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Channel: Der Anti-Jagdblog - News über Jagd & Wildtiere
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Herzogtum Lauenburg: Jäger erschießt Pony auf einer Koppel – aus Versehen

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Der 77-Jährige saß auf einem Hochsitz und wartete auf Wildschweine. Die Polizei hat die Ermittlungen gegen den Jäger wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und wegen Sachbeschädigung aufgenommen.

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Ein Jäger auf einem Hochstand zielt mit seinem Gewehr (Symbolfoto)br /

Ein Jäger auf einem Hochstand zielt mit seinem Gewehr (Symbolfoto)  

Brunstorf. Ein Jäger hat in Brunstorf (Kreis Herzogtum Lauenburg) versehentlich ein Pony erschossen. Der 77-Jährige hatte auf seinem Hochsitz am späten Abend auf Wildschweine gewartet. Auf der benachbarten Koppel liefen unterdessen zwei Ponys.

Der Besitzer, 34, hatte seine Tiere mit Erlaubnis seines Nachbar auf dessen Koppel gelassen. In der Dunkelheit verwechselte der Jäger aus Hamburg offenbar die Ponys mit Wildschweinen und erschoss eines der Tiere.

Die Polizei hat die Ermittlungen gegen den Schützen wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sowie wegen Sachbeschädigung aufgenommen.

Zudem wurden die Waffenbehörde, die Jagdbehörde und die Veterinärbehörde des Kreises über den Vorfall informiert.

http://www.abendblatt.de/region/stormarn/article124186611/Jaeger-erschiesst-Pony-auf-einer-Koppel-aus-Versehen.html

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Willich: Greifvögel vergiftet - Jäger muss Jagdschein abgeben

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Stadt Willich. Das Verfahren im Fall der getöteten Greifvögel am Niederrhein ist noch nicht abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nach eigenen Angaben noch. Allerdings musste der beschuldigte Jäger seinen Jagdschein bereits abgeben. 

 

Am 5. April vergangenen Jahres erlangte die Donk, ein Wald- und Flurgebiet zwischen Anrath und Neersen, einen ungewollten Bekanntheitsgrad. Das Komitee gegen Vogelmord deckte einen mutmaßlichen Greifvogelmord ungeahnten Ausmaßes auf. Auf dem Gelände eines Jägers sowie in unmittelbarer Nähe waren Greifvogelfallen mit lebenden Vögeln als Lockmittel entdeckt worden, und es kam zu Tötungen von Greifvögeln durch Giftköder. Die Tötung von Vögeln durch Gift, damals nur vermutet, hat ein Gutachten des staatlichen Veterinäruntersuchungsamtes mittlerweile bestätigt.

In den ausliegenden Wildinnereien sowie in den toten Bussarden konnten die Fachleute das in der Europäischen Union verbotene Insektizid Aldicard nachweisen. Ob der beschuldigte Jäger das hochgiftige Präparat dabei aus Altbeständen einsetzte oder sich illegal beschaffte, steht aber noch nicht fest. Das Komitee gegen Vogelmord stellte Strafanzeige und leitete damit ein Strafverfahren ein. Die Ermittlungen laufen noch, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Krefeld. Der verdächtigte Jäger soll gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen haben. Zeitgleich wurde auch die Untere Jagdbehörde des Kreises Viersen aktiv. Sie strengte ein Verfahren zum Entzug des Jagdscheines an.


Vogelschützer vermuteten, dass diese Bussarde vergiftet wurden.Komitee gegen den Vogelmord

Auch wenn beide Verfahren derzeit noch laufen, so musste der tatverdächtige Jäger bereits seinen Jagdschein bei der Unteren Jagdbehörde hinterlegen. Der Beschuldigte darf somit nicht mehr jagen und auch keine Waffe mit sich führen, wie die Untere Jagdbehörde des Kreises Viersen mitteilt. Bei einer Jagd darf er allenfalls als Treiber in Erscheinung treten. Diese Vorgaben gelten bis zum rechtskräftigen Urteil. Wird der Verdächtige wegen der Vergehen schuldig gesprochen, deren er verdächtigt wird, erhält er seinen Jagdschein auch nicht wieder zurück. Termine für eine Gerichtsverhandlung sind derzeit allerdings noch nicht bekannt.

 

Axel Hirschfeld, Biologe und Sprecher des Komitees gegen Vogelmord, lobt die Kreisverwaltung in Viersen. "Der Kreis Viersen verhält sich vorbildlich. Man hat oft das Gefühl, es wird nicht richtig ermittelt. Das ist in diesem Vergehen aber überhaupt nicht der Fall", hebt er hervor. Hirschfeld sieht allein im Entzug des Jagdscheines einen Schritt, der verdeutlicht, wie ernst dem Kreis Viersen die Sachlage ist. Der Landesjagdverband spricht schon beim Einsatz der Greifvogelfallen von einem extremen Verstoß gegen die Grundsätze der deutschen Waidgerechtigkeit.

Dass es bislang noch zu keinem Hauptverhandlungstermin gekommen ist, bezeichnet Hirschfeld als normal. "Solche Fälle ziehen sich vom Fund bis zum ersten Verhandlungstag in die Länge. Alles läuft seinen normalen Gang. Das Komitee ist selber Zeuge und wir stehen in regelmäßigen Kontakt mit der Unteren Jagdbehörde des Kreises Viersen", sagt Hirschfeld. Alle rechtlichen Möglichkeiten würden ausgeschöpft und es gehe voran, fügt der Biologe an.

http://www.rp-online.de/nrw/staedte/willich/greifvoegel-vergiftet-mann-muss-jagdschein-abgeben-aid-1.3981741

Mehr zum Thema:
http://anti-jagd.blog.de/tags/willich/

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Wilderer in Ecuador muss wegen Tötung eines Kondors hinter Gitter

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Andenkondor in einem Zoo (Archiv)  Andenkondor in einem Zoo
Wegen der Tötung eines Kondors muss ein Mann in Ecuador für sechs Monate ins Gefängnis. Der 60-Jährige wurde von einem Gericht wegen Umweltkriminalität verurteilt.

Ein 60-jähriger Mann hat in Exuador ein Kondor getötet. Jetzt muss er wegen der Tötung für sechs Monate ins Gefängnis. Die Tötung der vom Aussterben bedrohten Tiere kann in Ecuador mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden.

Der Andenkondor, der eine Flügelspannweite von drei Metern erreichen kann, gehört zu den grössten flugfähigen Vögeln. Das Ministerium hatte im April Anzeige erstattet, nachdem im Internet ein Foto eines toten Jungvogels in einem Naturschutzgebiet in der südlichen Provinz Azuay in den Anden aufgetaucht war.

Im November wurde der 60-Jährige festgenommen. Das Ministerium verlangte die Höchststrafe. Wegen seines Alters wurde er aber letztlich nicht einmal zu der Mindeststrafe von einem Jahr verurteilt.

http://www.aargauerzeitung.ch/panorama/vermischtes/wilderer-in-ecuador-muss-wegen-toetung-eines-kondors-hinter-gitter-127603049

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Schleswig-Holstein: Zahlreiche Anträge auf Jagdverbote

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Keine Jagd auf meinem Grund und Boden: In Schleswig-Holstein wollen 20 Grundbesitzer Jagdverbote erwirken. Das neue Bundesjagdgesetz erlaubt dies aus ethischen Gründen. Diese müssen aber glaubhaft gemacht werden. Vegetarier haben dabei die besseren Karten.

Foto: Erlegte Rehe liegen nach dem Ende einer Jagd in Aukrug-Homfeld (Schleswig-Holstein) vor den Jägern. In Schleswig-Holstein liegen beim Forstministerium derzeit 20 Anträge auf ein Jagdverbot vor - die Entscheidungen darüber werden erst im Frühjahr gefällt.
Erlegte Rehe liegen nach dem Ende einer Jagd in Aukrug-Homfeld (Schleswig-Holstein) vor den Jägern. In Schleswig-Holstein liegen beim Forstministerium derzeit 20 Anträge auf ein Jagdverbot vor - die Entscheidungen darüber werden erst im Frühjahr gefällt.

