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Channel: Der Anti-Jagdblog - News über Jagd & Wildtiere
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Kulmbach: Bauern greifen selbst zum Gewehr

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Die zunehmende Wildschweinplage lässt einen alten Brauch wieder aufleben: Kulmbacher Bauern erwerben den Jagdschein, um die Jäger im Kampf gegen das Schwarzwild zu unterstützen.

Weil es zu viele Wildschweine gibt und der Schaden durch das Schwarzwild auch im Landkreis Kulmbach immer mehr überhandnimmt, wird jetzt ein alter Brauch wieder lebendig, der längst als eingeschlafen galt. "Früher war es gang und gäbe, dass es bäuerliche Jäger gab und im Grunde hatte fast jeder Bauer auch einen Jagdschein", erinnert Fachberater Harald Köppel vom Bauernverband in Kulmbach. Die moderne Landwirtschaft hat aber den wenigsten Bauern Spielraum gelassen, sich auch noch als Jäger zu betätigen. Dabei macht es durchaus Sinn, wenn ein Landwirt auch Jäger ist, denn anders als der nebenberufliche Hobbyjäger sind die Bauern nahezu täglich in ihren Fluren unterwegs und kennen sich aus in ihren Revieren. Das wollen die Bauern jetzt wieder stärker nutzen. Fünf Kulmbacher Landwirte sind jetzt einem Angebot des Bauernverbands gefolgt und haben in einem dreiwöchigen Vollzeitlehrgang im Jagdzentrum Oberfranken für das "grüne Abitur" gebüffelt. Inzwischen haben alle fünf in Hamburg ihre Jägerprüfung bestanden und wollen jetzt verstärkt das Ihre tun, um die Revierinhaber darin zu unterstützen, die viel zu große, sich immer mehr ausweitende Wildschweinpopulation im Griff zu halten.


Zum ganzen Artikel:

http://www.frankenpost.de/lokal/kulmbach/kl/Bauern-greifen-selbst-zum-Gewehr;art3969,2645776

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Thüringen: Nach drei Jahren endet die Förderung des Luchs-Projektes

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  • Arne Willenberg zieht in Worbis nach drei Jahren Förderphase eine Bilanz für das Luchs - Projekt TA-Foto: Jens Feuerriegel
    Arne Willenberg zieht in Worbis nach drei Jahren Förderphase eine Bilanz für das Luchs - Projekt
Worbis (Eichsfeld). Ein Waldgeist kehrt zurück. So ist der Titel eines Luchs-Projektes, das seit 2010 im Worbiser Bärenpark betrieben wird. Seit drei Jahren lässt das Land Thüringen dafür europäische Fördermittel ins Eichsfeld fließen. Nächste Woche läuft diese Förderphase aus. Damit endet auch die Arbeit des Projektleiters Arne Willenberg.

Am Donnerstag zog der Diplom-Biologe im Bärenpark eine Bilanz. Die gute Nachricht: Der Luchs ist da. Vor allem im Harz und im Bayerischen Wald. Doch der Fachmann drosselt den Optimismus gleich wieder: Experten gehen deutschlandweit nur von 150 frei lebenden Luchsen aus. "Die Populationen sind sehr verinselt", nennt Willenberg ein Hauptproblem. Deshalb findet kein Austausch zwischen den einzelnen Populationen statt. Somit bleibt der Luchs "eines der seltensten Säugetiere in Deutschland", bedauert der Biologe, "und ist nach wie vor vom Aussterben bedroht". Durch Auswildern soll dieser Gefahr begegnet werden. Doch ob der Luchs überlebt, hängt vom Wollen der Menschen ab. Deshalb ist das größte Ziel des Luchs-Projektes, in der Bevölkerung eine Akzeptanz für die wilden Tiere zu schaffen. "Aus diesem Grund streiten wir so vehement für den Luchs", erklärt Willenberg. "Denn er hat in Deutschland nur eine Chance, wenn er akzeptiert wird." Traditionell würden die Jäger die größten Konflikte mit den großen Katzen sehen, weiß der Biologe. Schaf- und Ziegenhalter hätten zwar eher Gründe, skeptisch zu sein. Doch von dort käme weniger Widerstand. Trotz aller Gespräche blieben die Weidmänner "reserviert und distanziert". "Jäger sind eine Minderheit, aber laut", sagt Willenberg. Oft würden sie emotional diskutieren und handeln. Zwar gäbe es auch innerhalb der Jägerschaften einige, die dem Luchs positiv gegenüberstehen. Aber die seien "gehemmt", sich öffentlich zum Luchs oder gar zum Wolf zu bekennen.

Oft hört Willenberg den Vorwurf der Grünröcke: Der Luchs werde verniedlicht. Als Argument diene dabei meist das Projekt-Logo. Dieses zeigt das Tier aus der Sicht eines Kindes - natürlich lächelnd. Gemalt wurde es von einem Jungen der Kleeblatt-Schule in Beuren. Willenberg nimmt die Ängste der Jäger ernst. Aber es stimme einfach nicht, sagt er, wenn behauptet wird, dass Luchse den Bestand an Rehen spürbar dezimieren und auch schuld am Rückgang der Mufflons sind. "Eine Luchs-Schwemme wird es niemals geben", ist sich Willenberg sicher. Im gesamten Landkreis Eichsfeld wäre nur Platz für drei Tiere. Einzelne Großkatzen durchstreifen die Region. Zufällig werden sie hier und da beobachtet. Auch Willenberg weiß von einem Luchs zu berichten, der im Februar im Ohmgebirge unterwegs war. "Vermutlich werden mehr Luchse gewildert, als uns klar ist", befürchtet er. So sei in Internet-Foren die Rede vom dreifachen S: "Schießen, schaufeln, Schnauze halten." Auch das könnte ein Grund sein, warum sich der Luchs hierzulande nicht so vermehrt wie erhofft. In 40 Schulen hielt Arne Willenberg Vorträge. 100 Klassen lauschten ihm. Ob im Biologie-Unterricht oder auf Exkursionen. "Wer den Luchs verstehen will, muss dessen Lebensräume kennen", sagt Willenberg. Die Arbeit mit den Kindern war ihm besonders wichtig. Denn die sind die nächsten Generationen, die bedeutsame Entscheidungen treffen. Umweltthemen mit Kindern zu besprechen, sei Naturschutzarbeit von großer Tragweite, blickt Willenberg in die Zukunft. Die Förderphase endet. Aber das Luchs-Projekt geht weiter. "In irgendeiner Form auf jeden Fall", versichert Willenberg.

http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Nach-drei-Jahren-endet-die-Foerderung-des-Luchs-Projektes-772485150

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Schwerte: Jäger erschoss Hund - Halterin geschockt

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Schwerte. Maria Stringer aus Schwerte-Ergste ist geschockt: Auf einem Spaziergang hat sich ihr Hund Bastin am Donnerstag von der Leine losgerissen und ist davongelaufen. Nachmittags erhielt Stringer die Nachricht, dass Bastin von einem Jäger erschossen wurde.

Maria Stringer ist traurig über den Tod von Bastien: "Er war ein Familienhund und kinderlieb". Die Ereignisse vom Donnerstag schildert sie wie folgt: Sie seimorgens mit ihrem Hund in der Nähe des Ergster Sportplatzes spazieren gegangen. Dann habe Bastin sich losgerissen und seidavon gelaufen. Eine Viertelstunde habe sie ihren Hund gesucht. Erfolglos.

Jäger habe mehrfach mit Erschießung gedroht

Zuhause angekommen, rief Stringer die Polizei an. Denn ein Jäger habe ihr in der letzten Zeit mehrfach gedroht, ihren Hund zu erschießen, sollte er diesen erneut ohne Leine antreffen.

So kam es dann auch: Ein Bauer rief aus Sorge um seine Pferde den Ergster Jäger. Der tötete später den Hund mit einem Schuss, weil dieser ein Reh und ihr Rehkitz gejagt habe. Laut Gesetz sind Jäger in einer solchen Situation befugt, zu schießen, so Kreisjagdberater Dietrich Junge.

