrengungen gegen die Wilderei beim Nashorn unternommen, aber die Trendwende leider noch nicht geschafft.", sagte Hendricks. Die weiteren Entwicklungen bleiben abzuwarten.

http://2010sdafrika.wordpress.com/2014/03/29/big-five-zum-abschuss-freigegeben/

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«Von der Fuchsjagd muss man angefressen sein»

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Zum 17. Mal fand am vergangenen Samstag der Fellmarkt in Thusis statt, der einzige kantonale Fellmarkt. Jäger und Jägerinnen verkaufen dort ihre Fuchsfelle, aber auch Marder- oder Schneehasenfelle an Händler. Der Markt ist ein wichtiger Treffpunkt für die Jagdszene.


Reportage: Fellmarkt in Thusis (25.3.2014)

Die Szenerie ist beeindruckend. Felle türmen sich zu grossen Haufen. Daneben liefern Jäger ihre Trophäen auf sorgfältig gestalteten Wagen an. Fell-Accessoires werden angeboten – oder wie manche Fellmütze gleich getragen. Gleichzeitig ist der Fellmarkt ein wichtiger Treffpunkt für die Jäger und Jägerinnen. Man trifft Leute, die man schon lange nicht mehr gesehen hat, kann Geschichten austauschen und über die Jagd fachsimpeln.


Der Gang zum Fellhändler ist ein sorgfältig inszenierter Auftritt, der Beachtung findet. SRF

Vor Ort am vergangenen Samstag war auch Beat Angerer, Präsident der Bündner Jäger. Im Gespräch mit dem «Regionaljournal Graubünden» von Radio SRF schätzt er, dass etwa die Hälfte der geschossenen Füchse in Graubünden auch «abgezogen» werden. Insgesamt schossen die Jäger und Jägerinnen letztes Jahr rund 3100 Füchse. Die toten Tiere landen schliesslich in der Abfallverbrennungsanlage. Im Gespräch nimmt Angerer auch Stellung zur Kritik an der Fuchsjagd.

Fellhändler Peter Hofstetter aus Flawil ist einer der Grosseinkäufer.


Frauen und Männer schmücken sich mit Fuchsfellmode.

http://www.srf.ch/news/regional/graubuenden/von-der-fuchsjagd-muss-man-angefressen-sein

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Wildschwein verfehlt, Frau getroffen - Jäger auf Schadensersatz verurteilt

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Der Schuss eines Jägers traf eine Forstarbeiterin. Ob direkt oder über Umwege, blieb unklar. Der Mann muss Schadenersatz leisten, weil er sich nicht über die Arbeiten erkundigt hatte.

Wien. Eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nimmt Jäger stärker in die Pflicht. Im Mittelpunkt des Prozesses stand die Frage, inwieweit ein Jäger Erkundigungen über andere im Wald befindliche Personen vornehmen muss, bevor er Schüsse abgibt.

Am Werk war ein eigentlich erfahrener Jäger, der aber im wahrsten Sinn über sein Ziel hinausschoss. Der Mann frönte jede Woche seinem Jagdtrieb, bereits mit 16 hatte er die dafür nötige Prüfung abgelegt. Auch an einem Morgen im Jänner 2007 war der Mann in einem Jagdrevier in Bärndorf (Niederösterreich) auf der Pirsch. Gegen acht Uhr kam er auf eine Lichtung. Der Mann bewegte sich möglichst leise, ging Schritt für Schritt vorwärts und suchte die Gegend mit einem Feldstecher, der für eine zehnfache Vergrößerung sorgte, nach Wild ab. Und siehe da: Er erblickte mehrere Wildschweine. Der Mann zielte auf ein Tier, das fast still stand, verfehlte es aber. Stattdessen traf das Projektil eine Forstarbeiterin. Diese konnte der Mann von seinem Standpunkt aus nicht sehen. Die Frau wurde schwer verletzt. Doch warum sie das Projektil traf, blieb unklar. Möglicherweise kam das Projektil erst über Umwege zu ihr, etwa indem es zunächst den Boden und erst dann die Forstarbeiterin traf. So genau konnte das nicht mehr festgestellt werden.

Das Unglück der Frau wurde als Arbeitsunfall anerkannt. Die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) forderte ihre Ausgaben aber vom Jäger zurück. Er wurde auf rund 97.000 Euro geklagt. Der Mann, dessen Strafverfahren mit einer Diversion geendet hatte, wehrte sich aber gegen die Forderungen der AUVA. Er habe sich „jagdgerecht“ verhalten, so wie ein sorgfältiger Jäger es tun würde. Das Wildschwein sei, als er schoss, frei gestanden, und es habe sich in der Flugbahn sonst niemand gefunden, der hätte gefährdet werden können. Auch ein „ausreichender Kugelfang“ in Form eines Erdwalls sei vorhanden gewesen. Dass die Arbeiterin getroffen wurde, müsse man auf eine „ganz außergewöhnliche Verkettung von Umständen zurückführen“. Das Geschoss habe einen atypischen Verlauf genommen, der in der Jagdpraxis noch nie aufgetreten sei. Zudem hätte die Forstverwaltung, mit der er durch die Jagdkarte einen Vertrag habe, Sperrmaßnahmen durchführen müssen. Man könne von einem Jäger nicht verlangen, vor einem „Morgenpirschgang“ persönlich nachzuschauen, ob andere Leute den Wald nutzen. Das würde nämlich die Jagd im Vorhinein vereiteln.

Bei der ersten Vernehmung gab der Mann an, nichts von Forstarbeiten im Wald gewusst zu haben. Später musste er eingestehen, 15 Minuten vor dem Unglück einen Anruf von einem anderen Jäger erhalten zu haben. Dieser warnte, dass er ein Fahrzeug gesehen und Geräusche gehört habe, bei denen es sich um Forstarbeiter handeln könnte.

Nicht ausreichend vergewissert

Das Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen erklärte, dass der Jäger hafte. Er habe gegen § 96 des NÖ Jagdgesetzes verstoßen, das jede Tätigkeit verbiete, die Menschen auch nur abstrakt gefährden könne. Der Mann habe es trotz konkreter Hinweise auf Forstarbeiten unterlassen, sich zu vergewissern, wo diese genau im Wald stattfanden. Er hätte etwa das Revier weiter abgehen sollen, um Nachschau zu halten, meinte das Gericht. Jedenfalls wäre es unzumutbar gewesen, bei der Forstverwaltung anzurufen und zu fragen, wo die Arbeiter im Einsatz sind. Das Jagdrevier hingegen sei laut dem Vertrag zwar berechtigt, aber nicht verpflichtet gewesen, bei Forstarbeiten ein Betretungsverbot zu verhängen. Das Oberlandesgericht Wien und der Oberste Gerichtshof (10 Ob 55/13f) bestätigten das Urteil. Der Mann habe das Jagdgesetz, das eine zivilrechtliche Schutzvorschrift darstelle, übertreten und müsse daher Schadenersatz leisten.

AUF EINEN BLICK

Ein Jäger, der eine Frau mit einem Geschoss traf, haftet, auch wenn er die Frau nicht gesehen hat und das Projektil möglicherweise erst über Umwege das Opfer traf. Der Jäger, der von einem Kollegen vor möglichen Forstarbeitern telefonisch gewarnt wurde, hatte sich nicht bei der Forstverwaltung über Details erkundigt. Der Mann habe § 96 des niederösterreichischen Jagdgesetzes gebrochen, erklärten die Gerichte. Der dortige Absatz 1 lautet: „An Orten, an denen die Jagd die öffentliche Ruhe, Ordnung oder Sicherheit stören oder das Leben von Menschen gefährden würde, darf nicht gejagt werden.“

http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/1584082/Wildschwein-verfehlt-Frau-getroffen

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UN-Gericht stoppt Japans Jagd auf Wale

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UN-Gericht stoppt Japans Jagd auf Wale. Japan beruft sich auf eine Ausnahmeregel, die die Jagd auf Wale für wissenschaftliche Zwecke erlaubt.

Japan beruft sich auf eine Ausnahmeregel, die die Jagd auf Wale für wissenschaftliche Zwecke erlaubt. 

Den Haag (dpa) - Japan darf nach einem Urteil des Internationalen Gerichtshofes im Südpolarmeer keine Wale mehr jagen. Japan verstoße mit der Jagd auf die Meeressäuger gegen ein Moratorium von 1986, entschied das höchste UN-Gericht am Montag in Den Haag.