Kiel. Bislang 20 Grundbesitzer in Schleswig-Holstein haben Jagdverbote für ihr Land beantragt. Eine Änderung des Bundesjagdgesetzes von Ende vergangenen Jahres gibt ihnen dazu die Möglichkeit. Bislang ist aber keines dieser Verfahren abgeschlossen. „Vor dem Frühjahr wird voraussichtlich keine Entscheidung fallen“, sagte Referatsleiter Johann Böhling aus dem Umweltweltministerium, der obersten Jagdbehörde des Landes.

Das neue Bundesjagdgesetz ermöglicht es Grundeigentümern mit weniger als 75 Hektar Fläche, die Jagd aus ethischen Gründen zu verbieten. Teilweise sind die von den Grundbesitzern eingereichten Anträge aber unvollständig. Ein bloße Berufung auf ethische Gründe allein reiche nicht aus, sagte Böhling. In allen Fällen gebe es Anhörungen. Grundeigentümer müssten ihre ethischen Motive glaubhaft machen. Dies könne beispielsweise der Fall sein, wenn ein Vegetarier ein Verbot anstrebe. Bei einem Jäger wäre dies dagegen unglaubwürdiger.

Nach Angaben von Böhling handelt es sich bei den betroffenen Flächen durchweg um kleinere Areale. Bei einem Teil der Anträge auf Befriedung geht es um Ackerflächen. Von den 20 Anträgen stammen allein acht aus dem Kreis Ostholstein. Zur Art der Flächen konnte eine Sprecherin des Kreises keine Angaben machen. Aus den Kreisen Plön, Segeberg und Rendsburg-Eckernförde liegt jeweils ein Antrag vor.

Jeweils zwei Fälle gibt es in den Kreisen Stormarn und Herzogtum Lauenburg. Im Kreis Herzogtum Lauenburg geht es bei einem Antrag um Grünland, bei dem anderen um ein aufgelassenes Kieswerk mit Biotop, sagte eine Kreissprecherin.

Nach Angaben des Landesjagdverbandes kann es durch Jagdverbote in den betroffenen Gebieten zu einer Erhöhung der Wilddichte kommen. „Dort kann sich mehr Wild ansammeln“, sagte Verbandssprecher Marcus Börner. Folge seien möglicherweise größere Wildschäden auch in benachbarten Gebieten. „Wenn sich die Dichte des Wildes erhöht, wird auch mehr Essen benötigt.“

Allerdings gebe es Unterschiede zwischen den einzelnen Wildarten, sagte Börner. Rot- und Dammwild lebten mehr oder weniger in Rudeln. Deshalb könne ihr Bestand in Jagdverbots-Gebieten eher zunehmen. „Rehböcke sind dagegen sehr territorial veranlagt.“ Andere Rehböcke Tiere würden sie aus ihrem Revier verdrängen.

http://www.kn-online.de/Schleswig-Holstein/Aus-dem-Land/Schleswig-Holstein-Zahlreiche-Antraege-auf-Jagdverbote

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Wildkameras: Überwachung im Wald?

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Darf hier eine Wildkamera aufgehängt werden? Zeigt sie in Richtung Freifläche – eher nicht.


Ist der Einsatz von Wildkameras im Wald datenschutzrechtlich überhaupt zulässig? In Rheinland-Pfalz sorgte diese Frage im vergangenen Herbst für Diskussion. Grundsätzlich sollten sie nicht wahllos aufgehängt werden.

Wildkameras sind bei Jägern beliebt, weil sie dabei helfen, das Wildvorkommen zum Beispiel an Kirrungen zu erfassen. Die Aufzeichnung der Kameras wird durch Bewegungsmelder ausgelöst. Diese unterscheiden allerdings nicht zwischen Mensch und Wild. Eine spezielle gesetzliche Regelung im Jagdrecht zum Einsatz von Wildkameras besteht nicht.

Pilzesammler unter Beobachtung?

Insoweit stellt sich die Frage, ob ihr Einsatz durch Privatpersonen, vornehmlich im Wald, mit dem Datenschutzrecht vereinbar ist. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz, Edgar Wagner, hat dies im Oktober 2013 grundsätzlich verneint – und damit rege Diskussion ausgelöst.

Von den Kameras würden nicht nur Rehe und Wildschweine, sondern auch Wanderer und Pilzsammler, Spaziergänger und Jogger erfasst. Deren Interesse an einem unbeobachteten Aufenthalt in Wäldern und Fluren, auch abseits von Wegen und Pfaden, sei aber grundsätzlich höher einzuschätzen als das Interesse der Jäger, den Wildbestand in ihren Revieren zu beobachten, teilte Wagner mit.

Etwas anderes könne nur in engen Ausnahmen gelten, etwa für Bereiche, zu denen Besucher des Waldes keinen Zugang hätten, etwa bei Wildbrücken, nicht aber bei Kirrungen, also den Plätzen, bei den Tierfütterung stattfänden. Denn diese seien für Waldbesucher frei zugänglich, so die Auffassung Wagners. Sollten die Betreiber von Wildkameras den Betrieb nicht einstellen, würden Bußgelder von mindestens 5.000 € pro Kamera fällig, so die Ankündigung des Landesbeauftragten.

Wichtige Grundregeln

Im Bereich jagdlicher Einrichtungen sind Wildkameras zulässig, sofern und soweit dort ein gesetzliches Betretungsverbot besteht. Diese Rechtsmeinung vertritt hingegen der Justiziar des Landesjagdverbandes NRW, Hans-Jürgen Thies, in Übereinstimmung mit dem Justiziar des Landesjagdverbandes Rheinland-Pfalz, Klaus Nieding. Denn gerade diese Bereiche seien kein öffentlicher Raum mehr.

In der Januar-Ausgabe 2013 der Zeitschrift „Rheinisch-Westfälischer-Jäger“ hatte Thies dargestellt, wo Wildkameras eingesetzt werden dürfen und wo nicht. Hier­aus die wesentlichen und nach wie vor aktuellen Kernaussagen:

  • Nach derzeitiger Rechtslage ist der Einsatz von Wildkameras zulässig, wo ausschließlich dem Revierinhaber Betretungsrechte zustehen – also für jagdliche Einrichtungen wie Hochsitze, Jagdhütten, Fütterungen, Fallen und Kirrungen.
  • Wo Revierflächen öffentlich frei zugänglich sind, ist der Einsatz von Wildkameras nicht zulässig, da sonst Pilzsammler, Erholungssuchende oder andere berechtigte Nutzer ungewollt gefilmt werden könnten.
  • Um nicht mit dem Bundesdatenschutzgesetz in Konflikt zu geraten, sollten Wildkameras daher grundsätzlich nicht wahllos im Revier eingesetzt werden.
  • Aufnahmen von Menschen sind unverzüglich zu löschen – selbst bei Personen, die sich widerrechtlich in jagdlichen Einrichtungen aufgehalten haben.

http://www.wochenblatt.com/landwirtschaft/nachrichten/ueberwachung-im-wald-7561.html

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Mecklenburg-Vorpommern: Noch kein Jagdverbot ausgesprochen

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Gesetzesänderung wird wenig genutzt

Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen können die Jagd auf ihrem Grund verbieten lassen, wenn sie das aus ethischen Gründen ablehnen. Allerdings hat bisher kaum jemand davon Gebrauch gemacht. Woran liegt das?

Nach einer Treibjagd bei Carpin wird die „Strecke“ gelegt: Von jeder Tierart wird ein Exemplar auf Tannenzweigen abgelegt, die Jäger und Treiber sammeln sich dahinter.
Bernd Wüstneck
Nach einer Treibjagd bei Carpin wird die „Strecke“ gelegt: Von jeder Tierart wird ein Exemplar auf Tannenzweigen abgelegt, die Jäger und Treiber sammeln sich dahinter.

Waldbesitzer müssen Jagden auf ihren Flächen nicht dulden. Nach dem neuen Bundesjagdgesetz, das im Dezember 2013 in Kraft trat, können Grundeigentümer aus ethischen Gründen die Jagd ablehnen. Noch ist es in Mecklenburg-Vorpommern zu keinem Jagdverbot gekommen, wie das Agrar- und Umweltministerium in Schwerin mitteilte. Bisher seien im Land fünf Anträge gestellt worden. Die unteren Jagdbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten hätten über sie zu entscheiden. „Die Anträge beziehen sich auf 126 Hektar Land. Im Vergleich zur Jagdfläche ist das ein verschwindend geringer Anteil“, sagte die Sprecherin.

Mit der Gesetzesänderung wurde ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in nationales Recht umgesetzt. Der Gerichtshof hatte festgestellt, dass die bisherige Pflicht eines Grundeigentümers, die Ausübung der Jagd auf seinem Grundstück trotz entgegenstehender ethischer Motive zu dulden, gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt.

Der Ministeriumssprecherin zufolge kann derzeit nicht abgeschätzt werden, wie viele Anträge im Land noch dazukommen und wie sich die Gesetzesänderung auf Jagd und Hege in den gemeinschaftlichen Jagdbezirken auswirken wird. Die neue Regelung bezieht sich nur auf die Gemeinschaftsjagdbezirke, die im Nordosten mit 1,28 Millionen Hektar etwa zwei Drittel der Jagdfläche von 1,93 Millionen Hektar ausmachen. Dort üben Jagdgenossenschaften das Waidwerk aus. Der Rest sind sogenannte Eigenjagdbezirke, in denen die Grundeigentümer jagen.

"Bauern wissen, was sie an der Jagd haben"

Die Geschäftsführerin des Landesjagdverbandes, Kati Ebel, ist noch entspannt. Sie rechnet nicht mit vielen Anträgen: „Wir sind eine ländliche Region, die Bauern wissen, was sie an der Jagd haben.“ In Ballungsgebieten sei das sicherlich anders. Zudem gebe es im Gesetz Übergangsfristen bis zum Ablauf von Pachtverträgen, die meist über neun oder zwölf Jahre gingen. Der Sprecher der Landesforstanstalt in Malchin, Felix Adolphi, sieht ebenfalls nicht die Gefahr, „dass massenhaft Leute aus der Jagd aussteigen“. Er hält aber die Umsetzung eines Jagdverbots auf einzelnen privaten Flächen für schwierig, wenn sie innerhalb eines Jagdbezirks liegen. Aus der Zeit der Bodenreform 1945 stammten viele Waldstücke, die nur 20 Meter breit und 500 Meter lang seien.

Adolphi verwies darauf, dass in den Wäldern nicht nur gejagt werde, um Schäden an jungen Bäumen durch sogenannten Wildverbiss zu vermeiden. „Wir gehen zur Jagd, weil sich die Wildbestände nicht mehr natürlich regulieren“, sagte er. Dazu fehle der Wolf. Es gehe zudem darum, die Verbreitung von Krankheiten und Seuchen des Wildes zu vermeiden. Zu klären wäre auch noch, wer für Wildschäden aufkomme, die zum Beispiel in der Nachbarschaft von jagdfreien Gebieten entstünden, meinte Adolphi. Wer jagdfrei ist, hat laut Gesetz selbst keinen Anspruch mehr auf den Ersatz von Wühl- oder Verbiss-Schäden.

Damit die unteren Jagdbehörden in Verwaltungsverfahren sach- und fachkundig über die Anträge auf Jagdverbote entscheiden können, sollen deren Mitarbeiter im Februar zu diesem Thema fortgebildet werden, kündigte das Ministerium an.

http://www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/noch-kein-jagdverbot-ausgesprochen-264618801.html

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Jäger in NRW erschießen offiziell 10 047 Katzen und 77 Hunde

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Hagen -
Schmusetiger oder Räuber? 


Die Frage Schmustiger oder Räuber stellt  sich  bei diesen  Hobbyymördern natürlich nicht.     

Hagen. 10 047 Katzen und 77 Hunde sind im Jagdjahr 2012/2013 in NRW geschossen worden. Der Deutsche Tierschutzbund wirft Jägern in einer aktuellen Erklärung an Bundestagsabgeordnete vor, "Haustiere grundlos abzuknallen" und fordert eine Novellierung des im Bundesjagdgesetz geregelten Haustierbeschusses. Demnach dürfen als wildernd geltende Hunde und Katzen außerhalb der Einwirkung ihres Führers in einer Entfernung von mehr als 200 Metern vom nächsten Haus geschossen werden.

Tierschützer sprechen von einer willkürlichen Richtlinie, die auf dem veralteten, von Reichsjägermeister Hermann Göring 1934 verfassten Reichsjagdgesetz fuße. Derweil lobt der Verband den Weitblick der Hessen, die das Abschussverbot auf 500 Meter zu nächsten Haus ausgeweitet haben. Freigängerkatzen seien dann relativ sicher, weil sie sich in der Regel nicht weiter als 300 Meter von ihrem Zuhause entfernen würden.

Kritik, aber keine Lösungsangebote

Der Deutsche Jagdverband indes will an der alten Regelung festhalten und zeigt sich enttäuscht, dass der Deutsche Tierschutzbund eine Einladung zum Dialog bisher ausgeschlagen hat. Die Tierschützer prangerten etwas an, böten aber keine Lösungen, heißt es in Berlin. Laut Tierschutzverbände gibt es zwei Millionen verwilderter Hauskatzen in Deutschland, denen nach Hochrechnungen des Deutschen Jagdverbandes jährlich sechs Millionen Singvögel zum Opfer fallen.

Ludger Baumeister (56) vom Landesjagdverband NRW, dem 80 000 Jäger angehören: "Die Tierschützer blenden die Wirklichkeit aus. Sie sehen nicht, dass das kuschelnde Etwas auf dem Sofa in der freien Natur zum Raubtier wird." Wenn Tierschützer sehen würden, so der Jäger aus Münster weiter, wie eine Katze einen Fasan stellt, dann würden sie "anders darüber denken".

NRW habe, berichtet Baumeister, wie andere Länder auch, ein Katzenproblem. Wer das verinnerliche, den wundere auch nicht, warum es in den Gärten im Frühling immer stiller werde.

Die Vorschläge des Bundesjagdverbandes, das Paderborner Modell (siehe Kasten) in allen Städten einzuführen, findet Baumeister ebenso gut, wie den Vorstoß, gemeinsam mit dem Tierschutzbund ein Versuchsprojekt zu starten und verwilderte Katzen in Siedlungsnähe zu fangen und im Tierheimen kastrieren zu lassen.

Kein Jäger, so Baumeister, töte gern einen Hund oder eine Katze. Das sei immer das letzte Mittel. Er appelliert an die Tierhalter, besser auf ihre vierbeinigen Freunde aufzupassen. Von einer Ausweitung der 200-Meter-Abschussgrenze von bebautem Gebiet hält der 56-Jährige nichts: Das mache keinen Sinn, da alle 500 Meter ein Gehöft oder Haus auftaucht. "Dann wären wir zum Zuschauen verdammt."

Betäubungsgewehre ist Alternative

Für Horst Reimann (64), Vorsitzender des Tierschutzvereins Siegen und Umgebung, ist ein Abschuss per se fraglich: "Menschen werden beim ersten Fehlverhalten auch nicht mit der Todesstrafe bestraft. So sollte es auch bei Tieren sein." Er geht davon aus, dass die Dunkelziffer der von Jägern geschossenen Hunde und Katzen viel höher ist. Klaus Pehle, Vorsitzender des Tierschutzvereines des HSK mit Sitz in Meschede, ist der selben Ansicht. Er schlägt mit Blick auf sich anbahnende Familiendramen vor, Jäger mit Betäubungsgewehren auf die Jagd zu schicken.

Über solche Dramen berichtet im Internet die "Initiative jagdgefährderter Haustiere". Sprecherin Astrid Krämer gehen die Forderungen des Deutschen Tierschutzbundes nicht weit genug. Sie hat kein Verständnis für den Abschuss verwilderter Katzen und stellt die Hochrechnungen infrage. Für die Tierschützerin sei es "krank", dass "eine Hobbytruppe über Leben und Tod unserer Familienmitglieder entscheidet". Die Singvögel dienten als billige Ausrede, um Katzen schießen zu dürfen.

Kein Geheimnis ist, dass Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) mit einer Ausweitung der 200-Meter-Grenze liebäugelt. In Interviews hat er sich zum besseren Schutz von Haustieren durch das neue ökologische Jagdgesetz bereits geäußert.

"Es ist in Arbeit", bestätigt Wilhelm Deitermann vom Umweltministerium unserer Zeitung. Man sei dabei, das Landesjagdgesetz zu novellieren. Er verweist auf den Runden Tisch, zu dem die Landesregierung Jäger und Naturschützer eingeladen hat. Auch die ­200-Meter-Frage stünde zur Diskussion.

"Kein einfacher Prozess", gesteht Deitermann angesichts der Zusammenkünfte zweier sich erbittert gegenüber stehender Parteien. Er geht trotzdem davon aus, dass das neue Landesjagdgesetz "noch in diesem Jahr steht".

http://www.derwesten.de/region/sauer-und-siegerland/schmusetiger-oder-raeuber-aimp-id8919065.html

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Wien: Protest zum Jägerball: "Erschossene Haustiere klagen an”

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. Mit diesen Plakaten protestieren die Tierschützer

Mit diesen Plakaten protestieren die Tierschützer

Eine Protestaktion gegen den am Abend stattfindenden Jägerball startete am Montag der Österreichische Tierschutzverein in Wien. Flyer mit Suchaufrufen nach vermissten Hunden und Katzen werden in der ganzen Stadt verteilt. "Vermisst – oder bereits erschossen” – weist die Überschrift der Haustier-Fotos auf deren ungewissen Verbleib hin.

 

Seit Montagmittag werden Plakate mit diesen Fotos auf Fahrrädern durch die Wiener Innenstadt gefahren. Auch Flyer der Tierschützer weisen auf den "gravierenden Missstand” hin.

Aktion anlässlich vom Jägerball

"Jährlich werden geschätzte 30.000 Haustiere von Jägern erschossen! Diese Schätzungen lehnen sich an die Zahlen deutscher Jäger an, die bis vor Kurzem freiwillig die von ihnen erschossenen Hunde und Katzen meldeten. Die deutlich höhere Prozentanzahl an Jägern in Österreich (1,5%) im Vergleich zu Deutschland (0,4%) und die geringere Einwohnerzahl wurden dabei einkalkuliert”, so der Tierschutzverein in einer Aussendung zur Aktion, die sich gegen den Jägerball in der Hofburg richtet.

Erschossene Haustiere: Tierschutzverein protestiert

Der Österreichische Tierschutzverein bittet auf diese Weise die Bevölkerung um Unterstützung für ein Abschussverbot von Haustieren in den Landesjagdgesetzen der Bundesländer. Wer den Protest unterstützen möchte, kann das hier tun.

Mehr zum Jägerball finden Sie hier.

http://www.vienna.at/tierschutzverein-protest-zum-jaegerball-erschossene-haustiere-klagen-an/3841298

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Jäger-Schüsse auf einen Labrador

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Ist der Jäger im Recht? Kleinmachnows Jagdpächter Peter Hermmerden sieht das so, würde aber in so einem Fall selbst nicht, wie sein Kollege, zur Waffe greifen.


Ein 79-jähriger Jäger hat einen unangeleinten Hund auf den Teltower Buschwiesen getötet

Teltow - Die Winteridylle der Teltower Buschwiesen ist am vergangenen Samstagabend durch einen tödlichen Schuss gestört worden. Ein 79-jähriger Jäger hatte von seinem Hochstand in der Nähe des Schenkendorfer Wegs auf einen Labrador gefeuert. Die Hündin war entgegen der Vorgaben für das dortige Grüngebiet der Stadt nicht angeleint. Nach Angaben des Jägers hatte der Labrador einem Reh auf einer schneebedeckte Wiese hinterhergejagt. Das teilte die Polizei am Montag auf Anfrage den PNN mit.

Um das Reh vor Bissen des Hundes zu schützen, habe der Jäger abgedrückt. Zur gleichen Zeit hielt sich das Herrchen des Vierbeiners in der Nähe auf. Vergeblich hatte der 46-jährige Teltower versucht, nach dem Schuss seine fünf Jahre alte und schwer verletzte Hündin zu retten. Der Labrador verstarb wenig später an den Folgen des Schusses beim Tierarzt.

Die Teltower Buschwiesen gelten bei vielen Spaziergängern, Hundebesitzern, Radfahrern und Pferdehaltern der Stadt als beliebtes Ausflugsziel. Die grüne Lunge Teltows ist nahezu umschlossen von mehreren großen Wohngebieten. Das Landschaftsschutzgebiet lockt mit Wiesen, viel Wald und auch einigen wilden Tieren. Seit Langem gehen deshalb dort auch Jäger auf die Jagd.

Nach Angaben der Polizei hatte der 79-jährige Jäger den vermeintlichen Biss des Labradors am Samstagabend von seinem Hochstand aus beobachtet. Gegen 18.39 Uhr feuerte er deshalb seine Waffe ab und traf die Hündin am Bein. Der Besitzer des Labradors war am Schenkendorfer Weg zu Fuß unterwegs, als er den Knall des Jagdgewehres hörte. „Seine Hündin, war zu diesem Zeitpunkt wohl nicht angeleint, obwohl für diesen Bereich eine Pflicht bestehen soll“, sagte Polizeisprecherin Jana Birnbaum. Nach dem Schuss habe der Hundebesitzer sofort die Polizei gerufen.

Vor den Beamten habe der Jäger alle notwendigen Jagdberechtigungen vorweisen können. Es seien die Personalien zwischen dem Jäger und dem Hundebesitzer ausgetauscht worden. Noch sei unklar, ob und welche Schuld Jäger und Hundehalter treffe. Der Hundebesitzer hat nach PNN-Informationen angekündigt, eine Anzeige gegen den Jäger stellen zu wollen. Zudem sollen Untersuchungen zeigen, ob der Labrador das Reh überhaupt angefallen hat. Letztlich werde ein Gericht über den tödlichen Ausgang des Gassi-Gangs auf den Buschwiesen zu entscheiden haben, sagte Polizeisprecherin Birnbaum. Rein rechtlich habe das angegriffene Reh dem Jäger beziehungsweise dem Jagdpächter gehört, der es mit dem Schuss schützen wollte.

Ist der Jäger also im Recht? Den Gesetzen nach ja, sagt auch Kleinmachnows Jagdpächter Peter Hemmerden. Demnach haben Jäger die Pflicht, Wild zu pflegen und vor Angriffen von Hunden zu schützen. Dennoch würde Hemmerden in einem solchen Fall nicht zur Waffe greifen. „Der Preis, den Hund eines anderen zu erschießen, ist zu hoch“, so Hemmerden. „Ich halte es auch nicht mehr für zeitgemäß.“ Moderne Jäger würden Hunde oder Katzen aus Schutzgründen nicht mehr schießen.

„Wir Jäger kämpfen tagtäglich darum, die Akzeptanz für die Jagd zu erhöhen.“ Ein Schuss auf einen freilaufenden Hund sei der falsche Weg. Der 79-jährige Jäger habe seiner Zunft mit dem Schuss keinen Gefallen getan, so Hemmerden. Er zweifelt auch, ob es überhaupt sicher war, den Schuss abzugeben.

Generell dürfen Jäger keine Menschen mit ihrer Waffe gefährden. Deshalb seien Schüsse im Umkreis von 300 Meter zu einem Haus verboten, so Hemmerden. Zudem müssten Jäger und auch Wildtiere am Rande von Städten oft mit freilaufenden Hunden rechnen. Noch gefährlicher sei für Rehe oder Wildschweine ohnehin der Straßenverkehr. Auch dort bleibe den Jägern nur, an die Autofahrer zu appellieren, morgens und abends langsamer zu fahren.

Andrea Metzler, Sprecherin vom Landkreis Potsdam-Mittelmark, verwies auf das Waldgesetz: „Jeder Hundebesitzer sollte wissen, dass er sein Tier im Wald nicht frei laufen lassen darf.“ Hunde dürften niemals Wildtiere aufscheuchen oder jagen. Trotzdem passiert genau das immer wieder. Schon öfter hätten Jäger in solchen Fällen abgedrückt, sagte Metzler gegenüber den PNN. Davon betroffen waren nicht nur Hunde, sondern immer wieder auch freilaufende Katzen.

http://www.pnn.de/pm/823237/

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Die 1.000.000 Marke geknackt.

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Auf den Anti-Jagdblog wurde eben gerade zum 1000006 male zugegriffen, was schon wert ist mal erwähnt zu werden. :-)

Die jetzigen, realen Besucherzahlen des Blogs werden wohl so um die 400.000 liegen, was allerdings auch schon sehr gut ist. Augenblicklich sind es so 30000-40000 Besucher im Monat. Genaue Zahlen für den Monat Januar 2014 wird es in ein paar Tagen geben.

Bisherige Statistiken des Anti-Jagdblogs:
http://anti-jagd.blog.de/tags/statistik/

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Jäger erschiesst aus Versehen einen Wolf

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In Graubünden hat ein Jäger irrtümlich einen geschützten Wolf erschossen. Eigentlich wollte er Füchse jagen.

Hier irrte sich der Grünrock: Domleschg in Mittelbünden.

   

Der Grünrock befand sich auf der Passjagd nach Füchsen, als ihm der Irrtum am Wochenende unterlief. Nachdem der Jäger den Fehler bemerkt hatte, erstattete er unverzüglich eine Selbstanzeige bei der Wildhut, wie das Bündner Amt für Jagd und Fischerei am Dienstag mitteilte. Der Abschuss des Wolfs erfolgte im Raum Domleschg in Mittelbünden.

Beim erlegten Wolf handelt es sich um ein junges, männliches Tier. Ob das Raubtier aus dem Rudel vom Calandamassiv abgewandert ist, kann erst nach Vorliegen einer genetischen Analyse festgestellt werden, wie die Jagdbehörden weiter mitteilten.

Die Passjagd, während welcher vorwiegend Füchse erlegt werden, dauert noch bis Ende Februar. Zwischen dem illegalen Abschuss eines Wolfes zu Jahresbeginn und dem irrtümlichen Abschuss am letzten Wochenende soll kein Zusammenhang bestehen.

Anfang Jahr war bei Tamins, am Fusse des Calandamassivs, ein Wolf tot aufgefunden worden. Das Tier war angeschossen worden und litt tagelang. Der Fall ist immer noch nicht geklärt, wie es bei der Bündner Staatsanwaltschaft auf Anfrage hiess. Die Gruppe Wolf Schweiz hat ein «Kopfgeld» von 10'000 Franken zur Verfügung gestellt für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen.

Verwechslung möglich

Der neuste Fall einer Wolfstötung in Graubünden ist auf die Verwechslung mit einem Fuchs zurückzuführen. Eine solche Verwechslung dürfe eigentlich nicht geschehen, sei aber möglich, besonders nachts, erklärte der Bündner Jagdinspektor Georg Brosi auf Anfrage.

Die Passjagd, früher Pass- und Fallenjagd genannt, wird vorwiegend in der Nacht durchgeführt. Etwa 80 Prozent der Füchse werden auf dieser Jagd, die Anfang November beginnt, zur Strecke gebracht.

Der Jäger, der den dreimal schwereren Wolf am Wochenende mit einem Fuchs verwechselte, wird bestraft. Eine Untersuchung des Falles ist laut Brosi eingeleitet worden. Der Schütze ist zwar geständig, muss aber gemäss dem Bündner Jagdinspektor damit rechnen, «mit aller Härte bestraft» zu werden.

http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermischtes/Jaeger-erschiesst-aus-Versehen-einen-Wolf/story/19367354

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Köln bläst zur Jagd auf Kaninchen?

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Zitat: "Neben Kaninchen wurden vor allem Füchse geschossen" ??? ---
Füchse erschießen um sich danach über zu hohe Kaninchenbestände zu beklagen?
Wer so etwas tut oder wie auch immer fördert, kann nicht mehr ganz dicht sein.

Stadt und Landwirte klagen über Kaninchen-Plage

  Die Beute von Thorsten Scheer (43) und Hund Alf bei der Jagd in Longerich: Kaninchen, ein Fuchs und zwei Krähen. Die Beute von Thorsten Scheer (43) und Hund Alf bei der Jagd in Longerich: Kaninchen, ein Fuchs und zwei Krähen.

Rausgerupfte Blumen, tiefe Löcher, Köttelhaufen - so sehen derzeit Hunderte Felder und Wiesen in der Stadt aus. Schuld sind Kaninchen. Sie sind zur richtigen Plage geworden. Deswegen bläst Köln jetzt zur Jagd. Thorsten Scheer (43) und die Stadtjäger sollen den Mümmelmännern den Garaus machen.

Das Feld von Bauer Daniel van Balsfort (33) in Longerich, 10.30 Uhr. Das Jagdhorn ertönt, Schüsse peitschen übers Gelände, Hunde verschwinden im Dickicht der Brombeersträucher. Jäger Scheer senkt sein doppelläufiges Schrotgewehr. Das Kaninchen ist erlegt. Deutsch-Langhaar Alf apportiert sofort.

14 Jäger versuchen mit den vierbeinigen Helfern, der Karnickel-Plage in Köln Herr zu werden. 14 Jäger versuchen mit den vierbeinigen Helfern, der Karnickel-Plage in Köln Herr zu werden.

Nur ein kleiner Erfolg für die Kölner Stadtjäger, denn Schätzungen des Forstamtes zufolge machen sich zurzeit Tausende Kaninchen auf den städtischen Flächen breit.

Aber was richten denn die armen Hoppelviecher an? "Die Population ist in den letzten Jahren dramatisch gestiegen. Die Tiere verursachen im Jahr Fressschäden von mehreren Zehntausend Euro. Besonders die Bauern leiden darunter", erklärt Astrid Ramm von der Unteren Jagdbehörde Köln.

Kaninchen haben das Feld von Daniel van Balsfort (l.) umgepflügt. Thorsten Scheer kam zur Hilfe. Kaninchen haben das Feld von Daniel van Balsfort (l.) umgepflügt. Thorsten Scheer kam zur Hilfe.

Auch Bauer van Balsfort wusste nicht mehr weiter und rief in der Not Thorsten Scheer an. "Immer öfter werden wir um Hilfe gebeten. Allein in dieser Jagdsaison waren es knapp 1700 Kaninchen, die wir töten mussten. Mein Telefon stand kaum still", sagt der Waidmann, der von der Stadt beauftragt wird.

25  Mal in den letzten Monaten mussten die Jagdfreunde ausrücken. Neben Kaninchen wurden vor allem Füchse geschossen, um den für den Menschen hochgefährlichen Fuchsbandwurm einzudämmen. Noch bis Ende Februar dürfen sie den Kaninchen an die Löffel, dann ist die offizielle Jagdzeit beendet.

http://www.express.de/koeln/koeln-blaest-zur-jagd-stadt-und-landwirte-klagen-ueber-kaninchen-plage,2856,26012712.html

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Wien / Jägerball: Säure-Attacke auf Jagdgegner

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Der Attentäter hat bereits zum wiederholten Mal zugeschlagen.

Jägerball: Säure-Attacke auf Tierschützer

Der traditionelle Jägerball in Wien wurde bereits zum 32. Mal in Folge von Protesten von Tierschützern begleitet. Diesmal gerieten aber auch die Tierschützer selbst ins Visier von Protesten. Ein bereits amtsbekannter Mann hat einige der rund 100 Teilnehmer, darunter VGT-Chef Martin Balluch, mit Buttersäure bespritzt und mit einem Elektroschocker attackiert.

Zoltan L, ein 43-jähriger Ungar, der seit fünf Jahren in Wien als Fiakerfahrer arbeitet, ist der Polizei bereits bekannt. Im vergangenen Jahr hat er zweimal in der Mariahilferstraße Tierschützer mit Buttersäure attackiert. Erst vor rund zwei Wochen in Berlin hat er nackte TierschützerInnen ebenfalls mit Buttersäure bespritzt.

Die Tierschützer selbst haben den Mann entwaffnet und der Polizei übergeben. Einige der attackierten Personen mussten von der Rettung behandelt werden.

 

Wiener attackiert Tierschützer mit Säure 7 / 8

http://images03.oe24.at/tier07.jpg/storySlideshow/128.117.528

© Deutsches Tierschutzbüro Wiener attackiert Tierschützer mit Säure

http://www.oe24.at/oesterreich/chronik/Jaegerball-Saeure-Attacke-auf-Tierschuetzer/129892396

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Emden/Suurhusen: Schüsse im Stadtwald - Die Polizei ermittelt

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Im Emder Stadtwald darf die Jagd regulär ausgeübt werden, auch wenn es sich um ein Naherholungsgebiet handelt. Bild: Doden

Im Emder Stadtwald darf die Jagd regulär ausgeübt werden, auch wenn es sich um ein Naherholungsgebiet handelt.

Ein Spaziergänger soll einen Jäger zur Rede gestellt haben. Er sei bedroht und getreten worden. Die Grünen haben dazu Nachfragen bei der Stadt Emden gestellt. Die Jagdausübung dort ist rechtens. Der Vorfall hat sich wohl auf dem Gebiet der Nachbargemeinde Hinte ereignet.

Emden/Suurhusen - Nach Schüssen im Emder Stadtwald ist es offenbar zu einem Streit zwischen einem Spaziergänger und einem Jäger gekommen. Der Jäger soll auf der Jagd gewesen sein und wenigstens zweimal geschossen haben, obwohl kein Sichtkontakt zum Wanderweg bestanden habe. So stellt sich der Vorfall, der sich bereits Anfang des Monats ereignet hat, für den Spaziergänger dar. Er habe den Schützen zur Rede gestellt, ihn auf die Gefährlichkeit seines Tuns angesprochen und seine Namen erfahren wollen. Der Jäger soll daraufhin sehr rabiat reagiert und den Spaziergänger nach dessen eigenen Aussagen getreten haben. Auf Nachfrage der OZ bestätigte die Polizei, dass in dem Zusammenhang eine Anzeige gegen einen Jäger gestellt worden ist. Die Ermittlungen dazu sind aufgenommen worden und dauern an, hieß es. Ohne die näheren Umstände zu bewerten, teilte die Polizei mit, dass der Jäger aber das Recht gehabt hat, dort zu jagen.

Die auch über den Zwischenfall informierte Fraktion der Grünen im Emder Stadtrat hat sich veranlasst gesehen, deswegen generell die Jagd im Stadtwald zum Thema zu machen. Die Grünen sehen in der Jagdausübung eine Gefahr für die Besucher dort. Sie fragen sich, wie es sein kann, dass in diesem Naherholungsgebiet, das täglich von Familien aufgesucht wird, wobei die Kinder auch mal fern der Wege zwischen den Büschen spielen, geschossen wird? Die Grünen wollen wissen, was der Kreisjägermeister in diesem Fall unternommen hat, wie die Jagd dort zu begründen ist und welche Rolle der angrenzende Flugplatz spielt. Grünen-Ratsfrau Britta Baumfalk: „Wir sind durch diesen Vorfall stark beunruhigt und beantragen hiermit dringend die Beantwortung unserer Fragen im nächsten zuständigen Ausschuss.“

Wie der Emder Kreisjägermeister Uwe Kampenga der OZ dazu sagte, ist der Stadtwald sowohl Emder als auch Suurhuser Jagdrevier. Im Emder Teil des Stadtwaldes sei nach seinen Erkundigungen am Tag des Vorfalls nicht gejagt worden. „Von mir war deshalb auch nichts zu veranlassen“, so der Kreisjägermeister. Ob der Tatbestand der Wilderei vorliegt oder ob in Suurhusen ein Verstoß gegen jagdliche Vorschriften vorlag, müssten die polizeilichen Ermittlungen ergeben. Im Zweifelsfall sei dann der Auricher Kreisjägermeister gefragt. Der Stadtwald sei ein ganz normales Jagdrevier, das es nach Meinung von Uwe Kampenga auch sein und bleiben muss. Würde die Fläche nicht bejagt, könnten Abschusspläne nicht erfüllt werden. Außerdem bestehe sonst eine erhöhte Gefahr durch Wildunfälle auf dem Flugplatz. Nach nicht bestätigten Informationen der OZ soll sich der Zwischenfall am 3. Januar mit einem Jäger im Suurhuser Teil des Stadtwaldes zugetragen haben.

http://www.oz-online.de/-news/artikel/120055/Schuesse-im-Stadtwald-Die-Polizei-ermittelt

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Jagd-Warnschilder gestohlen

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Wildschweine in Bitterfeld

Ein Schild soll Spaziergänger vor der Wildschweinjagd in Bitterfeld warnen.

In Bitterfeld dringen Wildschweine zunehmend in die Stadt vor und Jäger machen Jagd auf die Tiere. Warnschilder sollen Spaziergänger auf die Gefahren aufmerksam machen. Viele der Schilder wurden gestohlen. Ein Bürger schlägt eine Drückjagd vor.  Sie scheinen sehr begehrt zu sein: die Warnschilder, die rund um das Gebiet der Wildschweinjagd am Bitterfelder Berg aufgestellt wurden. Insgesamt habe man an 17 Orten Schilder aufgestellt, so Stadtsprecher Michael Mohr. Viele davon scheinen durch Unbekannte gestohlen worden zu sein. Bis Dienstagnachmittag habe man bereits 20 Ersatzschilder aufstellen müssen, sagte Mohr. Die Erneuerung der Schilder erfolge „schnellstmöglich im Rahmen der Möglichkeiten“, erklärte er weiter. Die Ersatzschilder stünden spätestens einen Tag, nachdem jemand der Stadt das Verschwinden des alten Schildes gemeldet habe. Die Zeichen sollen Spaziergänger auf die Gefahren der Jagd aufmerksam machen. Eine Ausnahmegenehmigung erlaubt sie in der Nähe von Wohngebieten.

Mobile Hochstände

Um den Jägern die verstärkte Jagd nach Wildschweinen in und um Bitterfeld zu erleichtern, hat die Stadt vergangene Woche zwei mobile Hochstände aufstellen lassen. Das warf für Leser Andreas Schmidt Fragen auf: „So etwas ist doch Sache des Jagdpächters. Er ist für sein Revier verantwortlich. Warum stellt die Stadt Hochsitze auf?“, wollte er wissen. Mohr antwortete, in der Verwaltung seien in letzter Zeit vermehrt Hinweise von besorgten Bürgern eingegangen. Einige hätten Schwarzwild in der Nähe von Schulen und Kindergärten gesehen. Die Stadtverwaltung habe deswegen handeln müssen.

Schmidt hatte noch eine Anregung. Statt vereinzelt auf Tiere zu schießen, solle man Drückjagden veranstalten, meinte der Leser. Bei einer Drückjagd wird das Wild gezielt aufgescheucht und auf die Jäger zugetrieben. „Wir warten das Ergebnis der jetzigen Aktion ab“, antwortete Mohr darauf. Sollte die Jagd von Hochständen aus nicht zum gewünschten Erfolg führen, könne man mit den Jägern über neue Maßnahmen nachdenken.

http://www.mz-web.de/bitterfeld/wildschweine-in-bitterfeld-jagd-warnschilder-gestohlen,20640916,26028514.html

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Freilaufende Katze in Eschendorf durch gezielten Schuss getötet

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„Mietzi“ verendet an einem Herz-Lungen-Steckschuss

Freilaufende Katze in Eschendorf durch gezielten Schuss getötet : „Mietzi“ verendet an einem Herz-Lungen-Steckschuss
Deutlich ist auf der Röntgenaufnahme von „Mietzi“ das Projektil zu erkennen.

Rheine - Klaudia Probosch ist geschockt: Quasi vor ihren Augen ist am vergangenen Samstagnachmittag ihre Katze „Mietzi“ erschossen worden. „Eigentlich ist es eher die Katze meiner Tochter Christina“, sagt sie. Die heute Zwölfjährige hat sie vor fünf Jahren gefunden, seitdem lebte „Mietzie“ im Heim der Familie Probosch an der Straße Am Dreeshof in Eschendorf. Das Projektil durchschlug „Mietzis“ Herz und Lunge, die Katze war sofort tot. Im Verdacht hat Klaudia Probosch einen Mann, der offenbar zu einer Gruppe von Jägern gehörte, die an diesem Tag in dem Waldstück zwischen Rodder Damm und Osnabrücker Straße auf Tauben und Kaninchen schossen.

Den tödlichen Schuss selbst auf ihre Katze hat Klaudia Probosch nicht wahrgenommen. Sie habe aber gesehen, wie einer der Jäger seinen Hund zum Apportieren in Richtung der toten Katze geschickt habe. Sie sei dann dorthin gelaufen, habe den Kadaver gesehen und den Jäger zur Rede gestellt. Kurz darauf sei auch der Revierinhaber dazu gekommen. Die beiden Männer hätten sich gekannt. Der mutmaßliche Schütze habe aber bestritten, die Katze getötet zu haben. „Der sagte, er sei nur ein Spaziergänger, sein Hund habe die tote Katze entdeckt und sei dorthin gelaufen“, erzählt Klaudia Probosch. Der Mann habe Jägerkleidung getragen, eine Waffe habe sie nicht gesehen. Sie hat Anzeige wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz erstattet.

Nach dem Landesjagdgesetz darf ein Revierinhaber zwar Katzen und Hunde, die unbeaufsichtigt in seinem Revier herumlaufen, unter gewissen Umständen töten. Aber nur, wenn sie mehr als 200 Meter vom nächsten Wohnhaus entfernt sind. Laut Klaudia Probosch war das nicht der Fall. Ihre Katze habe sich auf einem eingezäunten Firmengelände befunden, nur 85 Meter von ihrem Zuhause entfernt. Das sei auch polizeilich festgestellt worden.

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Reiner Schöttler, Sprecher der Kreispolizeibehörde, wollte den konkreten Fall nicht kommentieren, ohne alle Details zu kennen. „Wenn es aber so gewesen ist, dann handelt es sich um eine Straftat, und es wird auf jeden Fall eine Anzeige erstellt und ermittelt“, sagte er.

http://www.mv-online.de/Region-Rheine/Rheine/Freilaufende-Katze-in-Eschendorf-durch-gezielten-Schuss-getoetet-Mietzi-verendet-an-einem-Herz-Lungen-Steckschuss

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Aufregung: Anti-Jagd-Komplott in NRW?

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Die Novelle des Landesjagdgesetzes erhitzt die Gemüter der nordrhein-westfälischen Jägerschaft. Die bisher vertrauensvolle Zusammenarbeit der Landesregierung mit dem Landesjagdverband gehört scheinbar der Vergangenheit an. Wie die Wild & Hund berichtet, ist Ralph Müller-Schallenberg, Präsident des Landesjagdverbandes, entsetzt über die jüngsten Geschehnisse im Umweltministerium um Johannes Remmel (Grüne).

Dem Bericht zufolge hat sich Dr. Martin Woike, Abteilungsleiter Forsten und Naturschutz, auf einer größeren Gesprächsrunde "eingehend und vernichtend über die Jagd geäußert". Jene Äußerungen eines hochrangigen Mitarbeiters von Remmel sind es, die den LJV-Präsidenten dazu veranlassen, die ehrliche Motivation hinter den bisherigen Dialogen anzuzweifeln.

Diesen Unmut tut Müller-Schallenberg gegenüber Minister Remmel in einem Schreiben kund, das Natürlich Jagd vorliegt. Darin lässt er verlauten, dass Dr. Woike "ungeheuerliche Aussagen" tätigt, die Jäger als "Blaublüter" bezeichnen, die reine "Rotwild-Bewahrer" seien, sowieso keine Lobby mehr hätten und sich nur noch an ihrer Waffe festhielten.

Die Vermutung, dass eben solche Aussagen auf einen Boykott der Jagd abzielten, werden durch eine weitere Tatsache bekräftigt: Dr. Woike hat laut Aussagen von Teilnehmern in selbigem Gespräch verlauten lassen, dass von Naturschutzverbänden erworbene Flächen an natürliche Personen gegeben werden könnten, die gemäß der Umsetzung des EGMR-Urteils dazu befähigt sind, deren Bejagung aus ethischen Gründen verbieten zu lassen. Zitat: "Es werde und müsse ein Flickenteppich entstehen, so dass die Bejagung in den bisherigen Jagdrevieren uninteressant werde."

Empört über diese Ereignisse und Überlegungen zeigen sich neben der Jägerschaft auch Landtagspolitiker in Düsseldorf. Laut Wild & Hund erinnern FDP-Parlamentarier in einer Kleinen Anfrage daran, dass "gerade ein Ministerium, in dessen Auftrag die Jägerinnen und Jäger in Nordrhein-Westfalen unentgeltlich einen behördlich aufgestellten Abschussplan erfüllen, diesen mit Respekt begegnen sollte".

Übrigens: Der Referentenentwurf für ein neues Landesjagdgesetz ist laut Ministerium erst nach der Europa- und Kommunalwahl am 25. Mai zu erwarten. Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

http://blog.natuerlich-jagd.de/aufregung-anti-jagd-komplott-in-nrw/

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Ministerium bestreitet Vorwürfe der Jäger

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Bild: dpa
Die Novellierung des Landesjagdgesetzes in NRW sorgt einmal mehr für Unruhe, nachdem ein Ministeriumsvertretert quasi die Abschaffung der Jagd propagiert hat.

Dortmund/Düsseldorf (nic) - Verächtliche Äußerungen eines Abteilungsleiters im NRW-Umweltministerium und dessen Ankündigung, die Jagd  uninteressant machen zu wollen, haben  den Landesjagdverband in Dortmund auf die Barrikaden getrieben. „Diese Anschuldigungen sind falsch“, teilte am Freitag das Ministerium mit.

 „Die landesjagdgesetzlichen Bestimmungen sollen so stark verändert werden, dass die bisher geübte Bejagung nicht mehr zulässig ist. Im Ergebnis soll die Jagd uninteressant gemacht werden, so dass die Jäger die Lust hieran verlieren.“ Äußerungen, die Dr. Martin Woike, Sprecher der Abteilung Naturschutz im NRW-Umweltministerium, am 16. Januar in Düsseldorf gegenüber Vertretern biologischer Stationen gemacht haben soll. Der Präsident des Landesjagdverbands Nordrhein-Westfalen, Ralph Müller-Schallenberg, hat sich daraufhin am 24. Januar in einem Brief an NRW-Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) sowie die Vorsitzenden aller Fraktionen im Landtag gewandt und verlangt eine Aufklärung des Sachverhalts.

„Ich bin mehr als entsetzt. Ich bitte um umgehende Klarstellung, ob die von Dr. Woike geäußerten Positionen auch Ihre sind“, fordert Müller-Schallenberg, zumal die Gesprächsatmosphäre zur Novellierung des Landesjagdgesetzes bisher angeblich sach- und fachgerecht gewesen sein soll. Seit anderthalb Jahren verhandelt ein Runder Tisch aus Politikern, Waldbesitzern, Jagdverbänden, Tier- und Naturschützern sowie Wissenschaftlern über eine Neufassung des Landesjagdgesetzes. Dabei geht es unter anderem um die Zahl der jagdbaren Arten, Jagdzeiten, die Jagd in Schutzgebieten, die Fallenjagd und die Methoden zur Ausbildung von Jagdhunden.

Noch im Sommer 2013 hatte sich der NRW-Minister auf dem Landesjägertag in Münster anerkennend über die Jagd geäußert: „Die Jagd wird nicht abgeschafft“ und „Jäger sollen und müssen weiter jagen und können auch Freude daran haben“. Die Äußerungen von Woike lassen jetzt beim Jagdverband Zweifel an diesen öffentlich getätigten Aussagen des Ministers aufkommen. „Entweder sagt Remmel nicht die Wahrheit oder er hat seinen Laden nicht im Griff“, stellte Ludger Baumeister, Mitglied des Präsidiums im Landesjagdverband am Donnerstag fest. Das Gremium hatte sich am Mittwochabend bei einer Sitzung in Dortmund intensiv mit den Woike-Äußerungen befasst. Und die Jäger fordern jetzt eine klare Stellungnahme: „Wir verlangen, dass noch vor der Kommunalwahl am 25. Mai konkrete Eckpunkte für das neue Landesjagdgesetz vorgelet werden. Wir müssen endlich Klarheit haben“, sagte Baumeister.

Das NRW-Umweltministerium hat am Freitag die massiven Vorwürfe des Landesjagdverbandes gegen den Abteilungsleiter Naturschutz, Dr. Martin Woike, entschieden zurück.  „Diese Anschuldigungen gegen einen leitenden Mitarbeiter des Hauses sind falsch“, teilte Ministeriumssprecher Frank Seidlitz mit. „Der betroffene Mitarbeiter hat eine dienstliche Erklärung vorgelegt, in der er die gegen ihn vom Landesjagdverband erhobenen Vorwürfe abstreitet und dementiert. Diese Einschätzung wurde durch eine weitere Mitarbeiterin des Hauses, die ebenfalls an der Sitzung am 16. Januar teilgenommen hat, bestätigt“, erklärte Seidlitz. das Thema Jagd habe „eine Nebenrolle“ gespielt.