"Für alle Beteiligten traurig"

"Das ist für alle Beteiligten traurig", sagt er. Es habe aber keine andere Möglichkeit gegeben. Derfranzösische Jagdhund - einPetit Basset Griffon Venden - sei "in Ergste nicht unbekannt" gewesen, so der Kreisjagdberater. Mehrfach sei er in dem Naturschutzgebiet frei herumgelaufen und mehrfach habe der Jäger die Halterin darauf hingewiesen, dass dies nicht erlaubt sei.

http://www.derwesten.de/staedte/schwerte/jaeger-erschoss-diesen-hund-halterin-geschockt-id8099480.html

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Bleifreie Jagd stößt bei Jägern auf Bedenken

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Ab April 2014 sind in Landesforsten nur Stahlkugeln erlaubt.
Im Heidhof-Forst in Brundorf und in den Wäldern der Försterei Hallah in Giehle darf bald nur noch mit bleifreier Munition gejagt werden. Die beiden Revierförstereien im Landkreis Osterholz gehören zu den Landesforsten Niedersachsen und in deren Wäldern ist Jagen mit Blei ab 1. April 2014 verboten. Niedersachsens Forstminister Christian Meyer verspricht sich "weitere Verbesserungen für den Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz". Bleivergiftungen von Greifvögeln, zunehmende Bleibelastungen auf bejagten Flächen und Bleireste im Wildbret hätten zum Handeln gezwungen. "Mit dem Verzicht auf bleifreie Munition übernehmen die niedersächsischen Landesforsten eine Vorreiterrolle bei der Umsetzung einer ökologisch verträglichen Jagd", so der Minister. . Hans-Jürgen Gieschen© Wilhelm Schütte Hans-Jürgen Gieschen

Jäger im Landkreis Osterholz indes sind skeptisch und verunsichert. Der Vorsitzende der Kreisjägerschaft Osterholz hält den Schritt für übereilt. "Da wird eine Hysterie geschürt und vorgeprescht. Dabei sind die Forschungsergebnisse noch gar nicht klar", meint Hans-Jürgen Gieschen. Er beruft sich auf Informationen, die kürzlich bei der Mitgliederversammlung der Landesjägerschaft Niedersachsen in Osterholz-Scharmbeck zur Sprache kamen. "Danach steht die Bleibelastung von Wild im Vergleich mit anderen Lebensmitteln ziemlich weit unten in der Rangliste."

Auch Kreisjägermeister Heiko Ehing meint: "Bei der Bleibelastung wurde viel hochgespielt." Untersucht worden seien Tiere, die noch nicht aufgebrochen waren. "Da gab es Blei im Körper." Bei genauerer Betrachtung habe sich aber herausgestellt: "Das Blei steckte nicht im Fleisch, sondern in Stücken, die ausgeweidet und damit gar nicht in den Verzehr gekommen wären."

Die Jäger sehen noch andere offene Fragen und Probleme. Bleifreie Munition aus Zink oder Kupfer habe ein anderes Abprallverhalten als eine Bleikugel, gibt der Vorsitzende der Kreisjägerschaft zu bedenken. "Blei zersplittert, wenn es auf einen Widerstand trifft, eine bleifreie Kugel nicht. Sie kann den Tierkörper durchschlagen." Wenn sie dann auf einen Baum treffe und abpralle, könne das dem Waidmann gefährlich werden. "Die Gefährdung für die Jäger ist bei bleifreier Munition größer", meint Gieschen. Ein Problem, das auch Herbert Poppe. Leiter des Hegerings 3 in Schwanewede-Neuenkirchen, sieht."Bleimunition zerlegt sich im Tierkörper, die Splitter fallen nach dem Austritt schnell zu Boden. Die Flugbahn einer Stahlkugel aber ist unberechenbar", sagt Poppe.

Was den Jägern Sorge macht, ist die Wirkung auf das Tier, das sie im Visier haben. "Wir wissen nicht, wie sich eine Stahlkugel im Körper des Wildes verhält", so Poppe. "Das Tier sollte nach dem Schuss in unmittelbarer Nähe zum Erliegen kommen. Das entspricht einer artgerechten Jagd". Die Befürchtung der Jäger: Bei bleifreien Geschossen, die im Körper nicht zersplittern und Organe nicht sofort zerstören, müsse sich das Tier vor seinen Tod länger quälen. "Das ist kein waidgerechtes Jagen", sagt der Hegering-Leiter. Weil es aus Jägersicht noch zu wenig gesicherte Erkenntnisse mit der Wirkung der bleifreien Munition gibt, hält Poppe die geplante Einführung zum 1. April 2014 für verfrüht. "Für uns kommt das sehr schnell. Wir brauchen mehr Zeit, um Erfahrungen zusammeln."

Reiner Baumgart, Sprecher für die Region Nordost bei den Niedersächsischen Landesforsten, kann die Bedenken der Jäger nicht nachvollziehen. In mehreren Untersuchungen seien das Abprallverhalten und die Tötungssicherheit von bleifreier und bleihaltiger Munition verglichen worden. Mit dem Ergebnis: "Die Studien haben eindeutig belegt, dass es keine signifikanten Unterschiede gibt."

Heidhof-Förster Bernd Wiedenroth in Brundorf hat mit der Einführung der bleifreien Munition keine Probleme. "Die Entscheidung ist gut", findet. er. Schließlich sei Blei "hochgiftig". Er denkt dabei vor allem an den Tierschutz. "Das Blei reichert sich bis zum Ende der Nahrungskette an, das ist aus Forschungen bekannt. Das gilt auch für das Wildbret."Nach dem Willen von Forstminister Christian Meyer soll in Zukunft nicht nur in den Landesforsten bleifrei angesagt sein. "Mein Ziel ist es, dass mittelfristig in ganz Niedersachsen ausschließlich bleifrei gejagt wird."

http://www.weser-kurier.de/region/zeitungen_artikel,-Bleifreie-Jagd-stoesst-bei-Jaegern-auf-Bedenken-_arid,598490.html

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Jäger verletzen selbst Schonzeit im Wald

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Frei herum laufende Hunde dürfen von Jägern erschossen werden, doch manch Jagdhund darf alles.

Beim Ausbilden des Jagdhund-Nachwuchses sollten Jäger stärker auf die Brutzeit achten, fordert der Nabu. Karbener Naturschutzbund sauer nach Vorfall bei Burg-Gräfenrode - Jagdverband und Kreis sind sich uneins

Die Naturschützer vom Naturschutzbund Karben (Nabu) sind außer sich: Ein Jäger soll nahe Burg-Gräfenrode seinen Jagdhund in Wald und Flur mitten in der Brut- und Setzzeit ausgebildet haben. Der hessische Jagdverband versucht, den Fall zu relativieren, ebenso der Kreis.

Das ganze Getier im Wald aufgescheucht, Rehe laufen vor Aufregung hin und her - es muss kein schöner Anblick gewesen sein, der sich einer Frau aus Burg-Gräfenrode bot. „Ich hörte mehrfach Schüsse“, habe die Frau berichtet, erklärt Nabu-Vorsitzender Jürgen Becker. Früh um neun Uhr war das am Maselwäldchen Richtung Ilbenstadt. „Danach sah ich einen frei laufenden Jagdhund, der herrenlos wie verrückt durch die Gegend rannte.“

Die Frau ärgert sich: „Er hat alles, was ihm in den Weg kam, aufgescheucht“ - und das Anfang April, mitten in der Brut- und Setzzeit! „Wie kann so etwas sein kann?“, schimpft die Frau. „Das müssten unsere Jäger doch wissen! Ich finde diese Rücksichtslosigkeit unmöglich.“

Vorgabe von Ministerium

Sie alarmierte deshalb die Naturschützer. „Wir vermuten eine Anlageprüfung“, erklärt deren Vorsitzender Becker. Sprich: Ein Jäger hat hier seinen Junghund ausgebildet. Woraufhin die Naturschützer selbst beim Wetterauer Jagdclub nachgefragt hätten, was „zu keinem greifbaren Ergebnis geführt“ habe.