Das Land muss sein umstrittenes Forschungsprogramm in dem Gebiet vorerst einstellen. Nach diesem Programm dient die Jagd "keinem wissenschaftlichen Zweck", erklärte Gerichtspräsident Peter Tomka.

Japan bezieht den größten Teil des Fleisches, das dort als Delikatesse gilt, aus dem Schutzgebiet um den Südpol. Tokio hatte schon zuvor erklärt, dass es sich dem Spruch der 16 Richter beugen werde. Das Urteil des UN-Gerichts ist bindend, eine Berufung ist nicht möglich.

Australien hatte Japan 2010 verklagt, da es trotz des internationalen Verbotes weiterhin kommerzielle Jagd auf Großwale betreibe. Japan hatte sich aber auf eine Ausnahmeregel berufen, die die Jagd für wissenschaftliche Zwecke erlaubt. Doch das Gericht erklärte, dass weitaus mehr Tiere getötet wurden. Japanische Jäger hatten im Südpolarmeer jährlich Hunderte der Tiere getötet.

http://www.t-online.de/nachrichten/ausland/id_68758352/un-gericht-stoppt-japans-jagd-auf-wale.html

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Jagdsitz beschädigt

Botswanas Jagdverbot: Buschleute hungern, Trophäenjagd geht weiter

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Symbolbild

Botswanas Präsident Khama hat ein landesweites Jagdverbot verhängt, von dem auch die indigenen Buschleute betroffen sind, die zur Versorgung ihrer Familien jagen. Vom Verbot verschont bleibt nur die Trophäenjagd, bei der bis zu 8.000 US-Dollar für eine Giraffe oder ein Zebra gezahlt werden.

Wohlhabende Touristen können in Botswanas privaten Wildtier-Farmen, die von dem Jagdverbot ausgenommen sind, Großwild schießen. Die Buschleute aus dem Central Kalahari Game Reserve in Botswana hingegen, die seit Jahrtausenden mit Pfeil, Bogen und Speer gejagt haben, müssen bei der Subsistenzjagd damit rechnen, festgenommen, inhaftiert und geschlagen zu werden.

Das Jagdverbot widerspricht einer Entscheidung von Botswanas Oberstem Gerichtshof aus dem Jahr 2006, bei der das Recht der Buschleute, auf ihrem angestammten Land zu jagen, bestätigt wurde.

Obwohl einige Gemeinden, die von dem jetzigen Jagdverbot in Botswana betroffen sind, Lebensmittelrationen erhalten haben, bleiben die Buschleute ohne Unterstützung der Regierung dem Hunger ausgesetzt. Dies hindert Botswanas Tourismusbehörde nicht daran, weiter mit Bildern jagender Buschleute Touristen anzulocken – darunter auch Jagdtouristen. Survival International ruft zu einem Boykott von Urlaubsreisen nach Botswana auf.

Die tiefe Bedeutung, die das Jagen neben dem Lebensunterhalt für die Buschleute hat, erklärte einer ihrer bekannten Sprecher, Roy Sesana: "Ich bin als Jäger aufgewachsen, alle unsere Männer und Jungs waren Jäger. Beim Jagen geht man zu den Tieren und spricht mit ihnen. Man stiehlt nicht. Man geht und fragt. Man stellt eine Falle auf oder geht mit Pfeil und Bogen los. Es kann Tage dauern. Man sucht die Spuren der Antilope. Sie weiß, dass du da bist, sie weiß, dass sie dir Kraft geben muss. Aber sie rennt und du musst auch rennen. Wenn du rennst, wirst du wie sie. Es kann Stunden dauern und euch beide erschöpfen. Du redest mit ihr und schaust ihr in die Augen. Und dann weiß sie, dass sie dir ihre Kraft geben muss, damit deine Kinder leben können.”

Im Februar hatte Präsident Khama, der auch im Vorstand der großen US-Naturschutzorganisation Conservation International sitzt, an einer globalen Anti-Wilderei-Konferenz in London teilgenommen. Dort fiel auch der Startschuss für die Kampagne United for Wildlife von Prinz Charles, die die Anti-Wilderei-Bemühungen von sieben großen Naturschutzorganisationen, darunter Conservation International, zusammenführen soll.

Stephen Corry erklärte heute:
"Die Jagd zum Erhalt der eigenen Familie wird verboten, doch die Reichen können weiter Trophäen sammeln – das kommt denen entgegen, die noch immer dem rassistischen Glauben erliegen, dass indigene Völker minderwertig sind. Die Schaffung von Nationalparks ging mit Zwangsvertreibungen einher, häufig auch mit völliger Zerstörung der Völker, die auf dem Land gelebt hatten. Satellitenbilder belegen heute, dass indigene Völker die besten Naturschützer sind, doch sie werden noch immer zerstört. Das ist kein ‘Naturschutz', es ist nur ein altes koloniales Verbrechen und es ist an der Zeit, dass die verantwortlichen Organisationen sich dagegen positionieren. Doch stattdessen verstecken sie sich hinter holen Erklärungen und unterstützen noch immer jene Regierungen, die solch unmenschliches Verhalten zu verantworten haben.”

Dies ist leider KEIN Aprilscherz.

Hinweis:
- Stephen Corry, Direktor von Survival International, enthüllte kürzlich in einem Vortrag, dass die Naturschutzbewegung von Verfechtern rechtsextremer Theorien wie der Eugenik gegründet wurde, und dass die ersten Nationalparks nach der Vertreibung indigener Völker auf deren Land entstanden.

Survival International ist die weltweite Bewegung für die Rechte indigener Völker. Wir helfen indigenen Völker, ihr Leben zu verteidigen, ihr Land zu schützen und ihre Zukunft selbst zu bestimmen. Survival wurde 1969 gegründet und feiert dieses Jahr seinen 45. Geburtstag.

http://www.scharf-links.de/44.0.html?&tx_ttnews[tt_news]=43596&tx_ttnews[backPid]=9&cHash=ea05dae359

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Globale Anzeigenkampagne ruft Touristen zum Botswana-Boykott auf

Survival International, die weltweite Bewegung für die Rechte indigener Völker, hat eine globale Anzeigenkampagne gestartet, die die Verfolgung der letzten jagenden Buschleute Afrikas durch Botswana anprangert.

Unter der Schlagzeile “Botswana … Entdecken Sie Afrikas bestgehütetes Geheimnis” entlarvt die Anzeige den Widerspruch zwischen den gestellten Hochglanzfotos von Buschleuten, mit denen die Tourismusbehörde um Besucher wirbt, und der Vertreibung der Buschleute von ihrem angestammten Land im Central Kalahari Game Reserve (CKGR) unter Einsatz von Gewalt und Folter.

Die Anzeige wird in fünf Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch) veröffentlicht und in Magazinen und Zeitungen weltweit angeboten. Die erste Anzeige erscheint im März im Wired Magazine.

Botswanas Regierung verfolgt die ersten Bewohner des Landes seit Jahrzehnten, um sie von ihrem angestammten Land zu vertreiben. Ein faktisches Jagdverbot und die Notwendigkeit Genehmigungen zu beantragen, um ihr Gebiet im CKGR betreten zu können, drängen sie nun an den Rand der Ausrottung.

http://www.survivalinternational.org/nachrichten/9967

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Wurden angefahrene Wildschweine von Jägern illegal verkauft?

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Behörde ermittelt:

LAMBRECHTEN. Schwere Vorwürfe: Eine anonyme Anzeige belastet die Lambrechtener Jägerschaft.

Behörde ermittelt: Wurden angefahrene Wildschweine von Jägern illegal verkauft?

Immer öfter werden Wildschweine auch im Innviertel zu "Verkehrsopfern".

.

Mit schweren Vorwürfen hat ein "besorgter Bürger" die Jägerschaft Lambrechten konfrontiert. Die anonyme Anzeige wurde auch der Innviertel-Redaktion der OÖN auf dem Postweg zugestellt.

Darin wird behauptet, dass die Jäger in Lambrechten zwei bei einem Verkehrsunfall getötete Wildschweine nicht wie gesetzlich vorgesehen, von der Tierkörperverwertung entsorgen ließen.

In der Anzeige steht weiters, dass die Tiere ohne tierärztliche Beschau zu portionsgerechten Fleischstücken zerlegt, in Tiefkühltruhen eingelagert bzw. zum größten Teil gleich weiterverkauft wurden. Ende Februar soll von besagtem Fleisch sogar ein Wildschweinessen in einem Lambrechtner Lokal stattgefunden haben.

Auch die Bezirkshauptmannschaft hat mittlerweile die Anzeige erhalten und prüft momentan die Vorwürfe. Brigitte Doblhammer vom Gasthaus Ganslstube bestätigte auf Anfrage, dass es in ihrem Lokal ein Wildschweinessen gegeben hat: "Ich habe das Fleisch von den Jägern bekommen und für zirka 20 Personen das Essen hergerichtet. Es waren eigentlich nur Jäger eingeladen. Ich gehe eigentlich davon aus, dass das Fleisch einwandfrei ist, wenn ich es von den Jägern zum Verkochen bekomme", war Brigitte Doblhammer verdutzt, dass die Anzeige auch auf sie abzielt. Fuchsteufelswild war Lambrechtens Jagdleiter Alois Koblstätter: "Ich bin mir ziemlich sicher, dass es sich bei den Vorwürfen, die noch dazu anonym sind, um eine Intrige handelt. Ich habe im Protokollbuch nachgeschaut. Dort steht, dass die Tiere bei der Auffindung noch am Leben waren und vom alarmierten Jäger mit einem Fangschuss getötet wurden. Es hat auch eine Beschau durch Tierarzt Thomas Reisinger aus St. Martin/I. gegeben. Das Fleisch wurde freigegeben. Ein Jäger hat die kleinere Sau für seinen Eigenbedarf gekauft. Was soll da illegal gelaufen sein?", versteht der Jagdleiter die Aufregung nicht.

Jagdleiter vermutet Intrige

Er ist sich ziemlich sicher, dass es sich bei der Anzeige um eine Intrige handelt. "Kürzlich wurde in Lambrechten die Jagd neu vergeben. Unser Gremium hat die Jagd wieder bekommen, obwohl die Gegenseite fast den doppelten Preis gezahlt hätte. Am meisten ärgert mich, dass wir wegen einer anonymen Anzeige jetzt durch den Dreck gezogen werden. Das ist für mich nur schwer zu verstehen", so Alois Koblstätter.

Behörde ermittelt

"Auch wenn unter der Anzeige ein besorgter Bürger steht, gehen wir dem Verdacht nach. Die Schilderungen könnten stimmen. Damit gehört die Sache erhoben. Egal, ob die Anzeige anonym ist oder nicht. Wir haben mittlerweile festgestellt, dass der angegebene Unfall-Lenker und auch das Datum des Vorfalls nicht stimmen. Allerdings gab es einen von der Polizei bestätigten Wildschweinunfall in Lambrechten", so Gerhard Obermair von der Bezirkshauptmannschaft Ried.

http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/innviertel/Behoerde-ermittelt-Wurden-angefahrene-Wildschweine-von-Jaegern-illegal-verkauft;art70,1347448

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Statistik des Anti-Jagd Blogs vom 1 April 2014

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Im Januar 2014 hat der Anti-Jagdblog bei der Anzahl der Besucherklicks die 1.000.000 Marke überschritten. :-)


Insgesamt:


Einträge:
3372
Kommentare: 6273
Besuche: 1.164.790

Statistik März 2014

Blogbeiträge: 83
Seitenaufrufe: 78971
Besucher: 29396
Besucher täglich: 948.26
Tägl.Blogaufrufe:2547.45
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Jäger sind Mörder!

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Jäger auf Essener Friedhöfen – Schüsse sorgen für Unruhe

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Jäger auf Essener Friedhöfen – Schüsse sorgen für Unruhe

In Essen wollen Anwohner und Lokalpolitiker mit der Stadtverwaltung die Jagd auf Kaninchen und Füchse in städtischen Ruhezonen regeln, vor allem aus Sicherheitsgründen. 

Essen.  Ende Februar hören Besucher auf dem Terrassenfriedhof in Essen-Schönebeck die Schüsse eines Jägers. Eine Diskussion um das Jagen in Parks und auf Friedhöfen beginnt. Nun fordern Politiker mehr Sicherheit – und fragen, ob man überhaupt Kaninchen und Füchse in den Anlagen schießen muss.

Freizeitläufer, die nach Schüssen im Morgengrauen noch etwas schneller durch den Schlosspark rennen oder von Jägern aufgeschreckte Besucher am Sonntagmorgen auf dem Terrassenfriedhof – das sollte es nach Ansicht von Thorsten Drewes (Grüne) nicht mehr geben. Der Borbecker Bezirksvertreter hat eine Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt, ob das Jagen von Füchsen und Wildkaninchen in Ruhezonen besser geregelt oder sogar aufgegeben werden kann. „Auf eine Antwort warten wir allerdings noch“, sagt Drewes dieser Zeitung.

Anlass seiner Fragen war die Beschwerde von Ulrich Griese, der mit seiner Ehefrau die Schüsse Ende Februar auf dem Terrassenfriedhof in Schönebeck gehört hatte. Der Anlieger meint: „Ob es notwendig ist, diese Tiere dort zu schießen, sei dahingestellt – ich persönlich bezweifle das. Aber davon abgesehen stellt sich die Frage nach der Sicherheit.“

Damit waren die Waidmänner in die Schusslinie geraten. Thorsten Drewes sieht das ähnlich: Er zweifelt nicht an der korrekten Arbeit der Jäger im Auftrag der Stadt. „Ob man überhaupt Kaninchen auf Friedhöfen oder in Parks abschießen muss, das ist die Frage.“

Hunde müssen angeleint bleiben

In sogenannten „befriedeten Bereichen“, zu denen Grünanlagen, Wohngebiete, Friedhöfe und Gärten gehören, sei das Jagen aus Sicherheitsgründen grundsätzlich verboten, steht im Landesjagdgesetz. Ausgenommen ist aber: „Wenn eine ernsthafte Gefahr von einem Wildtier ausgeht, kann die Jagdbehörde den Abschuss erlauben.“ So sind es logischerweise diese Flächen, auf die sich die Langohren bevorzugt aufhalten und ungestört ernähren.

„Füchse und Kaninchen legen gerne ihre Bauten in Grabflächen an. Um Schäden zu vermeiden und die Population unter Kontrolle zu halten, werden Füchse und Kaninchen auch auf Friedhöfen gejagt“, erläutert Stefan Schulze, Sprecher der Stadt. „Nach der Landesjagdzeiten-Verordnung dürfen Füchse vom 16. Juli bis 28. Februar und Kaninchen vom 1. Oktober bis 28. Februar gejagt werden. Zu den Auflagen der Genehmigung zählt z.B., dass die jagdrechtlichen Bestimmungen zu beachten sind und bei der Jagd besonders darauf zu achten ist, dass die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird und vor allem keine Personen- und Sachschäden entstehen“, fügt Schulze hinzu. Die Jäger seien besonders geschult und sensibilisiert, um andere Menschen nicht zu gefährden. „Hundehalter müssen Hunde auf dem Friedhof — unabhängig davon – immer anleinen“, sagt Stefan Schulze.

Parks können für die Jagd gesperrt werden

„Natürlich finde ich es auch nicht gut, wenn wilde Tiere die frischen Blumen auf Gräbern abfressen“, fügt Drewes hinzu. Im Abschießen der Kaninchen sieht er „aber kein wirksames Mittel, die Zahl der Tiere dauerhaft zu verringern.“ Er rät eher dazu, Gräber so zu bepflanzen, dass es den Tieren nicht schmeckt.

Ein erstes Treffen zum Thema Jagen im Schlosspark Borbeck habe es bereits mit Vertretern von „Grün und Gruga“ geben. „Das war ein sehr konstruktives Gespräch und wir hatten den Eindruck, dass die Verwaltung Lösungen sucht“, erklärt Thorsten Drewes. „Zur Jagd können Parks an bestimmten Tagen für Besucher gesperrt werden, damit wir deren Sicherheit verbessern“, meint der grüne Bezirksvertreter. Das müsse aber nicht unbedingt an Wochenenden sein.

http://www.derwesten.de/staedte/essen/jaeger-auf-essener-friedhoefen-schuesse-sorgen-fuer-unruhe-id9192102.html

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Sachsen: Jäger wollen Zahl der Wölfe begrenzen

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"Schutz des Wolfes soll geändert werden"
- Er soll laut Jägern also wieder mehr von ihnen erschossen werden dürfen, damit die Wölfe die Rehbestände ja nicht regulieren können ? Erst mal sollte wohl eher etwas an dem Schutz der Jagd und Jäger geändert werden.
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Veränderte Verhaltensmuster bei Wildtieren

 Zwei Frischlinge

Der tote Wolf aus dem Daubitzer Rudel hat die Diskussion um die Ansiedlung des Raubtieres neu entfacht. Während Tier- und Umweltschützer eine härtere Strafverfolgung für illegal getötete Wölfe fordern, sehen die Jäger in der Lausitz die Ausbreitung zunehmend kritisch.

Wildschweinrotten werden größer

Wolfgang Reichert steht in einem Gastraum.
Jäger Wolfgang Reichert ist dafür, die Zahl der Wölfe zu begrenzen.

Der stellvertretende Vorsitzende des Jagdverbandes Hoyerswerda, Wolfgang Reichert, beklagt vor allem veränderte Verhaltensmuster beim heimischen Wild. "Wir sehen in unserer Region einen Rückgang des Rehwildes und wir sehen, dass das ansässige Rotwild teilweise schon in den Sommermonaten in die Kornfelder reingeht."

Im Interview mit MDR SACHSEN spricht Reichert von großen Schäden in den Getreide- und Rapsfeldern, die die Bauern von den Jägern zurückfordern. Sehr problematisch sei die Lage vor allem, wenn sich Wildschweine über die Felder hermachten. "Die Rotten sind erheblich größer als früher, statt acht bis zwölf sind es jetzt über 20,  25 Stück. Das ist ja die natürliche Reaktion des Wildes gegenüber dem Wolf,  um sich zu verteidigen". Die Schäden seien bei einer so großen Menge an Tieren entsprechend groß. Was die Wiedergutmachung angeht, würden die Jäger allein gelassen, kritisiert Reichert. Denn für die Schäden komme keine Versicherung auf.

"Was nützt es uns, wenn ich einen Wolf abschieße? Das löst das Problem überhaupt nicht. Außerdem ist das Risiko, dann alles zu verlieren, von der Jagdlizenz über den Jagdschein, viel zu groß als dass man sich da solchen Dingen widmen sollte. Schwarze Schafe wird es möglicherweise immer geben, aber die Mehrheit wird das nicht tun."

Wolfgang Reichert, Jagdverband Hoyerswerda

Jäger: Schutz des Wolfes soll geändert werden

Der Hobby-Jäger wehrt sich zugleich gegen einen wolfsfeindlichen Generalverdacht seines Standes. "Die Mehrzahl der Jägerschaft ist nicht gegen den Wolf in der Lausitz sondern für eine entsprechende Regelung, um die Größe den entsprechenden Bedingungen zu erhalten, dass auch die anderen Wildarten ansässig bleiben können." Das sei aufgrund der ständig wachsenden Anzahl von Wolfsrudeln schwierig.

Reichert schlägt deshalb vor, die europäische Habitatrichtlinie zum Schutz des Wolfes  verändern. "Wenn der Schutz vom Anhang IV in den Anhang V verschoben wird, bleibt er zwar ein geschütztes Tier, aber es können Regelungen getroffen werden bei übermäßig hohem Bestand, dass er zumindest auch zeitlich befristet bejagt werden kann."

Größe der Wolfsrudel sollte beschränkt werden

Die Jäger in der Lausitz sind nicht gegen den Wolf, seine Ausbreitung sollte aber begrenzt werden, sagt Wolfgang Reichert vom Jagdverband Hoyerswerda.

Polen darf schießen, will aber nicht

Im Umweltministerium hält man diese Forderung für kaum durchsetzbar. So eine Änderung sei an hohe Normen gebunden, teilte Sprecher Frank Meyer auf MDR-Anfrage mit. "Die Kommission müsste einen entsprechenden Vorschlag machen und der Rat müsste diesen dann einstimmig beschließen." Eine pauschale Freigabe zur Jagd von Wölfen in einer Region sei nicht möglich, erklärt Meyer und verweist zugleich auf Artikel 16 der europäischen Habitat-Richtlinie. "Sie lässt schon jetzt die 'Entfernung' einzelner Wölfe aus der Natur zu, wenn keine andere zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann." Dabei handele es sich aber immer um Einzelfallentscheidungen. Der Schutz des Wolfes wird in Europa unterschiedlich gehandhabt. Einige Mitgliedsstaaten, darunter Polen, dürften ihn zu einer bestimmten Zeit und mit einer Quotenregulierung schießen. Das werde im Nachbarland aber nicht praktiziert, so Sprecher Frank Meyer. Der Wolf steht in Polen unter nationalem Naturschutzrecht.

"Der Wolf steht europaweit unter strengem Artenschutz. Eine - auch zeitweise - Bejagung ist deshalb unzulässig. Einzige Ausnahme sind Wölfe, von denen konkrete Gefahren für Menschen ausgehen. Nur in solchen Situationen können die Wölfe aus der Natur entnommen werden."

Frank Meyer, Sprecher Umweltministerium Sachsen

Schutzmechanismus wird wiederbelebt

Dass die vom Jagdverband beklagten vermehrten Schäden auf den Feldern ausschließlich auf den Wolf zurückzuführen sind, weist das Ministerium zurück. Das Verhalten des Wildes werde von vielen Einflüssen geprägt, der Wolf sei nur ein Teil davon. "Der Wolf hat mit seinen Beutetieren eine über mehrere Millionen Jahre gemeinsame Evolutionsphase durchlebt. Die dabei entwickelten Schutzmechanismen sind den Beutetieren in den knapp hundert Jahren Wolfsabwesenheit genetisch nicht verlorengegangen." Dieses System werde nun gerade wiederbelebt, ergänzt Frank Meyer.

Der Jagdverband Hoyerswerda sieht nur eine Lösung des Problems: Alle Beteiligten - Jäger, Bauern, das Kontaktbüro Wolf - müssen an einen Tisch. Das Kontaktbüro müsste sich seiner Ansicht nach auch umbenennen in Kontaktbüro Wild, um deutlich zu machen, dass es die Ansiedlung des Wolfes im Kontext mit allen hier lebenden Wildtieren begleitet.

http://www.mdr.de/sachsen/jaeger-sorgen-sich-um-wild-durch-wolf100.html

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Trotz Walfangverbot in der Antarktis: In Europa werden die Tiere noch immer getötet

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Japan darf im Südpolarmeer keine Wale mehr jagen. Dies hat der Internationale Gerichtshof (IGH) am Montag entschieden; das gut 70-seitige Urteil ist rechtlich bindend. Für Tierschützer wie Sigrid Lüber hat der UN-Gerichtshof in Den Haag «Geschichte geschrieben».

Die Präsidentin von OceanCare, der Schweizerischen Organisation zum Schutz der Meeressäuger, sagt erfreut: «Der wissenschaftliche Deckmantel wird nicht länger anerkannt.» Fachleute hatten die Chancen für ein Urteil zugunsten des Walschutzes zuvor auf etwa 50 zu 50 eingeschätzt. Nun stimmten 12 der 16 IGH-Richter gegen Japans sogenannt wissenschaftlichen Walfang in der Antarktis.

Jagdsaison beginnt diesen Monat

Doch bei aller Freude über das UNO-Urteil bleibt Lüber nüchtern. «Für uns bleibt sehr viel zu tun: Denn auch in Europa werden Wale und Delfine auf brutale Weise getötet – in Island, Norwegen, Grönland und auf den Färöerinseln. Im Nordatlantik beginnt gerade diesen Monat die neue Jagdsaison.» Auch Japan werden die Tierschützer im Auge behalten.

Denn das Land der aufgehenden Sonne hat bisher nicht nur Wale im Südpolarmeer gejagt, sondern auch vor der eigenen Haustür, im Nordpazifik und im Japanischen Meer. Japan deklariert auch das Walfang-Programm im Nordpazifik, «JARPN II», als «wissenschaftlichen Walfang». Im Rahmen dieser eher küstennahen Waljagd im kleineren Stil werden wie im Südpolarmeer Zwergwale, aber auch Entenwale erlegt.

