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Channel: Der Anti-Jagdblog - News über Jagd & Wildtiere
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Fischereitag: Jagd auf Kormorane wird fortgesetzt

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"Ich kann doch nicht die Eltern des Kindes erschiessen, dann wird es ja zum Waisenkind." - "Ist das ein ethisches Problem für sie? Kein Problem, dann erschießen sie eben die Kinder"

Potsdam

Fischer sehen Kormorane als Störenfriede. Lange haben sie um eine Verlängerung der Abschuss-Genehmigung gekämpft. Doch die Diskussion geht weiter.

 Kormorane fressen Fischern ihre Beute weg. Darüber ist auch Eike Kähler (Foto) von der Fischerei Köllnitz in Groß Schauen bei Storkow (Oder-Spree) nicht begeistert.

Kormorane fressen Fischern ihre Beute weg. Darüber ist auch Eike Kähler (Foto) von der Fischerei Köllnitz in Groß Schauen bei Storkow (Oder-Spree) nicht begeistert.

 

Kormorane fühlen sich in Brandenburg offenbar sehr wohl: Ihr Bestand ist gestiegen. Angler und Fischer treibt dies um. Umso größer ist die Erleichterung darüber, dass die großen Vögel auch weiterhin in begründeten Fällen abgeschossen werden dürfen, um den Fischbestand zu schützen. Knapp einen Monat bevor die geltende Kormoran-Verordnung ausläuft, kündigte Umweltministerin Anita Tack (Linke) nun die Verlängerung der Regelung an. "Das haben wir uns gewünscht und sind ganz froh", begrüßte Lars Dettmann, Geschäftsführer des Landesfischereiverbandes Brandenburg, die Entscheidung. Einzelheiten werden beim Fischereitag an diesem Mittwoch (11.9./11.00) diskutiert.

Zum Abschuss der Kormorane in begründeten Fällen berechtigt sind Fischer mit Jagdschein und bestimmte Jäger. Das gesamte Jahr über dürfen Jungvögel getötet werden, Altvögel nur von Mitte August bis Mitte März. "Wir wollen den Jungvögeln nicht die Eltern wegschießen", sagte Dettmann. Zudem seien Junge und Alte an der Farbe des Gefieders gut zu unterscheiden.

Seit Anfang der 1990er Jahre ist der Kormoranbestand in Brandenburg stark gestiegen. Gab es 1990 noch 70 Brutpaare, erreichte die Zahl im Jahr 2001 einen Höchstwert von rund 2800 Paaren, wie aus einer Antwort von Umweltministerin Tack auf eine parlamentarische Anfrage hervorgeht. In diesem Jahr liegt er bei rund 1800 Paaren. Seit 1999 wurden jährlich zwischen etwa 100 und 1200 Kormorane geschossen.

 

http://www.nordkurier.de/brandenburg/jagd-auf-kormorane-wird-fortgesetzt-081678109.html

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Brilon: Hochsitz bei Alme angezündet

Jägerlatein des Halveraner Hegeringes

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Prävention von Krankheiten Halver soll tollwutfrei bleiben    Halver soll tollwutfrei bleiben Auch die Jagdhornbläser durften im Rahmenprogramm des Frühansitzes nicht fehlen.

Halver. „Tollwut und der Fuchsbandwurm können auch dem Menschen gefährlich werden. Durch das Verteilen von Impfködern konnten wir diese Infektionen jedoch deutlich eindämmen“, sagt Bernd Volkenrath, der Leiter des Halveraner Hegerings, der seit 1926 besteht.

Nicht nur die Kontrolle des Wildbestandes, sondern auch die Prävention von Krankheiten gehört zu den Aufgaben der Jäger. „Die Tollwutfälle waren damals auch der Ursprung unseres jährlichen Frühansitzes, der sich bereits zum 16. Mal jährt“, erklärt Volkenrath. „Halver ist aktuell tollwutfrei und das soll so bleiben. Wir wollen den sorgenfreien Zustand natürlich beibehalten.“

 

Über 80 der 150 Mitglieder waren gestern ab fünf Uhr morgens aktiv, um auf Fuchsjagd zu gehen. Pro Jagdsaison, die sich von April bis Ende März erstreckt, würden die Jäger im Schnitt 200 bis 250 Füchse schießen. Diese verteilen sich auf insgesamt 19 Reviere auf rund 6800 Hektar Landfläche. „Der Fuchs ist ein effektiver Mäusejäger und somit ein sehr wertvolles Tier im Jagdrevier. Allerdings hat er, bis auf den Menschen, keinerlei natürliche Feinde.“

Aufgabe des Hegerings

Neben der Kontrolle von möglichen Krankheiten, versuchten die Jäger auf diese Weise den Fuchsbestand zu reduzieren, um das natürliche Gleichgewicht zu erhalten, erklärt Volkenrath. Zudem sei in diesem Jahr die Jagd auf das Schwarzwild, das neben den Füchsen auch Rehe und Wildschweine einschließt, die zentrale Aufgabe der Waidmänner.