Auch beim Jagdclub St. Hubertus in Bad Vilbel mit einigen Mitgliedern auch in Karben gibt man sich reichlich zugeknöpft: Sprecher Michael Döricht mag sich zu dem Fall gar nicht erst äußern, verweist daher an den Landesjagdverband in Bad Nauheim.

Dort geht man davon aus, dass die Prüfung Anfang April korrekt gewesen sei. „Ausschlaggabend ist eine Vorgabe des Ministeriums“, sagt Bernhard Keil vom Vorstand des Landesjagdverbandes. Demnach müsste die Anlageprüfungen in jedem Jahr bis zum 1. Mai durchgeführt worden sein. „Denn bis zum 30. April ist noch keine Brut- und Setzzeit“, sagt Keil.

Also: Brut- und Setzzeit oder nicht? Unabhängig davon hätte die Jagdhundeprüfung in jedem Fall genehmigt werden müssen, weil sie Bestandteil der Jagd sei, erklärt Nabu-Vorsitzender Becker und beruft sich auf gesetzliche Bestimmungen. Da aber widerspricht der Wetteraukreis: Die Untere Naturschutzbehörde (UNB) sei dafür nicht zuständig, erklärt Michael Schwarz von der UNB. Beim Einhalten der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. September sei die Ausübung der Jagd ausgenommen. „Bei der Hundeausbildung Anfang April zwischen Ilbenstadt und Burg-Gräfenrode wurden Jagdhunde ausgebildet“, erklärt Michael Schwarz. „Die Ausbildung von Jagdhunden ist Teil der Jagdausübung.“

Tierschützer sind sauer

Nabu-Chef Becker stört vor allem, dass Jagdhunde im Wald ausgebildet werden, während zeitgleich Jägerschaft und Naturschutzverbände die Bevölkerung bitten, die Hunde während der Brut- und Setzzeit angeleint zu halten. „Das kann doch nicht wahr sein.“

Das sieht auch Christine Gredel so, die Vorsitzende des Karbener Tierschutzvereins. Sie will sich jetzt des Falls annehmen und überprüfen, wer wirklich falsch handelte - wobei dies nach Fakten bereits klar sei: Hundeausbildung im Wald während der Brut- und Setzzeit „ist nicht okay“, sagt sie. Schließlich sollten die übrigen Tiere in dieser Zeit extra geschützt werden.

http://www.fnp.de/rhein-main/wetterau/Jaeger-verletzen-selbst-Schonzeit-im-Wald;art677,551759

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Professor Dr. Gustav Jirikowski: Suppenwürze schlägt Keiler in die Flucht

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  • Gewürzsoße soll zumindest eine Bache mit ihren Frischlingen vertreiben. Wichtig: Es muss nicht das im Bild gezeigte Produkt sein. Fotomontage: Thomas Beier
    Gewürzsoße soll zumindest eine Bache mit ihren Frischlingen vertreiben. Wichtig: Es muss nicht das im Bild gezeigte Produkt sein.
Das Schwarzwild macht sich in Kleingärten und waldnahen Wohngebieten bei Jena breit. Prof. Dr. Gustav Jirikowski ist Biologe an der Uni Jena. Sein Forschungsgebiet ist das Riechsystem und die Verhaltensforschung. Er empfiehlt betroffenen Kleingärtnern, über den Einsatz von Suppenwürze nachzudenken. Ich konnte mehrfach beobachten, dass die Tiere, sobald sie die Witterung des Gebräus wahrnahmen, sofort umkehrten und flüchteten. Seither versprühe ich immer wieder etwas von der Würzflüssigkeit an meinen Obstbäumen und im Blumenbeet und die ungebetenen Gäste kommen nicht mehr. http://jena.tlz.de/web/lokal/leben/detail/-/specific/Jenarer-Professor-Suppenwuerze-schlaegt-Keiler-in-die-Flucht-980125050

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Trier/Schweich: Eine Pistole gehört nicht unter die Matratze

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Ein Mann soll Jagdschein und Waffen abgeben, weil er unter anderem eine geladene Pistole in seinem Bett deponiert hatte. Dagegen klagt er vor dem Verwaltungsgericht Trier. Die Waffe im Bett ist kein Einzelfall im Kreis. Ein Urteil gibt es noch nicht.


Viele Menschen sind fasziniert von Waffen. Doch noch lange nicht jeder darf welche besitzen. Die Kreisverwaltung Trier-Saarburg bezweifelt, dass ein 76-Jähriger aus dem Kreisgebiet zuverlässig mit Pistolen und Gewehren umgeht.

Ein geladener Revolver oder eine Pistole unter dem Kopfkissen oder unter der Matratze. So etwas gibt es nur in (schlechten) Filmen? Nein, auch im Landkreis Trier-Saarburg. Erst vor wenigen Tagen ist dies nach Auskunft der Kreisverwaltung bei einer Kontrolle festgestellt worden. Dabei ist diese Art der Aufbewahrung einer Pistole so ziemlich genau das Gegenteil davon, was sich der Gesetzgeber unter einer richtigen Aufbewahrung vorstellt (siehe Extra).

Geladene Waffen im Schrank

Der sorglose Umgang mit Schusswaffen ist kein Einzelfall. Das Verwaltungsgericht Trier muss derzeit entscheiden, ob ein 76-Jähriger aus der Verbandsgemeinde Schweich seinen Jagdschein und seine Waffen abgeben muss - weil Mitarbeiter der Kreisverwaltung bei einer angekündigten Kontrolle unter anderem eine geladene Schusswaffe gefunden haben, die unter zwei Matratzen im Bett des passionierten Jägers deponiert war. Zudem fanden sie geladene Waffen in einem Waffenschrank - auch das verstößt gegen die Vorschriften. Nach Ansicht der Verwaltung ist jemand, der so mit Waffen umgeht, unzuverlässig. Und nur wer zuverlässig ist, darf Waffen besitzen. Den Vorwurf der Unzuverlässigkeit kann der Mann vor Gericht nicht nachvollziehen. Er habe seit nahezu 50 Jahren einen Jagdschein und sich nie etwas zuschulden kommen lassen. Die Waffe habe er unter zwei Matratzen deponiert, da er aufgrund seiner körperlichen Verfassung nicht in der Lage gewesen sei, die Waffe in dem dafür vorgesehenen Waffenschrank zu deponieren. Dieser befinde sich in einem anderen Teil des Hauses als das Schlafzimmer. Im Übrigen komme sowieso nie jemand in sein Haus, das er zusätzlich gesichert habe. "Außerdem sind die Waffenschränke so gut versteckt, dass die keiner findet", sagt er.

Vergleich kommt nicht infrage

Dass der Waffenschrank für die Kurzwaffen nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, baut Richter Reinhard Dierkes in ein Vergleichsangebot ein. Ob denn die Kreisverwaltung vom Widerruf der Waffenbesitzkarten und der Entziehung des Jagdscheins absehen könne, wenn der Jäger einen ordnungsgemäßen Waffenschrank kauft, möchte er wissen. Die Antwort von Stephan Schmitz-Wenzel von der Kreisverwaltung Trier-Saarburg lautet so kurz wie eindeutig "Nein". Es zeuge von möglicherweise mangelndem Problembewusstsein, wenn jemand trotz angekündigter Kontrolle seine Waffen - so wie im Haus des Mannes vorgefunden - lagere. Ein schwacher Trost für den Jäger aus der Verbandsgemeinde Schweich dürfte sein, dass auch andere Besitzer ihre Waffen nicht so wie von der Verwaltung gefordert aufbewahren: Im vergangenen Jahr gab es 114 verdachtsunabhängige Kontrollen bei Waffenbesitzern. Dabei gab es 58 Beanstandungen. In zwei Fällen hat die Behörde Jagdscheine widerrufen und den Besitz von Waffen verboten. Daneben gab es drei verdachtsabhängige Kontrollen im Kreis. Sie endeten drei Mal damit, dass die Kontrollierten keine Waffen mehr besitzen dürfen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts im Fall des 76 Jahre alten Jägers wird innerhalb der kommenden zwei Wochen erwartet.