Walschützer erwarten daher mit Spannung, welche Konsequenzen der IGH-Entscheid auf Japans Walfang im Nordpazifik haben könnte. «Auch dieser hat grundsätzlich wirtschaftlichen Charakter, unter dem Deckmantel der Wissenschaft», sagt Sylvia Frey, wissenschaftliche Mitarbeiterin von OceanCare.

Selbst im Südpolarmeer könnte das UNO-Verdikt lediglich ein Etappensieg für die Walschützer sein. Zwar kritisierten die IGH-Richter, dass Tokio nicht begründen könne, warum für die vermeintlichen Forschungszwecke in der Antarktis so viele Wale getötet werden. Nur zwei von unabhängigen Experten begutachtete Fachartikel seit 2005 rechtfertigten nicht den Fang von mehr als 3600 Tieren.

Doch die japanische Regierung könnte ein neues Walfangprogramm für das Südpolarmeer nach Vorgaben des Internationalen Gerichtshofs entwerfen, mutmasst «Spiegel Online»: «Ein wenig kleiner vielleicht, zusätzlich versehen mit nichttödlichen Forschungsansätzen. Doch im Grundsatz eben immer noch gleich.»

Norwegen grösste Walfangnation

Allerdings ist nicht Japan, sondern Norwegen die grösste Walfangnation. Allein in der Walfangsaison 2013 hat Norwegen 590 Zwergwale getötet und zudem seine sich selbst erteilte Walfangquote in den vergangenen Jahren immer wieder angehoben.

Hinzu kommt Island mit insgesamt 134 erlegten Finnwalen und 35 Zwergwalen. «Anders als Japan jagen Norwegen und auch Island Wale offen deklariert zu kommerziellen Zwecken», erklärt Sylvia Frey. «Sie tun dies völlig legal im Rahmen des Walfangabkommens, denn Norwegen hat rechtzeitig das Veto gegen das Walfangmoratorium von 1986 eingelegt.»

Island sei aus der Internationalen Walfangkommission ausgetreten und 2002 nach 13 Jahren wieder eingetreten unter Vorbehalt des Moratoriums. Und: «Anders als Japan fangen Norwegen und Island Wale in Gebieten, die nicht als Schutzgebiet ausgezeichnet sind.»

Nicht nur Jagd bedroht Walbestände

Für Walschützer kein Grund, sich zurückzulehnen. Eine humane Tötung der grossen Meeressäuger sei unmöglich, halten sie fest. «Dazu kommt, dass viele Walbestände durch die grosse Walfangära im 20. Jahrhundert um über 80 Prozent dezimiert wurden und sich bis heute nicht erholt haben», sagt Sigrid Lüber. Wale seien selbst ohne Jagd grossen Gefahren wie Unterwasserlärm, Verschmutzung, Schiffskollisionen, Klimawandel und Fischerei ausgesetzt.

Als weitere Herausforderung bezeichnet OceanCare die in Japan legale Delfinjagd. Im südjapanischen Fischerdorf Taiji werden bis heute jedes Jahr Hunderte Delfine getötet. «Nicht ohne zuvor die schönsten Exemplare lebend für den lukrativen Delfinarien-Handel zu entnehmen», sagt Sigrid Lüber. Dadurch steht auch der Weltzooverband mit Sitz in der Schweiz in der Kritik. Denn das in den Delfinhandel von Taiji involvierte Delfinarium ist indirekt Mitglied des Weltzooverbands, obschon die dortige grausame Delfinjagd in krasser Weise gegen den Ethik-Kodex des Weltzooverbands verstösst.

Auf Vermittlung von OceanCare hat sich vor wenigen Tagen der Direktor des Weltverbands, Gerald Dick, in Gland VD bereit erklärt, in den nächsten sechs Monaten ein Treffen einzuberufen mit Vertretern des Weltverbands, des japanischen Zooverbands und japanischer Tierschutzorganisationen. «So lassen sich zielorientiert Lösungen der Probleme von Taiji diskutieren», erklärt Gerald Dick. Das angekündigte Treffen erfüllt Tierschützer mit Hoffnung: «Dies könnte ein wichtiger Schritt zur Beendigung der grausamen Delfinjagd in Japan sein», sagt Sigrid Lüber.

* Hans Peter Roth ist Geograf und freier Journalist. Zu seinen Spezialgebieten gehören die Themen Umwelt, Tierschutz und Meeresbiologie. Hans Peter Roth steht in engem Kontakt mit OceanCare, der Schweizer Organisation zum Schutz der Meeressäuger.

http://www.aargauerzeitung.ch/panorama/vermischtes/trotz-walfangverbot-in-der-antarktis-in-europa-werden-die-tiere-noch-immer-getoetet-127840018

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„Als Jäger fühle ich mich nicht als Erfüllungsgehilfe des Naturschutzes“

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Johann Krieger,der Kreisjägermeister aus Ehingen bewertet die geplante Abänderung des Landesjagdgesetzes

Kreisjägermeister Johann Krieger aus Ehingen ist ein Gegner der Änderung des Jagdgesetzes.Kreisjägermeister Johann Krieger aus Ehingen ist ein Gegner der Änderung des Jagdgesetzes.

RAVENSBURG / sz Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Agrarminister Alexander Bonde haben die Novellierung des Landesjagdgesetzes in Baden-Württemberg auf den Weg gebracht. Am Dienstag hat das Kabinett den Entwurf des „Jagd und Wildtiermanagementgesetzes“ zur Anhörung freigegeben. Naturschutzverbänden gehen die Änderungen nicht weit genug, Jäger fordern, das alte Gesetz beizubehalten. Die Eckpunkte, die am meisten für Streite sorgen, sind die Einschränkung der Jagdperiode und das Verbot der Wildtierfütterung in den Wintermonaten. David Drenovak hat hierzu mit Kreisjägermeister Johann Krieger, Vorstand der Jägervereinigung Ehingen, gesprochen.

Welche grundlegenden Probleme sehen Sie beim neuen Gesetzesentwurf der Grün-Roten Landesregierung?

Die geforderten Regelungen sind überflüssig und nicht akzeptabel. Besonders die Begrenzung der Jagdzeit von Februar bis April. Gerade in dieser Zeit ist beispielsweise das Schwarzwild (Wildschweine, Anm. d. Red.) sehr aktiv. Wenn wir jetzt per Gesetz daran gehindert werden, die Tiere im Wald zu bejagen, ist eine sinnvolle Bestandskontrolle nicht möglich.

Des Weiteren verstehen wir nicht, warum jetzt ein Fütterungsverbot für Rehwild in Kraft treten soll. Die Fütterung von Singvögeln wird doch auch propagiert. Bei hoher Schneelage werden die Rehe ohne Zufütterung schlicht verhungern.

Und was die Neueinteilung der Tiere in verschiedene Kategorien angeht, sehen wir keine Notwendigkeit dazu. Ich kenne keinen Jäger, der Tiere, die in ihrem Bestand bedroht sind, in seinem Revier bejagt, selbst wenn er es rechtlich dürfte. Außerdem frage ich mich, wer hier dann die Entscheidungen trifft. Ich befürchte, das geschieht irgendwo am „Grünen Tisch“ ohne Bezug auf die Situation vor Ort.

Die Einführung von Wildtierbeauftragten sehe ich ebenfalls kritisch. Einerseits halte ich es nicht für umsetzbar, andererseits für einen Apparat der riesige Kosten verursacht. Außerdem sehe ich mich als Jäger und nicht als Erfüllungsgehilfe des Naturschutzes, der strikt bevormundet wird.

Trotzdem ist das Gesetz 20 Jahre alt, müsste es nicht überarbeitet werden?

Das Alter eines Gesetzes sagt ja primär nichts über seine Qualität aus. Trotzdem hätten wir von Jägerseite auch einige Änderungswünsche – gerade was die Regelung von Wildschäden angeht. Beispielsweise sind wir in Baden-Württemberg das einzige Bundesland, in dem für Schäden in Weinbergen auch die Jäger aufkommen müssen. Oder, dass es hier keine Jagdzeit für Gänse gibt, das ist auch einmalig in Deutschland.

Sollte das neue Gesetz in Kraft treten, hängen dann die Jäger in Ihrer Region die Flinte sprichwörtlich an den Nagel?