Kritisch äußerte sich Volkenrath, als er einige Worte an die Hegering-Mitglieder richtete, über die deutsche Politik im Rahmen der anstehenden Bundestagswahl. So seien Vorschläge zu Änderungen des privaten Waffenbesitzes, der Jagdabgabe oder Reglementierungen bezüglich des Jagdrechtes Thematiken, die vielen Jägern Sorgen bereiten würden. Anschließend verteilte Volkenrath, in alter Jägertradition, noch die Bruch-Zweige an die Jäger. Der Bruch solle ihnen nicht nur Glück bringen, er diene auch dem Gedenken an das erlegte Wild und solle eine Respektsbekundung sein. Es folgte der Auftritt des Bläsercorps, bevor die Mitglieder zum gemütlichen Teil des Frühansitzes übergingen. Bei Rührei, Kaffee und Kaltgetränken wurde gemeinsam in der Scheune des Hofes Tacke geklönt.

Traditionelle Drückjagd im November

„Die gemeinsame, gesellige Zusammenkunft ist ein zentraler Bestandteil unseres Vereinslebens, den wir pflegen und der uns wichtig ist. Gäste sind dabei auch immer willkommen“, ergänzte Jürgen Schmidt, Obmann für Öffentlichkeitsarbeit beim Hegering und zudem Teil des Bläsercorps.

Die nächste Veranstaltung der Mitglieder des Halveraner Hegerings wird die traditionelle Drückjagd auf das Schwarzwild Ende November sein. Dies wird, wie schon im Vorjahr, wieder auf und um Gut Voswinckel stattfinden. Zudem werden die Jagdhornbläser auch bei dem kommenden Erntedankfest auftreten.

http://www.derwesten.de/staedte/nachrichten-aus-luedenscheid-halver-und-schalksmuehle/halver-soll-tollwutfrei-bleiben-id8388942.html

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Jäger erschießt Skippy: Der Hundebesitzer muss eine Busse zahlen

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Erinnerung an glückliche Tage: Leandro mit dem Appenzeller Bless «Skippy»

MÄRWIL. Der Tod des Appenzeller Bless Skippy hat eine Wende genommen: Das Bezirksgericht Weinfelden verurteilte den Hundehalter wegen Verstosses gegen das Hunde- und das Jagdgesetz. Der Landwirt aus Märwil habe seinen Hund frei herumlaufen lassen, obwohl er mehrfach mündlich und einmal sogar schriftlich verwarnt worden sei, seinen Hund nicht herumwildern zu lassen. Am 8. Dezember passierte es: Ein Jäger erschiesst Skippy. Der Vierbeiner sei mit einem anderen Hund hinter zwei Rehen hergehetzt, behauptet der Jäger. Die Familie sagt, die Hunde hätten nur gespielt.

Das juristische Nachspiel

Nach Skippys Tod entbrannte ein juristischer Streit. Der Thurgauische Tierschutzverband reichte Strafanzeige gegen den Jäger wegen Tierquälerei bei der Staatsanwaltschaft Bischofszell ein. Begründung: Der Jäger hätte Skippy nur erschiessen dürfen, wenn er ihn direkt beim Wildern ertappt hätte.

Die Staatsanwaltschaft Bischofszell entschied anders. Der Jäger habe das Recht gehabt, den Hund zu erschiessen: «Zur Bannung der tatsächlichen Gefahr für die zwei gehetzten Rehe.» Das Strafverfahren gegen den Jäger wurde eingestellt. Das wollte der Hundebesitzer als Nebenkläger nicht so stehenlassen. Seine Beschwerde traf aber erst einen Tag nach Ablauf der Frist beim Obergericht ein. Das Obergericht trat deshalb auf den Fall gar nicht ein.

Dafür erliess die Staatsanwaltschaft Bischofszell gegen den Hundehalter einen Strafbefehl. Er habe Skippy trotz wiederholter Verwarnung frei laufen lassen. Der Landwirt hätte eine Busse zahlen sollen. