Waldbesitzer und Jäger mögen sich nicht unbedingt. Denn es gibt den Leitspruch "Wald vor Wild" und darüber wird ständig gestritten - zum Teil heftig, wie der Fall von Waldbesitzer Thomas Emslander aus Ergolding zeigt.

Vor zwei Jahren hat Thomas Emslander auf einer kleinen Fläche gemischten Nadelwald gepflanzt: 3.000 Douglasien, Lärchen und Küstentannen. Die Kosten pro Bäumchen inklusive Pflanzung: 1,50 Euro, macht insgesamt 4.500 Euro. Ein gefundenes Fressen für das Wild und das im wahrsten Sinne des Wortes: Nahezu alle Pflanzen sind inzwischen durch Wildverbiss geschädigt.
Wird zu wenig gejagt?
Thomas Emslander sieht die Schuld dafür bei den Jagdpächtern, die die örtliche Jagdgenossenschaft eingesetzt hat. Seiner Meinung nach wird auf seiner Fläche zu selten und zu wenig Schalenwild erlegt. Seine Forderung an die Jäger:
"Dienst am Walde machen ... wenn es Probleme gibt, dann muss ich eingreifen! Wir haben dramatische Schäden draußen. Dann ist doch wurscht, ob gejagt wird oder nicht. Und ich will nicht, dass die da draußen auf meinen Flächen aus Jux und Tollerei auf die Jagd gehen."
Thomas Emslander
Eilantrag auf "Befriedung"Bereits im Sommer 2013 hatte Thomas Emslander beim Verwaltungsgericht Regensburg einen Eilantrag auf "Befriedung" gestellt, also das Ruhen der Jagd in seinem Wald gefordert. Das würde bedeuten: Betretungsverbot für die Jäger, gar kein Abschuss mehr und weiterhin Wildverbiss. Logisch klingt das nicht, doch Emslander will ein Zeichen setzen.
Hintergrund: Novellierung des JagdgesetzesIm Juni 2012 entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg, dass niemand gezwungen werden darf, auf seinen land- und forstwirtschaftlichen Flächen die Jagd zu dulden. Anderthalb Jahre später, im Dezember 2013, trat das in diesem Sinne novellierte deutsche Bundesjagdgesetz in Kraft. Bis dato war jeder Grundstückseigentümer in Bayern mit Flächen unter 81,7 Hektar Zwangsmitglied in einer Jagdgenossenschaft. Die Genossenschaft legt fest, wer auf diesen Flächen jagen darf. Thomas Emslander ist selbst Jäger, er durfte aber bislang in seinem eigenen Wald bei Mainburg nicht jagen, weil dieser nur 65 Hektar groß ist.
Jagdverbot nur aus ethischen Gründen zulässig"Unser Land" hat die Jagdgenossenschaft, die für Thomas Emslanders Wald bei Mainburg zuständig ist, um eine Stellungnahme gebeten. Die komplette Stellungnahme der Jagdgenossenschaft Steinbach finden Sie hier im direkten Wortlaut. [mehr - zum Artikel: Jagdgenossenschaft Steinbach - Stellungnahme zum Fall Emslander ]
Der Antrag von Emslander wurde jedoch abgelehnt: Zwar hat der Bundestag das Jagd-Urteil aus Straßburg umgesetzt. Demnach kann nun jedermann aus ethischenGründen die Jagd auf seinem Grundstück ablehnen - zum Beispiel, weil er Vegetarier ist.
Doch der Umstand, dass Grundstückseigentümer wie Thomas Emslander nicht mit derArt der Jagdausübung durch die Pächter einverstanden sind, begründet kein Jagdverbot - so argumentiert jedenfalls das Verwaltungsgericht Regensburg. Mit anderen Worten: Unzufriedenheit mit den Jägern und waldbauliche Aspekte sind kein hinreichender Grund, die Jagd zu verbieten.
"Die Vorgabe aus Europa war durchaus hoffnungsstimmend. Aber was rausgekommen ist, das hilft unserem Wald nicht. Man müsste nach meinem Dafürhalten das Ganze noch einmal machen, aber auch im Sinne der Forstwirtschaft. Die Politik hat da sehr, sehr hart zugeschlagen. Die ganzen Jagdlobbyisten haben bei dem Gesetz intensivst mitgewirkt und unser Wald ist auf der Strecke geblieben."
Thomas Emslander

Thomas Emslander muss für die Kosten des abgelehnten Eilantrags aufkommen.
Der Rechtsweg ist für Forstwirt Emslander ausgeschöpft. Nun will er den Rehen eventuell mit chemischen Mitteln den Appetit auf seine Bäume verderben. Ein Schutzzaun ist ihm zu teuer und zu arbeitsintensiv. Weniger Sorgen bereitet dem Waldbesitzer ein weiteres Waldgrundstück, das er sein Eigen nennt: Eine sogenannte Eigenjagd, die größer ist als 81,7 Hektar - und wo Emslander selber schießen darf.