Das wird sicherlich nicht passieren. Viele Jäger haben eine sehr emotionale Verbindung zu ihrem Jagdrevier. Die meisten werden zähneknirschend weiter jagen. Trotzdem wird es bestimmt noch schwieriger werden, Jagdpachten zu vergeben. Durch die vielen Richtlinien, die erfüllt werden müssen, haben wir bereits jetzt ein Problem damit. Und obwohl viele den Jagdschein machen, finden wir immer weniger Personen, die sich der Verpflichtung einer Jagdpacht stellen. Die gehen dann einfach im Ausland jagen oder mieten sich irgendwo ein, das ist einfacher.

http://www.schwaebische.de/region/wir-im-sueden/baden-wuerttemberg_artikel,-Johann-Krieger-Als-Jaeger-fuehle-ich-mich-nicht-als-Erfuellungsgehilfe-des-Naturschutzes-_arid,5618680.html

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Angeschossener Hirsch: Staatsanwaltschaft ermittelt wieder

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Rottach-Egern - Das Leid eines Hirschen, der im Sommer 2013 angeschossen worden war, bewegte viele. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft den Fall wiederaufgenommen.

Der Jäger hatte den Hirsch angeschossen und dann einfach liegen gelassen. Erst fünf Tage später wurde das Tier gefunden und von seinem Leid erlöst.

Die Vorderläufe zerschossen, von Fliegen übersät: So lag ein junger Hirsch fünf glühend heiße Sommertage lang im Wald nahe Ellmau, bis er endlich gefunden und von seinem Leiden erlöst wurde. Öffentlich bekannt wurde dies im Februar. Kurz zuvor hatte die Staatsanwaltschaft München das Verfahren in dieser Sache eingestellt.

Jetzt prüft sie den Fall erneut, wie Sprecher Florian Gliwitzky erklärt. Mit einem Ergebnis sei in etwa vier Wochen zu rechnen. Der Schuss auf den Hirschen, etwa drei Jahre alt, fiel schon am 2. August 2013. Jagdleiter Eduard Maierhofer, zuständig für das Gebiet am Wallberg, hat ihn an jenem heißen Freitagabend gehört. Doch es meldete sich – entgegen der Vorschrift – kein Schütze.

Fünf Tage später fand eine Spaziergängerin das schwer verletzte Tier. Jagdleiter Maierhofer und Jäger Michael Herrman erlösten es von seinem Leiden. Wenig später erstatteten sie Anzeige bei der Polizei Bad Wiessee, wegen eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz. Sie nannten auch den Namen des Mannes, den sie für den Schützen halten. Ende Januar urteilte die Staatsanwaltschaft: Die Beweise reichen nicht aus. Der Fall sollte zu den Akten gelegt werden. Die Jäger sind empört. Schließlich erfährt der Tierschutzverein Tegernseer Tal von dem Vorfall und erstattet seinerseits Anzeige. Das Leiden des Hirschs wird publik, schlägt hohe Wellen. Mehrere Privatleute drängen ebenfalls auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Und sie spenden. 1500 Euro kommen zusammen, als Belohnung für Hinweise, die zum Täter führen und für die Rechtskosten.

Jagdleiter Maierhofer und Jäger Herrmann haben einen Anwalt eingeschaltet und zudem Sachaufsichtsbeschwerde gegen den Staatsanwalt eingereicht, der die Ermittlungen eingestellt hat. Ein Ziel ist zumindest erreicht: Die Akte wurde wieder geöffnet. Ein Kollege sei mit der Prüfung befasst, berichtet Staatsanwaltschaft-Sprecher Gliwitzky. Näheres könne er zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht sagen.

http://www.merkur-online.de/lokales/region-tegernsee/rottach/angeschossener-hirsch-rottach-egern-staatsanwaltschaft-ermittelt-wieder-3450682.html

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Volkersdorf: Jagdkanzeln zerstört

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Unbekannte haben in den vergangenen 14 Tagen zwei Jagdkanzeln des Gemeinschaftsjagdrevier Volkersdorf umgeschnitten. Den Schaden schätzt die Polizei auf 1000 Euro.


Zerstörte Jagdkanzel in Volkersdorf

Nachdem die Täter die Befestigungspflöcke herausgezogen sowie die Leitern und Steher abgesägt hatten, warfen sie die Kanzeln um. Eine Kanzel befindet sich bei Kemmoden am sogenannten Wirtsberg, die andere nördlich des Weilers Kremshof an der Kreisstraße PAF 7.

http://www.donaukurier.de/lokales/polizei/pfaffenhofen/Pfaffenhofen-Jetzendorf-Jagdkanzeln-zerstoert;art64746,2898431

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Kreis Hassberge: Bussard gerät in Lebendfalle

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Das Bild zeigt den gefangenen Bussard, der allerdings vom Jagdpächter wieder freigelassen wurde. Eigentlich wollte der Waidmann eine Elster fangen – verbotenerweise.

In der germanischen Mythologie war die Elster sowohl Götterbote als auch der Vogel der Todesgöttin Hel, sodass sie in Europa den Ruf des Unheilsboten bekam. Als „diebische“ Elster war sie im Mittelalter als Galgenvogel unbeliebt. Eines hat dieser Rabenvogel mit Katzen, Eichhörnchen und Raubvögeln gemein: Sie gehören zu den Nesträubern.

Elstern nehmen das ganze Jahr über sowohl tierische als auch pflanzliche Nahrung auf. Insekten sowie deren Larven, Würmer, Spinnen und Schnecken gehören zu ihrem Speiseplan. Darüber hinaus ernähren sie sich von kleinen Wirbeltieren und Eiern. Außerdem frisst die Elster das ganze Jahr über Aas. Im Herbst und im Frühling fressen sie Früchte, Sämereien und Pilze.

An den jetzt von einem Jäger im Kreis Haßberge ausgelegten Ködern zeigten die Elstern jedoch kein Interesse. Ein ganz anderer Wildvogel ging stattdessen in die Falle – ein Mäusebussard. Vielleicht lag es daran, dass das Gehirn der Elster zu den höchstentwickelten unter den Singvögeln zählt. Oder auch nur daran, dass in dem betroffenen Gebiet bisher kaum Elstern gesichtet wurden.

Jedenfalls berichtete der herbeigerufene Jagdpächter, er habe mit dieser Falle eigentlich eine Elster fangen wollen, lebend, für einen „Elsterkorb“. In einen solchen werde die Elster gesetzt, und dann kämen die Artgenossen von ganz alleine, um der Gefangenen zu helfen. Was sehr gut sein kann, denn Elstern sind sehr soziale Tiere.

Population hat zugenommen

Was dann mit den Vögeln passieren sollte, führte der Waidmann nicht aus. Aber er berichtete, dass die Elsterpopulation hierzulande in einem „erschreckenden Maße“ zugenommen habe, sodass die kleinen Singvögel, die Rebhühner und dergleichen „keine Chance“ hätten. Den Bussard aber nahm er aus der Falle und schenkte ihm die Freiheit wieder. Dieser Vogel wird wohl auf die Köderfalle, die wieder auf das nächste Opfer wartet, eventuell ja sogar eine Elster, nicht mehr hereinfallen.

Die Jagd auf Elstern hat in Europa aber Tradition, da sie Schäden an Nutztieren oder Populationen von kleinen Singvögeln und Niederwild verursachen sollen. Bei wissenschaftlichen Untersuchungen wurde aber anscheinend bisher ein solcher Einfluss nicht gesichert festgestellt. Es ist wohl eher so, dass in fast allen Fällen ein Rückgang der Kleinvogel-Artenzahl oder der Kleinvögel-Populationen Hand in Hand mit einem Rückgang der Populationen von Elstern und anderen Rabenvögeln geht. Grund dürfte in diesen Fällen Veränderungen des Umfeldes, ungünstige Witterung und dergleichen sein. Allerdings streitet sich da die Fachwelt.

1979 stellte der Europarat alle Singvögel und hier gehört die Elster dazu, unter besonderen Schutz. Auf Initiative einiger Mitgliedsstaaten, vor allem der Bundesrepublik Deutschland, wurde 1994 die Vogelschutzrichtlinie geändert. Die EU stellt damit den Schutz dieser Arten wieder in das Ermessen der betreffenden Mitgliedsstaaten.

Elstern stehen also weiterhin unter besonderem Schutz, dürfen aber in den meisten Bundesländern bejagt werden. So auch in Bayern, wie Martin Schrauder von der Jagdbehörde erklärt.