Extra

Nicht jeder darf eine Pistole, einen Revolver oder ein Gewehr besitzen. Er oder sie muss zuverlässig sein. Zudem muss er mit einer Waffe umgehen können. Außerdem muss es einen Grund für den Waffenbesitz geben: Jagd, Sportschießen, das Sammeln von Waffen, die Tätigkeit als Waffensachverständiger oder Selbstschutz. Die zuständigen Behörden können die Erlaubnis zum Besitz von Waffen widerrufen. Waffen und Munition müssen so aufbewahrt werden, dass Unbefugte keinen Zugriff haben. Waffe und dazu passende Munition sollen nicht gemeinsam gelagert werden. Waffenbesitzer müssen es zulassen, dass die zuständige Behörde die richtige Aufbewahrung von Waffen und Munition kontrolliert. 3328 Männer und Frauen im Landkreis Trier-Saarburg dürfen Waffen besitzen. Ihnen gehören laut Kreisverwaltung 13 782 Waffen. Daneben gibt es eine unbekannte Zahl von nicht registrierten Waffen.

http://www.volksfreund.de/nachrichten/region/trierland/aktuell/Heute-in-der-Zeitung-fuer-Trier-Land-Eine-Pistole-gehoert-nicht-unter-die-Matratze;art8128, 3565883

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Jagdschiessanlage Bülach: In der Grube darf geschossen werden

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In einer Kiesgrube bei Bülach soll eine hochmoderne Jagdschiessanlage entstehen. Dafür kann in Embrach ein Auengebiet der Natur zurückgegeben werden.

Belastet den Boden: Abfälle von Schiessübungen.

Belastet den Boden: Abfälle von Schiessübungen.

Fast 4000 Leute haben eine Petition gegen die geplante Jagdschiessanlage in Bülach unterschrieben; der Stadtrat Bülach hat sich dagegen ausgesprochen und will rechtliche Schritte einleiten. Das alles hat den Kantonsrat nicht beeindruckt: Er sagt mit 117:52 Stimmen deutlich Ja dazu, dass die Anlage im Richtplan eingetragen wird. Dieser Eintrag macht den Bau erst möglich. Gegen den Eintrag sprachen sich SVP und EDU aus, alle anderen Fraktionen stimmten zu.

Die neue Anlage soll in der Kiesgrube Widstud nördlich von Bülach gebaut werden. Sie ersetzt die sanierungsbedürftigen Schiessanlagen Pfäffikon, Meilen und vor allem Embrach. Letztere befindet sich in einer geschützten Auenlandschaft. Der Schiessbetrieb hat die Umwelt über die Jahre massiv verschmutzt; überall im Wald liegen Patronenhülsen und Scherben von Tontauben, die giftige Substanzen enthalten. Die betroffenen Böden müssen aufwendig saniert werden.

Beschränkung für Sportschützen

Die Kantone hätten dafür zu sorgen, dass die Jäger genügend geeignete Ausbildungsmöglichkeiten zur Verfügung hätten, sagten die Befürworter der Anlage. «Wir wollen eine qualitativ hochstehende Jagd», betonte etwa Sabine Ziegler (SP, Zürich). «Die heutige Jagd braucht mehr Präzision als früher, da Tiere und Jäger nicht allein sind im Wald.» René Gutknecht (GLP, Urdorf) sagte, die Jagd brauche es, weil die Tiere keine natürlichen Feinde mehr hätten.

Die Ratslinke kritisierte allerdings, die Anlage in Widstud sei überdimensioniert. Unter anderem sind dort auch ein Restaurant und ein Büchsenmachergeschäft geplant; neben den Jägern soll der Schiessstand auch Sportschützen zur Verfügung stehen. Dagegen wehrte sich die SP erfolgreich: Der Rat sagte knapp mit 86:84 Stimmen Ja zu einem Antrag, den Anteil der Sportschützen auf 25 Prozent zu begrenzen.

SVP betrauert Ackerlandverlust

Keine Chance hatte die SVP mit dem Ansinnen, in erster Priorität zu versuchen, die bestehende Anlage in Embrach zu sanieren. «Die Kiesgrube Widstud war früher wunderbares Ackerland», begründete Hans Frei (SVP, Regensdorf), den Antrag. «Die Kiesgrube wurde nur mit der Auflage bewilligt, das Ackerland wieder herzustellen, wenn das Kies ausgebeutet ist.» Die Schiessanlage gehe deshalb auf Kosten des Ackerlandes und sei nur dann zulässig, wenn eine Sanierung in Embrach nicht möglich sei. Dieser Antrag unterlag mit 64:106 Stimmen; den anderen Fraktionen war der Schutz der Auenlandschaft in Embrach wichtiger.

Der Kanton will nun die Jagdschiessanlage so schnell wie möglich planen und bauen. Denn spätestens 2019 läuft der Pachtvertrag für die alte Anlage endgültig aus.

http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/In-der-Grube-darf-geschossen-werden/story/15870834

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Japan muss sich wegen seines Walfangs vor dem internationalen Gerichtshof in Den Haag verantworten

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Walfang für die Wissenschaft - Gericht klärt Jagd auf Meeressäuger

Japan muss sich wegen seines Walfangs vor dem internationalen Gerichtshof in Den Haag verantworten: Australien und Neuseeland haben geklagt, wollen die Jagd auf die Meeressäuger unterbinden.


Trotz internationaler Proteste fangen und töten japanische Walfänger seit mehr als 25 Jahren Wale im Südpazifik. Die Meeressäuger sind eigentlich international geschützt, doch nutzen die Japaner ein Schlupfloch, das die Waljagd zu wissenschaftlichen Zwecken erlaubt. Tierschützer sind empört und stören die Flotte jedes Jahr mit immer riskanteren Manövern. An diesem Mittwoch kommt der Streit um den Walfang vor den internationalen Gerichtshof in Den Haag. Australien und Neuseeland wollen ein Ende des Walfangs erzwingen.

Der Prozess soll "ein für alle Mal feststellen, dass der japanische Walfang nicht wissenschaftlichen Zwecken dient sondern gegen internationales Recht verstößt", sagt Australiens Chefankläger Mark Dreyfus. Seit 1946 gibt es das "Internationale übereinkommen zur Regelung des Walfangs", um die Bestände zu schützen. 1986 wurde der kommerzielle Walfang verboten, aber mit Ausnahmen: für indigene Völker, und "zu wissenschaftlichen Zwecken".

"Australien argumentiert, dass Japan dieses Recht missbraucht und im Namen der Wissenschaft in Wirklichkeit kommerziell fischt", sagt Don Anton, Jura-Professor an der Australian National University in Canberra. "Wenn der Gerichtshof zustimmt, könnte er die Fangmengen begrenzen, aber nicht den Walfang per se." Er räumt Australien und Neuseeland eine 50-prozentige Siegchance ein.

Japan sieht sich im Recht, gleichzeitig sinkt die Nachfrage nach Walfleisch

Für Japan ist die Sache klar: "Artikel VIII der Konvention erlaubt Walfang zu Wissenschaftszwecken", sagt Taku Sasaki, Sprecher der Fischereibehörde. Japan stelle der Walfangkommission die Ergebnisse seiner Forschungen jedes Jahr zur Verfügung, sagt eine Sprecherin des Walforschungsinstituts (ICR) in Tokio. Sasaki räumt aber ein: "Die Nebenerzeugnisse des wissenschaftlichen Walfangs dürfen natürlich verkauft werden." Die Nebenerzeugnisse, das waren im vergangenen Jahr 103 Zwergwale, die japanische Schiffe aus dem Südpazifik gezogen hatten.

Das Paradoxe: die Japaner selbst sind gar nicht mehr so heiß auf Walfleisch. "Die Essensgewohnheiten haben sich geändert", sagt Sataki. Nur in einigen Gegenden sei das Fleisch noch gefragt. Viel werde heute in Schulkantinen verarbeitet. Die Lagerbestände seien in diesem April auf knapp 4000 Tonnen gestiegen. Vor gut zehn Jahren war es zum gleichen Zeitpunkt etwa die Hälfte.