Seidlitz betont, Dr. Woike und der Landesjagdverband hätten im gegenteil in der Vergangenheit konstruktiv und vertrauensvoll zusammengearbeitet. „Daher sind wir über den Inhalt des Briefes und die Art und Weise, wie der Landesjagdverband das Schreiben an die breite Öffentlichkeit lanciert, sehr erstaunt. Wir hätten bei den schwerwiegenden Vorwürfen gegen die Integrität eines Mitarbeiters unserer Hauses erwartet, dass der Betroffene zuvor zumindest die Chance gehabt hätte, auf die Vorwürfe des Landesjagdverbandes im Vorfeld zu reagieren“, so Seidlitz.  Um die Wogen zu glätten, bietet Woike dem Landesjagdverband und dessen Präsident ein klärendes Gespräch an, um die Basis für eine weitere Zusammenarbeit zu schaffen.

http://www.die-glocke.de/lokalnachrichten/regionales/Jaeger-sollen-Lust-an-Jagd-verlieren-d20d8473-f8b0-46b1-92f4-2ce888fc0fd2-ds

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100 Euro Strafe für Jäger, der seinen Hund auf dem Wanderweg seinem Auto nachlaufen ließ

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"Training": Jäger ließ Hund Pkw verfolgen

Keine Leine: 100 Euro Strafe gab es für Jäger, der seinen Hund auf dem Wanderweg seinem Auto nachlaufen ließ - für die Kondition.

 

Der Hund nicht angeleint und ohne Beißkorb, der Tierhalter angezeigt: So beginnt ein alltägliches Verwaltungsstrafverfahren. Der Ausnahmefall fängt so an: Ein steirischer Jäger lässt seinen Jagdhund von der Leine. Der Waidmann selbst sitzt im Auto, fährt los, der Vierbeiner rennt hinterher - für "die notwendige Kondition" des Vierbeiners, wie man später erfährt. Allerdings ist die Laufstrecke ein Wanderweg, wo selbst für Jäger und Jagdhund keine Ausnahme zu machen ist. Das erfährt der Steirer am Ende des Berufungsverfahrens: Macht 100 Euro Strafe plus 20 Euro Kostenbeitrag.

Der Vorfall liegt mehr als ein Jahr zurück, jetzt ist er als Rechtssatz des Unabhängigen Verwaltungssenats Steiermark (nun Landesverwaltungsgericht) öffentlich. Demnach hat der Waidmann auf einem Wanderweg seinen Vierbeiner trainiert: "Sie sind mit dem Pkw gefahren und haben den Hund frei hinter dem Fahrzeug nachlaufen lassen", heißt es im Akt. Ein Spaziergänger erstattete Anzeige. Denn laut Gesetz sind "Hunde an öffentlich zugänglichen Orten mit einem Maulkorb zu versehen oder an der Leine zu führen". 100 Euro Strafe sollte der Steirer berappen, er ging aber in Berufung. Schließlich zählen Jagdhunde zu den "Hunden zu speziellen Zwecken", die von Leinenpflicht ausgenommen sind und keinen Maulkorb benötigen. Noch dazu müsse das Tier frei laufen, weil "mit den Spaziergängen die notwendige Kondition nicht aufrechtzuerhalten" ist.

Hingegen war für den Verwaltungssenat "keinesfalls nachvollziehbar", dass der Jäger die "Kondition beim Hund nur darin erreicht, dass er diesen hinter dem von ihm gelenkten Fahrzeug nachlaufen lässt". Eine "jagdliche Tätigkeit" lag keinesfalls vor. Vielmehr sind Jogger, Wanderer etc. zu schützen. Und das "Nachlaufenlassen des Hundes bei einem fahrenden Fahrzeug erfüllt dies keinesfalls".

http://www.kleinezeitung.at/steiermark/3536253/training-jaeger-liess-hund-pkw-verfolgen.story

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Jäger erschießen jährlich Tausende Katzen in Deutschland

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Katzen: Jäger erschießen jährlich über 10.000 Katzen in Deutschland.  (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Der Abschuss von Katzen ist bereits dann erlaubt, wenn sie wenige Hundert Meter vom bewohnten Gebäude streunen. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images)

Jahr für Jahr werden in Deutschland tausende Katzen und Hunde abgeschossen. Verboten ist das Ganze nicht, sondern durch das Bundesjagdgesetz und die Landesjagdgesetze erlaubt. Der Deutsche Tierschutzbund fordert jetzt eine Änderung des Gesetzes. Der Deutsche Jagdschutz Verband (DJV) hält dagegen,denn Singvögel und Wildtiere sollen so vor wildernden Hunden und Katzen geschützt werden.

Zehntausende Tiere sterben

Der Abschuss von Haustieren ist im Bundesjagdgesetz geregelt. Demnach ist der Abschuss von Katzen bereits dann erlaubt, wenn sie außerhalb der Einwirkung ihres Halters in einer Entfernung von mehr als 200 Metern vom nächsten bewohnten Gebäude streunen. Einzig Hessen hat das Abschussverbot auf 500 Meter ausgeweitet. In der Praxis führt dies laut Tierschutzbund jährlich zur Tötung zehntausender Tiere.

Dunkelziffer um ein Vielfaches höher

Da nicht alle Bundesländer jedes abgeschossene Tier protokollieren, gibt es keine deutschlandweite offizielle Zahl. Lediglich Hessen, Nordrhein-Westfalen sowie Schleswig-Holstein, das Saarland und Hamburg führen dazu Statistiken. Demnach wurden allein in diesen fünf Ländern in der Jagdsaison 2012/2013 über 16.000 Katzen und rund 90 Hunde getötet, wie offizielle Zahlen von Ministerien und Jagdverbänden bestätigen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher liegt.

"Haustiere werden grundlos abgeknallt"

Der Deutsche Tierschutzbund wirft in einer aktuellen Pressemitteilung den Jägern vor "Haustiere grundlos abzuknallen" und fordert eine Änderung des bestehenden Gesetzes. Der DJV sieht das anders und will an der alten Regelung festhalten.

"Wir sind sehr enttäuscht, gerade weil verwilderte Haustiere eine gesellschaftliche Herausforderung sind", betont DJV-Präsident Hartwig Fischer. Zudem wirft der DJV dem Tierschutzbund vor, sich aus der Verantwortung zu stehlen, da dieser bislang keine Lösung anzubieten hätte.

Deutscher Jagdschutz Verband hält dagegen

Der DJV stützt sich bei seiner Argumentation auf die Zahlen der Tierschutzverbände und auf eigene Hochrechnungen. Demnach gibt es in Deutschland mehr als zwei Millionen verwilderte Katzen, denen nach DJV-Hochrechnungen jährlich etwa sechs Millionen Singvögel in Deutschland zum Opfer fallen.

"Wir wohnen mit einem Raubtier zusammen, dessen Bedürfnisse man nicht wegkuscheln kann“, sagt DJV-Präsident Fischer. "Vielmehr müssen wir gemeinsam Verantwortung übernehmen für Haus- und Wildtiere. Einen Zwei-Klassen-Tierschutz lehnen wir Jäger strikt ab." Eine Lösung sieht der DJV im sogenannten Paderborner Modell, das eine Kastrationspflicht für Freigängerkatzen vorsieht.

Annäherung in Sicht?

Zwar erkennt der Deutsche Tierschutzbund an, dass der DJV Lösungen anbietet, betont jedoch, dass diese nicht auf Kosten der überlasteten Tierheime und vor allem auf Kosten der frei lebenden Katzen gehen dürften. "Aus den Augen, aus dem Sinn, das scheint das Gebot der Jägerschaft zu sein. Aber eine Population frei lebender Katzen reduziert sich langfristig nur über den Grundsatz, 'Fangen, Kastrieren, Freilassen' – nicht aber durchs Wegschaffen oder Abschießen", erklärt Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes.

Tierschützer fordern Abschaffung des Gesetzes

Immer mehr Tierschützer und Tierschutzorganisationen fordern indes ein Ende der Jagd auf Haustiere und plädieren für eine Abschaffung des Haustierabschussgesetzes.

http://www.feelgreen.de/jaeger-erschiessen-jaehrlich-ueber-16-000-katzen-in-deutschland-/id_67682802/index

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