Schonzeit

Allerdings nur außerhalb der Schonzeit, so Schrauder. Bei der Elster wäre dies die Zeit vom 14. März bis zum 16. Juli. Mit Lebendfallen darf Federwild hierzulande jedoch grundsätzlich gar nicht gefangen werden, stellt der Behördenvertreter klar. Eine Ausnahme sei die Bekämpfung von Wildseuchen oder Ähnlichem. Allerdings müsse hierzu bei der Jagdbehörde eine Ausnahmegenehmigung angefordert werden. Eine solche liege ihm jedoch nicht vor, so Schrauder weiter.

Auch sei ihm nicht bekannt, dass man im Hassbergkreis irgendwo von einer „Elster-Plage“ betroffen sei. Speziell bei Laien erweckt die Angewohnheit von Elstern und anderen Rabenvögeln, Trupps zu bilden, manchmal auch nur den Eindruck einer massiven Überbevölkerung.

http://www.mainpost.de/regional/hassberge/Bussard-geraet-in-Lebendfalle;art1726,8067672

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Wolfsfamilie sucht dringend einen Ersatz-Papa

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Der bei Weißkeißel erschossene Wolf stammt vom Daubitzer Rudel ab. Dort ist das Überleben der Jungwölfe nun ungewiss.

Schon vor dem Gentest zugeordnet: Der tote Wolf stammt vom Daubitzer Rudel, weil ihm eine Ohrspitze fehlt. Foto: „Copyright LUPUS“
Schon vor dem Gentest zugeordnet: Der tote Wolf stammt vom Daubitzer Rudel, weil ihm eine Ohrspitze fehlt.

 

Noch ist ungeklärt, wer den männlichen Wolf nahe Weißkeißel erschossen hat. Das Kontaktbüro Wolfsregion Lausitz bestätigt jedoch, dass „das Tier an den Folgen eines Bauchschusses verendet ist“. Ebenso bestätigt Projektleiterin Vanessa Ludwig im Kontaktbüro, dass der am 28. März bei Forstarbeiten entdeckte Wolfskadaver der Rüde des Daubitzer Rudels ist.

„Bei der Begutachtung vor Ort wurden Verletzungen festgestellt, die den Verdacht auf einen illegalen Abschuss nahelegten“, so Ludwig. Deshalb ist die Kriminalpolizei verständigt worden und der Kadaver nach der Spurensicherung an das Institut für Zoo- und Wildtierforschung nach Berlin überstellt worden. Tragisch ist der Fall, weil der Rüde einen Bauchschuss hatte, der auch ein langes Leiden unter Schmerzen nicht ausschließt. Entsprechend groß ist die Empörung über den fünften nachweislich unnatürlichen und zielgerichteten Todesfall bei den sächsischen Wölfen in den pro Wolf orientierten Internetforen. Dort wird davon ausgegangen, dass Jäger den Wolf beschossen haben. Das allerdings ist unbewiesen. Nicht allein Jäger haben Zugang zu Schusswaffen. Der Präsident des Landesjagdverbands, Knut Falkenberg, hat schon gegenüber SZ im Fall des bei Bautzen getöteten Wolfsjünglings betont, dass es neben den Besitzern illegaler Waffen auch andere mögliche Tätergruppen gibt.

Links zum Thema
Jäger verurteilen Wolfsabschuss in der Lausitz

Für Markus Bathen, Leiter des Naturschutzbund-Projekts Wolf, erreicht die neuerliche Tat allerdings eine neue, negative Qualität. „Der Schuss auf einen Wolf ist irrationaler, blinder Aktionismus – der sich weit von der fachlichen und gesetzlichen Diskussion entfernt hat.“ Für ihn sei es unverständlich, wie man auf den Wolf so einen Hass entwickeln könne, dass man eine Straftat begehe. Die Schwere des Delikts bestätigt auch Vanessa Ludwig: Wölfe sind nach EU-Recht und Bundesnaturschutzgesetz eine streng geschützte Art. Hohe Geldstrafen und sogar Haftstrafen drohen dem Schützen, sollte er ermittelt werden. „Bei dem Daubitzer Rüden handelte es sich um ein genetisch besonders wertvolles Tier“, so Ludwig. Der nachweislich aus Polen zugewanderte Rüde hat den genetischen Pool der relativ eng miteinander verwandten Wölfe bereichert. Zudem ist der Tod des Rüden für das Rudel höchst gefährlich, da das Durchkommen des Nachwuchses ungewiss ist. 2013 hat das Daubitzer Rudel sieben Welpen aufgezogen. Laut Vanessa Ludwig wird das Muttertier (Fähe) Anfang Mai erneut Welpen zur Welt bringen. „Normalerweise wird die Fähe in den ersten Wochen der Welpenaufzucht durch den Rüden mit Nahrung versorgt“, so Ludwig. Es bleibe nun abzuwarten, ob einige der Jungtiere im Rudel diese Aufgabe übernehmen oder die Fähe innerhalb des nächsten Monats einen neuen Rüden finde.

Somit könnte der Tod des Vatertiers zugleich mehreren Wölfen das Leben kosten. Entsprechend weit greifen die Forderungen nach Ermittlung des Täters. Nabu-Mann Markus Bathen mahnt die Gründung einer Spezialistenabteilung an, die auf höchster polizeilicher Ebene in Sachsen – dem Landeskriminalamt – angesiedelt wäre. Auch in den Internetforen zeigt sich, dass gemäßigte und pro Jagd eingestellte Bürger über die erneut unweidmännische Art der Tötung erschrocken sind. Denn der jagdlich unfachmännische Bauchschuss steht nur an der Spitze der Vorfälle: Der zu Tode gehetzte und überfahrene Wolf nahe dem Bärwalder See hat ebenso Bestürzung ausgelöst, wie der mit Schrotkugeln gestreckte junge Wolf im Landkreis Bautzen (Lohsa) oder die für Empörung sorgenden Obduktionsergebnisse der Wölfin „Einauge“, wonach diese mehrfach mit Schrot beschossen worden ist und dabei ein Auge verlor. Durch den Kreis Görlitz wird nun Strafanzeige gegen unbekannt gestellt. Bisher liegt die Aufklärungsquote bei diesen Straftaten aber bei Null. Für Markus Bathen vom Wolfsprojekt des Nabu ist das „quasi eine Einladung an Nachahmungstäter“.

http://www.sz-online.de/sachsen/wolfsfamilie-sucht-dringend-einen-ersatz-papa-2809213.html

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Katzen gefangen und per Kopfschuss getötet

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Bewährungsstrafe und Bußgeld – ein 67-Jähriger grefrather Jäger musste sich am Donnerstag vor Gericht verantworten.

 

Niederrhein. Das Krefelder Schöffengericht hat einen 67-jährigen Grefrather zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung und einem Bußgeld von 1200 Euro verurteilt – wegen Verstoßes gegen das Tierschutz- und das Waffengesetz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Rentner, der eine eigene Jagd betreibt und im Besitz zahlreicher Waffen ist, soll zwischen dem 8. und 10. Januar 2013 in seinem Garten eine graue Karthäuser Mischlingskatze und kurz drauf eine rote Maincoon Katze erschossen haben.

Kadaver in grünen Sack gesteckt und „entsorgt“

Das Gericht war davon überzeugt, dass der bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getretene Mann die beiden Katzen in einer Lebendfalle gefangen und dann per Kopfschuss getötet hatte. Die Kadaver hatte er jeweils in einen grünen Müllsack gesteckt und in seiner Mülltonne „entsorgt“.

Laut Zeugen wurden auch Tauben gefunden

Der Schütze, den die Tiere offensichtlich gestört hatten, hatte sie nach eigener Aussage am Morgen gegen 9 Uhr erschossen. Der Vorsitzende Richter fragte ihn überrascht, ob er sich nicht einmal in der Nachbarschaft nach den Eigentümern umgehört habe. „Grefrath ist doch keine Weltstadt, da hätte man sich in dem Gebiet mit befestigter Nachbarschaft doch einmal erkundigen können.“

Die Geschädigte und ihre Mutter sagten als Zeugen aus und berichteten außerdem, dass auch tote Tauben gefunden wurden. Da klang die Einlassung des Verteidigers, der Jäger habe aus Notwehr gehandelt, recht seltsam.