Tierschützer sagen, dass einflussreiche Bürokraten den Walfang am Laufen halten - ehemalige Beamte aus dem Fischereiministerium etwa, die heute im Walforschungsinstitut arbeiten und so ihre Arbeitsplätze sichern. Sie haben sich 2011 sogar umgerechnet 17,9 Millionen Euro aus dem Sondertopf für den Wiederaufbau nach dem Tsunami gesichert - für "Walfang zu Wissenschaftszwecken" und Schutzmaßnahmen gegen die Walgegner, sagt Sataki. Einen Zusammenhang zwischen Tsunami und Walfang gibt es eigentlich nicht.

Das Urteil des Gerichtshofs könnte noch in diesem Jahr fallen,kurz vor Beginn der neuen Walfangsaison im Januar. "Das könnte das Ende dieser Schwindelnummer im Namen der Wissenschaft sein", hofft Australiens Greenpeace-Sprecher Nathaniel Pelle. Norwegen und Island fangen ganz offiziell Wale. Sie haben Einspruch beziehungsweise Vorbehalt gegen das Walfang-Moratorium eingelegt und fühlen sich deshalb nicht daran gebunden.

Prozess hin oder her, die Tierschutzorganisation Sea Shepherd International ist wieder bereit, gegen die japanische Flotte anzutreten: "Wir planen unsere umfangreichste Aktion: "Operation gnadenlos", sagt Sprecher Adam Burling. Sea Sheperd hat nach eigenen Angaben in den vergangenen zehn Jahren 4000 Wale gerettet.

http://www.n24.de/n24/Wissen/Mensch-Natur/d/3056314/gericht-klaert-jagd-auf-meeressaeuger.html

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Eichsfeld: Jäger ärgern sich über Vorwürfe der Naturschützer

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Ein Waldgeist kehrt zurück. So ist der Titel eines Luchs-Projektes, das seit 2010 im Worbiser Bärenpark betrieben wird. Seit drei Jahren lässt das Land Thüringen dafür europäische Fördermittel ins Eichsfeld fließen.


Hartmut Schafberg ist sauer. Schon in der Vergangenheit hatte sich der Vorsitzende der Worbiser Jägerschaft mehrfach über Äußerungen von Naturschützern geärgert, weil darin aus seiner Sicht die Jäger zu Unrecht angegriffen wurden.

Diesmal erhebt er die Stimme gegen die Bilanz, die der Chef des Eichsfelder Naturschutzbundes, Arne Willenberg, zum Luchs-Projekt gezogen hat (TA vom Freitag). "Feindbilder braucht nur jemand, dem die Argumente abhandengekommen sind", sagt Schafberg. Das Handeln der Jäger in der Natur werde von Willenberg "diskriminiert, verleumdet und bewusst falsch dargestellt". Dabei hätten die Jäger das Luchs-Projekt im Harz von Beginn an begleitet. So würden von den Eichsfelder Jägern Luchsvorkommen an den Projektleiter Ole Anders gemeldet. Auch Begleitungen in die Reviere hätten stattgefunden. Es sei eine Verleumdung, "wenn Herr Willenberg feststellt, Luchse würden durch Jäger gewildert". Schafberg fordert den Nabu-Chef auf, dies zu beweisen, sonst "überdenken wir ein juristisches Nachspiel".

Dass die Jäger über manches Verhalten von Schalenwild nicht erfreut sich, gibt Schafberg zu. "Daraus aber den Jägern kriminelles Verhalten zu unterstellen, geht eindeutig zu weit. Ob das Verniedlichen von Wildtieren bei Kindern nicht auch eine Gefährdung für sie darstellt, mögen die Eltern entscheiden, die ihre Kinder schulen lassen", meint er mit Blick auf das Logo des Projektes, das einen Luchs aus der Sicht eines Kindes zeigt. Was Schafberg besonders wichtig ist: "Die Jäger bezahlen ihr Engagement in der Natur aus der eigenen Tasche." In Thüringen

http://www.thueringer-allgemeine.de/startseite/detail/-/specific/Jaeger-aergern-sich-ueber-Vorwuerfe-der-Naturschuetzer-1867698337

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Wie Wilderer in Deutschlands Wäldern auf der Pirsch Tiere quälen und töten

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Schießen, Schaufeln, Schweigen

Symbolbild

Sie töten wegen des Nervenkitzels, aus Gier nach Trophäen oder schlicht aus Mordlust:
Wilderer lassen in Deutschlands Wäldern die Büchsen knallen. Die teils als Brauchtum verklärte illegale Jagd ist vor allem eines – pure Tierquälerei.

Vor wenigen Wochen sorgte der Fall bundesweit für Aufsehen: Im Bayerischen Wald entdeckten Spaziergänger nahe einem Wanderweg den Kadaver eines trächtigen Luchsweibchens. Mit Schrotkugeln hatte ein Unbekannter der in Deutschland streng geschützten Raubkatze in die Brust geschossen. Auf die Ergreifung des Täters haben Umweltverbände inzwischen eine Belohnung von 15 000 Euro ausgesetzt.

So bedauernswert die Tötung des Luchses auch ist – um eine Ausnahme handelt es sich keineswegs. Nicht nur in den Steppen und Urwäldern Afrikas oder Asiens, sondern auch in Deutschlands Wäldern gehen Wilderer regelmäßig auf die Pirsch. Die Polizeiliche Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts listet für das vergangene Jahr 864 erfasste Fälle von Jagdwilderei auf. Viele davon sind Fälle, in denen Menschen in Deutschland verbotenerweise auf Rehe, Füchse oder Greifvögel geschossen, sie in Fallen gefangen oder mit Ködern vergiftet haben. Viele Tiere verschwinden spurlos

Umweltschützer glauben, dass es sich bei den bekannt gewordenen Delikten nur um die Spitze des Eisbergs handelt. So geht Janosch Arnold, Referent für europäische Großsäuger beim WWF Deutschland, von einer erheblichen Menge unentdeckter Fälle aus: „Nicht umsonst spricht man von den drei ‚S‘ – Schießen, Schaufeln, Schweigen.“ Viele Tiere verschwänden einfach, ohne dass es überhaupt jemand mitbekäme.

Als Beispiel verweist Arnold auf die weiterhin stark gefährdete Luchspopulation in Deutschland. „Im Nationalpark Bayerischer Wald bekommen die dort geschützten Luchse immer wieder Nachwuchs“, erläutert der WWF-Experte. „Doch die Tiere, die sich über die Grenzen des Schutzgebiets hinauswagen, um sich ein eigenes Revier zu suchen, tauchen irgendwann nicht mehr auf.“ Wären sie überfahren worden oder Krankheiten zum Opfer gefallen, müssten Kadaver zu finden sein. Da es aber keine Spuren gebe, liege der Verdacht nahe, dass die Tiere illegal getötet und beseitigt worden seien. Luchse können den Wert eines Jagdreviers mindern

Über mögliche Täter lässt sich nur spekulieren. „Ohne Beweise sollte man keine Beschuldigungen erheben“, äußert sich Arnold zurückhaltend. Trotzdem gebe es gerade im Fall der Luchse ein Motiv: Da die Raubtiere bevorzugt Rehe fressen würden, bliebe weniger Wild für die Jagd übrig, was den Wert eines Reviers mindern könne. Bei der Verpachtung würde sich das unter Umständen erheblich finanziell auswirken. „Allerdings gibt es bei dem Thema auch innerhalb der Jägerschaft unterschiedliche Meinungen und Konflikte“, ergänzt Arnold, der selbst Jäger ist. „Manche denken da sehr utilitaristisch und geldorientiert, andere hingegen sehen Raubtiere wie Luchs oder Wolf eher als Bereicherung.“

Zum vollen 2 seitigen Bericht:
http://www.focus.de/wissen/natur/tiere-und-pflanzen/tid-31939/schiessen-schaufeln-schweigen-wie-wilderer-in-deutschlands-waeldern-auf-die-pirsch-gehen-tierquaelerei-als-brauchtum_aid_1020256.html

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11 Jäger sitzen in Arktis auf Eisschollen fest

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Montreal (AFP) Auf forttreibenden Eisschollen haben am Dienstag (Ortszeit) etwa 30 Touristen und Jäger auf ihre Rettung gewartet. Wie der kanadische Fernsehsender CBC berichtete, saßen etwa 40 Kilometer nördlich von Arctic Bay, einem Inuit-Ort auf der Insel Baffin, elf Jäger auf einer Eisscholle fest, die sich vom Packeis gelöst hatte. Auf einer anderen Eisscholle befand sich eine Touristengruppe, wie der Leiter des örtlichen Suchtrupps, Niore Iqalukjuak, auf CBC sagte. Die kanadische Armee schickte Hubschrauber und ein Flugzeug in das Gebiet, um die in Not Geratenen aus der Luft zu retten.

http://www.zeit.de/news/2013-06/26/arktis-rund-30-menschen-sitzen-in-arktis-auf-eisschollen-fest-26115203

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„Wald-Hooligans“ - Wer hat die Hochsitze abgefackelt?

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„Wald-Hooligans“ ? Wer außer Jäger sollte das sein?

Im Waldgebiet rund um Eitorf zündeln Brandstifter Hochsitze ab.  Im Waldgebiet rund um Eitorf zündeln Brandstifter Hochsitze ab.

Verbrannte Hochsitze, abgesägte Kanzeln, zerstörte Nistkästen - das ist die Bilanz einer Anschlagsserie. Im Waldgebiet um Eitorf verbreiten „Wald-Hooligans“ seit Wochen Angst und Schrecken.

Eine Belohnung in Höhe von 1000 Euro wollen die Jagdpächter dem zahlen, der ihnen hilft, den oder die Täter zu schnappen. „Wir halten zwar alle die Augen offen, aber das Gebiet ist ja riesig und die können überall wieder zündeln“, klagt Revierpächter Hermann L. (66, Name geändert).

Inzwischen haben die Täter neun Hochsitze demoliert. Oberhalb der Bergstraße nahe einer kleinen Lichtung brannte eine Kanzel lichterloh. Nur der Unterbau blieb stehen.

Eine Stunde später gab es erneut zwei Brände. In der Nähe des Ahornwegs leckten Flammen an einem fahrbaren Unterstand. Ein paar hundert Meter weiter stand schon wieder eine Kanzel in Flammen. In einem anderen Fall wurde ein Hochsitz angesägt. Immer wieder schlugen die Unbekannten zu.

Eine Kanzel wurde abgesägt, viele weitere beschädigt. Eine Kanzel wurde abgesägt, viele weitere beschädigt.

Was ist ihr Motiv? Sind es militante Tierschützer? „Gerade das Ansägen der Verstrebungen ist so gefährlich. Wir Pächter achten ja inzwischen darauf. Aber Kinder gehen ja auch ab und zu auf die Hochsitze“, warnt Hermann L.

Anfang Juni brannte ein Hochsitz auf einer Wiese am Lascheider Weg lichterloh. Bei Bohlscheid demontierten die Täter Verstrebungen eines Hochstands. Fledermaus-Nistkästen wurden auseinandergenommen. In Rodder und im Eigenjagdbezirk Graf Nesselrode gab es auch mutwillige Zerstörungen.

Hermann L. und seine Kollegen haben neue Kanzeln gebaut: „Wir trauen uns gar nicht, die aufzustellen. Was ist, wenn die Täter wiederkommen?“ Dann gehen wieder rund 1500 Euro in Rauch auf. So viel kostet ein neuer Hochstand.

http://www.mainpost.de/regional/schweinfurt/Im-Einsatz-fuer-Wildtiere-in-Not;art769,7542261

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Karlsruhe-Urteil: Jäger verliert wegen Lügen Versicherungsschutz

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Karlsruhe Urteil: Wer lügt, verliert Versicherungsschutz

 

Eine Haftpflichtversicherung muss nicht haften, wenn sie über den Hergang eines Schadens bewusst belogen wird. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe in einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung erneut klargestellt (Az.: 12 U 204/12).

Im vorliegenden Fall ging es um einen Jäger, dessen Hunde eine an einer Jagd beteiligte Treiberin umgerissen hatten. Die Frau verletzte sich erheblich; der Jagdhundebesitzer wollte für das von der Frau verlangte 10 000-Euro-Schmerzensgeld seine Jagdhaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen.

Gegenüber seiner Versicherung hatte der Mann jedoch gelogen: Die Hunde waren zum Zeitpunkt des Unfalls nicht, wie von ihm behauptet, in seiner Obhut gewesen. Stattdessen hatte die Frau die beiden Tiere betreut. Genau deshalb sei aber auch ein Mitverschulden der Frau denkbar gewesen, argumentierte die Versicherung des Mannes und verweigerte wegen der Lüge die Zahlung ganz. Dem folgte nun das OLG: Der Jäger habe mit seinem Verhalten die Interessen der beklagten Versicherung ernsthaft beeinträchtigt.

http://www.swp.de/ulm/nachrichten/suedwestumschau/Urteil-Wer-luegt-verliert-Versicherungsschutz;art1157835,2079074

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Jäger (69) stürzte 8 Meter von Hochstand – Schwer verletzt

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Der Oberkärntner wurde mit dem Rettungshubschrauber in das Krankenhaus Spittal/Drau gebracht


BEZIRK SPITTAL/DRAU. Ein 69-jähriger Jäger ist am Mittwochabend in Steinfeld an der Drau (Bezirk Spittal/Drau) 8 Meter von einem Hochsitz gestürzt. Er erlitt dabei schwere Verletzungen und wurde mit dem Rettungshubschrauber ins Krankenhaus geflogen.

Am Mittwochabend kurz nach 20:00 Uhr stieg ein 69-jähriger Jäger aus Kleblach-Lind in der Nähe der  Ortschaft Fellbach (Gemeinde Steinfeld an der Drau) auf einen Hochsitz. Die Jagdkanzel war in acht Metern Höhe  auf einer Esche aufgebaut. Als der Jäger versuchte, den mit einer Holzlatte gesicherten Zugang zur Kanzel zu öffnen,  verlor er das Gleichgewicht und stürzte mitsamt seiner Jagdausrüstung von der Leiter. Weil  er mit dem Rücken auf dem Wiesenboden aufschlug, dämpfte der umgeschnallte Rucksack den Aufprall.

Der 69-Jährige erlitt bei dem Sturz schwere Verletzungen und wurde nach Erstversorgung durch das Rote Kreuz Greifenburg und einen praktischen Arzt sowie das Notarztteam des Rettungshubschraubers C 7 mit dem Hubschrauber in das Krankenhaus Spittal/Drau geflogen.

http://www.regionews.at/newsdetail/Jaeger_%2869%29_stuerzte_8_Meter_von_Hochstand_%E2%80%93_Schwer_verletzt-60479

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Auf Jagd nach dem nächtlichen Nager

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Der Marderbeauftragte Jürgen Lang fängt die Tiere mit seiner Falle und setzt sie anschließend weit in der Region aus. . Autofahrer sind oft die Leidtragenden, wenn Marder sich in Dichtungen und Leitungen verbeißen. Der Burscheider Jäger Jürgen Lang ist als Marderbeauftragter des Hegerings im Einsatz, um die Nager mit Fallen einzufangen.

"Der Waschbär ist da!" Auf der kürzlichen Jahreshauptversammlung des Hegerings Burscheid klang es fast schon wie ein Menetekel. Einige Jäger hatten ihn in der Nähe des Thomashofes am Eifgenwald gesichtet. Das scheinbar putzige Tier mit seiner an eine Maske erinnernde Augenfärbung stellt mittlerweile eine rechte Plage vor allem in ländlichen Regionen dar. Kein Haus, kein Garten, kein Vogelnest ist vor ihm sicher. Beim Treffen der Jäger blieb der Waidmann Jürgen Lang (55) ganz ruhig: "Wir werden den Waschbären beobachten. Sollte er sich ausbreiten, schlagen wir Alarm."

Jürgen Lang ist der "Marderbeauftragte" des Hegerings. Der Dachdecker hat in seiner 34-jährigen Mitgliedschaft im Hegering diverse Lehrgänge und Fortbildungen rund um das Thema "Marder & Co" absolviert. Auch ein Fallenlehrgang war darunter. Er legitimierte ihn dazu, in Burscheid Marder fangen zu dürfen: "Die nachtaktiven Tiere haben sich in unserer Region zu einem großen Problem entwickelt - soweit sind die Waschbären noch lange nicht." Laut Lang zählte Burscheid zu den ersten Kommunen im Kreis, die auf Anraten des Landesjagdverbandes einen Marder-Experten für die Bürgerschaft benannt hat. Der Jäger arbeitet eng mit der Unteren Jagdbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises zusammen, die ob der Plage besorgt ist. "Die Schadensfallzahlen steigen von Jahr zu Jahr", berichtet Lang.

Geldmacherei

Angerufen wird er immer dann, wenn die kleinen Räuber laut kreischend auf Dachböden herumtollen, in Garagen ihr Unwesen treiben oder sich unter Motorhauben ihr Revier einrichten. Als Dachdecker hat er einen Blick dafür, durch welche wenige Zentimeter großen Ritzen sich die Marder ins Haus schlängeln. Da reicht schon ein wenige Meter von der Fassade entfernt stehender Baum. Ein kleiner Sprung von einem Ast genügt, um es sich in Zwischenböden und Speichern lautstark gemütlich zu machen. Urin und Kot sind seine Hinterlassenschaften. Isolierungen und Dämmmaterialien zählen zu seinen Delikatessen.

Jürgen Lang hat schon Schadenssummen in Höhe von über 10 000 Euro diagnostiziert. Bis zu 15 Häuser jährlich befreit er mit seinen Fallen und dem stinkenden "Lang'schen Geheim-Elixier" von der Plage. Anschließend bringt er die Fallen weit ins Umland: "Einfach nur fangen, eingehen lassen oder töten, ist nicht erlaubt." Autofahrern bekommen den Rat, häufiger unter der Motorhaube nach Marderspuren zu suchen. Sollten Spuren entdeckt werden, ist "sofort eine Motorwäsche fällig": "Die Geruchsspuren müssen so schnell wie möglich verschwinden." Die seien es nämlich, die andere Marder anlocken und beißwütig machen. Als probates Gegenmittel hat er Ultraschallgeräte mit für Menschen unhörbare Töne kennengelernt. Auch das Platzieren von Maschendrahtzaun unterm Auto kann nützlich sein. Hingegen seien Duftstoffe wie Hundehaare, WC-Steine Abwehrsprays oder Mottenkugeln reine Geldmacherei: "Die Marder gewöhnen sich sehr schnell an schlechte Gerüche." Wie die Waschbären auch. Aber das Burscheider Exemplar hat Jürgen Lang nicht mehr gesehen.

http://www.ksta.de/burscheid/wildtiere-auf-jagd-nach-dem-naechtlichen-nager,15189134,23527590.html

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Jagdunfall: Der Weg der tödlichen Jäger-Kugel

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Im März wurde ein 45-jähriger Österreicher von seinem 68 Jahre alten Jagdfreund erschossen. Sie waren zwischen Leidling und Straß auf Wildschwinjagd. Jetzt gibt es das Ergebnis des ballistischen Gutachtens


In dieser Jagdkanzel auf einer Wiese zwischen Leidling und Straß wurde ein 45-jähriger Österreicher im März tödlich getroffen.


Seit gestern liegt nach dem waffentechnischen Gutachten nun auch das ballistische Gutachten des Landeskriminalamts zum tödlichen Jagdunfall bei Leidling vor. Es beschreibt die Flugbahn der Gewehrkugel. Und die passt, so Ingolstadts Leitender Oberstaatsanwalt Dr. Helmut Walter, mit dem Standort des Schützen und dem Einschlagloch am Unterstand zusammenpasst. Demnach steht nun fest, dass der tödliche Schuss mit der sichergestellten Waffe von einem Bauwagen am Waldrand abgegeben wurde. Der Schütze war ein 68-jähriger Österreicher, der Tote sein Freund, ein 45-Jähriger aus Wenns in Tirol, der in einer 300 Meter entfernten Jagdkanzel saß.

Die Tragödie hatte sich in der Nacht zum 4. März auf einer Wiese zwischen Leidling und Straß zugetragen. Die beiden Männer waren, wie schon früher so oft in das Revier nach Leidling gekommen, um dort auf die Pirsch zu gehen. Das 45-jährige spätere Opfer war mit seiner 16-jährigen Tochter und dem Jagdfreund als Gastjäger des Revierpächters aus Augsburg zur Saujagd nach Bayern gekommen. In der Nacht zum 4. März saßen sie getrennt auf das Schwarzwild an. Nachdem sie gegen 0.30 Uhr zum letzten Mal Kontakt gehabt hatten, fand der 68-Jährige um 7 Uhr seinen Freund zusammengesackt in der Jagdkanzel. Er alarmierte die Rettungskräfte. Doch dem 45-Jährigen war nicht mehr zu helfen. Er konnte nur noch tot geborgen werden.EmediateAd

Seitdem ermittelt die Staatsanwaltschaft Ingolstadt wegen fahrlässiger Tötung. Der Beschuldigte wird nun – nach den Erkenntnissen der Gutachten des Landeskriminalamts – zu einer neuerlichen Stellungnahme aufgefordert. Danach wird die Staatsanwaltschaft entscheiden, ob es zu einer Anklage kommt, oder ob sie lediglich einen Strafbefehl gegen den Todesschützen beantragen wird.

http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Der-Weg-der-toedlichen-Kugel-id25814581.html

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NRW: Greifvogel-Wilderei stark angestiegen

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Hochburgen am Niederrhein und im Münsterland - Warnung vor Giftködern

Sterbender Bussard neben mit Carbofuran versetztem Giftköder

Sterbender Bussard neben mit Carbofuran versetztem Giftköder


Die illegale Verfolgung streng geschützter Greifvögel hat in Nordrhein-Westfalen seit Jahresbeginn stark zugenommen. Wie das Komitee gegen den Vogelmord mitteilt, sind in der ersten Jahreshälfte 2013 bereits 74 vergiftete, abgeschossene oder mit Fallen gefangene Greifvögel entdeckt worden. Das sind mehr als doppelt so viele Opfer wie im gesamten Jahr 2012 im Rahmen eines landesweiten Monitorings erfasst wurden. Unter den Opfern waren Mäusebussarde, Habichte, ein Raufußbussard sowie zwei besonders seltene Rotmilane.

Schwerpunkt der illegalen Nachstellungen ist der Niederrhein, wo in den Kreisen Viersen, Neuss, Kleve und Heinsberg seit Januar insgesamt 39 von Menschen getötete oder gefangene Greifvögel entdeckt und von den Behörden sichergestellt wurden. Eine weitere "Hochburg" ist laut Komitee das das Münsterland. Dort wurden in den Kreisen Borken, Warendorf, Steinfurt und Coesfeld insgesamt 20 getötete Bussarde, Milane und Habichte sowie zahlreiche Giftköder und illegale Fangeinrichtungen entdeckt. Weitere Fälle wurden aus den Kreisen Soest, Minden-Lübecke, Höxter, Euskirchen, Düren, dem Rhein-Erft-Kreis sowie dem Rheinisch-Bergischen Kreis gemeldet.