Das deutsche Waffengesetz gilt als eines der strengsten überhaupt. Was mit den beschlagnahmten Waffen zu geschehen hat, wollte das Schöffengericht nicht sagen: Es überlässt es vielmehr der Verwaltungsbehörde, in dieser Frage eine Entscheidung zu treffen.

Der aus Österreich stammende Angeklagte hat einen Jagdschein und eine Waffenbesitzkarte. Er besitzt zahlreiche Kleinkalibergewehre, die er teils in der Grefrather Wohnung und auch bei seiner Lebensgefährtin in Duisburg aufbewahrt – der Staatsanwalt verlas eine lange Liste.

Einige Waffen waren nicht ordnungsgemäß angemeldet und verschlossen gewesen, ein Gewehr befand sich bei einer amtlichen Überprüfung im April des vergangenen Jahres in seinem Auto, das in der in der Garage stand. Somit ahndete das Schöffengericht drei Ordnungswidrigkeiten und verurteilte den Mann außerdem zu drei mal 400 Euro.

http://www.wz-newsline.de/lokales/kreis-viersen/niederrhein/katzen-gefangen-und-per-kopfschuss-getoetet-1.1602954

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Weitere Hochsitze zerstört

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Jagdkanzel umgeworfen - Jugendliche trieben laut Polizeibericht im Wald „Untere Lag“ in Wiesentheid zwischen Samstag und Mittwoch ihr Unwesen.

Jugendliche trieben laut Polizeibericht im Wald „Untere Lag“ in Wiesentheid zwischen Samstag und Mittwoch ihr Unwesen.

Wie die Polizei mitteilt, stürzten sie einen massiven Jägerstand um. Außerdem hinterließen sie mehrere zerschlagene Bierflaschen und Müll am Tatort. Der Schaden wird mit 100 Euro angegeben.

http://www.infranken.de/regional/kitzingen/Jagdkanzel-umgeworfen;art218,675906

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Aukrug | Nachts schlagen sie zu. Dann sind Hochsitze oder Ansitzleitern vor den selbsternannten Tierschützern nicht mehr sicher. Sie zücken ihre Sägen mit und ohne Akkubetrieb, um die jagdlichen Einrichtungen gänzlich zu zerlegen oder auch nur anzusägen. In Aukrug wurden in einem Jahr fünf Hochsitze und eine Ansitzleiter zerstört.

„Die Zerstörungswut zieht sich durch das ganze Land. Vom 1. bis zum 9. März wurden in unserem Revier hier in Aukrug Bünzen ein Hochsitz und eine Ansitzleiter zerstört. Der Sachschaden beträgt rund 800 Euro. Vergangenes Jahr waren es vier Hochsitze. Diese Leute betreiben doch blanken Aktionismus“, empört sich der Aukruger Waidmann Rainer Koppmann. 

Oftmals hinterlasen die Täter einen handgeschriebenen Zettel. Darauf ist zu lesen: „Nein zum Tiermord, Nein zur Tierquälerei, Nein zur Jagd, Nein zur Hundequälerei.“

http://www.shz.de/lokales/holsteinischer-courier/hochsitze-werden-angesaegt-oder-zerstoert-id6200051.html

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Kretschmann kann die Jäger nicht beruhigen

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Umstrittenes Jagdgesetz

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) beim Landesjägertag Foto: dpa

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) beim Landesjägertag


Der grüne Regierungschef kommt zum Landesjägertag und wirbt für sein umstrittenes Jagdgesetz. Doch die Grünröcke wollen nichts davon wissen. Kretschmann muss sich Buhrufe anhören.

Oppenau - Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat im Streit um ein neues Jagdgesetz zur Mäßigung aufgerufen. Die Jäger sollten ihre grundsätzliche Ablehnung aufgeben und sich mit Sachargumenten an der Debatte beteiligen, sagte Kretschmann beim Landesjägertag am Samstag in Oppenau im Schwarzwald. Das Jagdgesetz sei im Kern 20 Jahre alt und müsse reformiert werden. Die Jäger seien gut beraten, sich daran zu beteiligen und sollten Veränderungen nicht kategorisch von sich weisen. Der Jagdverband, Ausrichter des Jägertages, bekräftigte jedoch seine Position: Er lehnt das von der grün-roten Regierung auf den Weg gebrachte Gesetz geschlossen ab.

„Wir sollten in dieser Debatte Maß und Mitte behalten“, sagte Kretschmann vor den rund 400 Delegierten des Jägertages. „Es gibt keinen Grund, dass die Emotionen so durch die Decke schießen.“ Das neue Gesetz führe zu einem Ausgleich der oft sehr gegensätzlichen Interessen. Es berücksichtige die Kernforderungen der Jäger ebenso wie die gestiegenen Ansprüche des Tier- und Naturschutzes.

Kretschmann: Jäger müssen sich anpassen

„Wer die Jagd erhalten will, der muss sie den veränderten Rahmenbedingungen anpassen“, sagte Kretschmann. Es gebe immer mehr Menschen, die die Jagd infrage stellten. Durch Reformen könnten Jäger Akzeptanz gewinnen und sich als tragender Teil des Gemeinwesens bewähren. Die Regierung stehe grundsätzlich zur Jagd und wolle sie auch erhalten.

Die Jäger quittierten Kretschmanns Auftritt mit Pfiffen und Buhrufen, am Ende der Rede jedoch vereinzelt auch mit Applaus. Sie hielten dem grünen-Politiker demonstrativ Protestplakate und rote Karten vor.

Landesjägermeister Jörg Friedmann sagte, der Naturschutz werde in dem neuen Gesetz über die Jagd gestellt. Die Waidmänner würden dadurch „gegängelt und bevormundet“, die vorgesehen Einschränkungen seien nicht hinnehmbar und zudem praxisfremd. Es bleibe bei der Ablehnung.

Das Gesetz sieht unter anderem das Verbot von Totfangfallen und des unkontrollierten Abschießens streunender Hunde und Katzen vor. Zudem soll es eine zweimonatige Jagdruhe im Frühjahr und, aus Gründen des Tier- und Artenschutzes, ein zeitlich begrenztes Fütterungsverbot geben. Von 2017 an soll nur noch bleifreie Munition verwendet werden.

http://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.umstrittenes-jagdgesetz-kretschmann-kann-die-jaeger-nicht-beruhigen.a3a351b7-cc12-48d6-bf2b-7d05004e5501.html

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Antwort des ZDF-Intendanten auf die Jägerbeschwerde wg. dem ZDF-Filmbeitrag "Jäger in der Falle"

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http://www.djz.de/startseite/2654-djv-protestaufruf-zdf-schlaegt-interview-aus


Nachdem sich etliche Jäger über den den ZDF Beitrag "Jäger in der Falle":

beim ZDF beschwerten und dazu große Onlineaufrufe starteten, antwortete nun das ZDF auf das große Wehgeschrei der Jäger, wobei sie weiter voll hinter ihrer Sendung stehen.  Sie erteilten damit also der absurden Jägerbeschwerde eine klare Absage.  

Antwort ZDF Mainz, 02. April 2014

... "Sämtliche in dem Film vorgebrachten Argumente wurden gründlich recherchiert und
gegengecheckt. So bringt im Film der Förster Peter Wohlleben zum Ausdruck, dass viele
Försterkollegen es seit Jahrzehnten aufgegeben haben, Laubbäume zu pflanzen, weil die
Jungbäume aufgrund des Wildverbisses fast ohne Überlebenschance sind. Dadurch, und
das ist sein Kritikpunkt, habe sich das Landschaftsbild in Deutschland verändert. Als
Ursache für den Verbiss führt er auch die überzogene Fütterung an. Den wissenschaftlichen
Hintergrund dazu liefert die Studie "Der Wald-Wild-Konflikt: Analyse und Lösungsansätze vor
dem Hintergrund rechtlicher, ökologischer und ökonomischer Zusammenhänge" von
Prof. Christian Ammer, Prof. Thomas Knoke et.al.. Ammer lehrt an der Universität Göttingen
Waldbau und Waldökologie, Knoke leitet an der Technischen Universität München das
Fachgebiet Waldinventur und nachhaltige Nutzung .... "

http://www.zdf.de/ZDF/zdfportal/blob/32601838/1/data.pdf

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Siehe dazu auch:

"Jäger in der Falle" - ZDF-Doku löst Debatte über die Jagd aus
http://anti-jagd.blog.de/2014/01/24/jaeger-falle-zdf-doku-loest-debatte-jagd-17623335/

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