Nach Angaben der Vogelschützer stellen die von den Tätern ausgelegten Giftköder auch eine erhebliche Gefahr für Haustiere und Menschen dar. Untersuchungen durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe (CVUA-MEL) haben ergeben, dass in nahezu allen Fällen für Menschen hoch gefährliche und seit Jahren verbotene Carbamate sowie der als "Schwiegermuttergift" bekannte Wirkstoff "Parathion" verwendet wurden. Als Giftträger und Köder dienten Eier und Schlachtabfälle sowie tote Tauben, Enten, Fasane, Hasen und Kaninchen. Angesichts der hohen Dunkelziffer und der Gefährlichkeit der verwendeten Substanzen ruft das Komitee die Öffentlichkeit zur Meldung toter Greifvögel und verdächtiger Köder auf.

Die Polizei hat in allen Fällen Ermittlungsverfahren wegen Tierquälerei und Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet und bereits mehrere Verantwortliche ermittelt. Seit dem Jahr 2006 wurden in NRW mehr als 25 Personen wegen illegaler Greifvogel-Tötungen zu hohen Geldstrafen verurteilt. Es handelte sich dabei fast ausnahmslos um Taubenzüchter und Jäger, die in Greifvögeln Konkurrenten und Geflügelschädlinge sehen und diese "loswerden" wollten. Bereits in der nächsten Woche steht in Bonn der nächste Verdächtige vor Gericht. Es handelt sich um einen Taubenzüchter aus dem Rhein-Sieg-Kreis, der angeklagt wird, einen streng geschützten Habicht gefangen und anschließend vor mehreren Zeugen erschlagen zu haben.

http://www.komitee.de/content/aktionen-und-projekte/deutschland/greifvogelverfolgung/nrw-greifvogelverfolgung-angestiegen

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Hamm: Entenjagd am Lippeufer unter strengen Auflagen erlaubt

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Nach Einschätzung der Stadtverwaltung haben die zulässigen jagdlichen, fischereilichen und/oder auch landwirtschaftlichen Betätigungen innerhalb des FFH-Gebietes in den östlichen Lippeauen unter Berücksichtigung der bestehenden Regelungen keine negative Auswirkungen auf die naturschutzfachliche Entwicklung des Gebietes.


Der Vorsitzende des Umweltausschusses, Volker Burgard, hatte eine entsprechende Anfrage gestellt. Dem Grünen-Ratsherr war berichtet worden, dass Enten und Gänse im FFH-Gebiet in der Nähe des Storchennestes gejagt worden seien.

FFH-Gebiete sind spezielle europäische Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz, die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen wurden und dem Schutz von Pflanzen (Flora), Tieren (Fauna) und Habitaten (Lebensraumtypen) dienen. Der Landschaftsplan Hamm-Ost weist in der östlichen Lippeaue auch Naturschutzgebiete aus.

Die Durchführung von Gesellschaftsjagden, also mit mehr als vier Personen, ist dort verboten. Ausgenommen bleibt die Durchführung einer Jagd vor dem 30. November eines jeden Jahres. Verboten ist ferner Wildäcker, Wildfütterungen sowie sonstige jagdliche Einrichtungen (hierzu zählen auch Ansitzeinrichtungen) anzulegen sowie Wild auszusetzen.

Die Fallenjagd kann im Einzelfall aus Gründen des Vegetationsschutzes seitens der Unteren Landschaftsbehörde eingeschränkt werden. Erlaubt ist es aber im Zuge der ordnungsgemäßen Jagd, wildlebenden Tieren nachzustellen, diese zu fangen oder zu töten. In der östlichen Lippeaue gibt es insgesamt sechs Jagdgenossenschaften und zwei Eigenjagdbezirke auf Hammer Stadtgebiet. Hinzu kommen noch die jeweiligen Jagdgenossenschaften in den Kreisen Warendorf und Soest. Durch Flächenerwerb im Rahmen des Life-Projektes sind mehr als 75 Hektar zusammenhängede Fläche in das Eigentum der Stadt Hamm übergegangen. Damit ist ein Eigenjagbezirk entstanden, allerdings gelten die bisher abgeschlossenen Pachtverträge weiter. Die Stadt kann über die gesamten Flächen der Eigenjagd vollständig erst zum 1. Aprl 2015 verfügen.

Welche Tierarten in dem Gebiet bejagt werden dürfen, regelt das Jagdrecht: Es sind unter anderem Rehwild, Hasen, Kaninchen, Fasane und Stockenten. Um der Besonderheit des gesamten Gebietes Rechnung zu tragen, wurde von der Stadt Hamm festgelegt, dass die Jagd auf Wasserfederwild nicht erlaubt ist. Ausgenommen ist dabei die Jagd auf die nicht einheimischen Nil- und Kanadagänse in der Zeit vom 1. August bis 15. November eines jeden Jahres. Die Jagd auf diese beiden Arten wurde zugelassen, um den von diesen Tieren ausgehenden Druck auf die vorhandenen einheimischen Arten zu reduzieren.

Die Nutzungen stehen aus Sicht der Stadt im Einklang mit den naturschutzfachlichen Überlegungen. Die durchgeführten Monitoringverfahren hätten gezeigt, dass die für die Überwachung und Beobachtung ausgewählten Tierarten hervorragend in ihren Beständen entwickelt haben. Als Beispiel nennt die Stadt die erfolgreichen Bruten des Weißstorches.

http://www.wa.de/lokales/hamm/stadt-hamm/entenjagd-lippeufer-stadt-hamm-erlaubt-lippeauen-jagen-unter-strengen-vorgaben-2974099.html

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Warstein: Jagd unter Aufsicht als richtiger Weg?

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Erschreckende Schäden im Wald, seltsame Diskussionsverläufe und Einflussnahmen sowie eine unverständliche Entscheidung im Forstausschuss bilanzierte die Warsteiner Liste (WAL) in ihrer letzten Fraktionssitzung im Zusammenhang des Themas Jagdverpachtung.



Werner Braukmann von der WAL erklärt dazu: „Bekanntlich hatte eine Mehrheit von BG und SPD in der letzten Forstausschusssitzung den erst ein Jahr alten Beschluss, bestimmte Reviere nicht wieder zu verpachten und in städtischer Regie zu bejagen, wieder aufgehoben – gegen diese Entscheidung war wiederum ein Einspruch erfolgt, so dass nun der Rat in seiner nächsten Sitzung das umstrittene Thema erneut auf dem Tisch hat.“

Der Konflikt zwischen Forst und Jagd ist, so stellt die WAL in ihrem Sitzungsbericht fest, altbekannt und nicht auf Warstein beschränkt. Die Jagd ist hochattraktiv und bringt einem Waldbesitzer wie der Stadt Warstein nicht geringe Einnahmen, allerdings verursacht das Wild häufig Schäden am Baumbestand und in den Pflanzungen, die diese Einnahmen weit übersteigen.

Das vor allem ist in Warstein der Fall: Schäden in Millionenhöhe, die sich bei hohem Wildbestand nur schwer vermeiden lassen – und nicht selten auf Verstöße gegen die Auflagen zurückzuführen sind, die sich kaum nachweisen lassen.

Daher hat die Stadt vergangenes Jahr die Notbremse gezogen und entschieden, dass die Jagd teilweise nur noch nach städtischen Vorgaben erfolgen soll – wogegen nun die Jagdlobby mit Vehemenz Sturm läuft!

„Auf den ersten Blick sind die Vorstellungen der Jagdpächter und ihrer Interessenvertreter ja nachvollziehbar“, schlussfolgert die WAL. „Warum sollte die Stadt auf Einnahmen in fast sechsstelliger Höhe verzichten? Die Bedingungen kann man doch regeln und ihre Einhaltung kontrollieren!“ Allerdings müsse man berücksichtigen, dass diese Entscheidung die Folge langjähriger schlechter Erfahrungen mit verpachteten Jagden sei.

Aus dieser Entwicklung nun die Konsequenz zu ziehen, nur noch unter städtischer Aufsicht zu jagen, erscheint daher der WAL im Interesse des städtischen Haushalts und des Zustands des Warsteiner Waldes die einzig richtige Option.

„Wir hoffen, dass der Rat in diesem Sinne, also für das Allgemeinwohl entscheidet!“

http://www.derwesten.de/staedte/warstein/jagd-unter-aufsicht-als-richtiger-weg-aimp-id8119829.html#1593043508

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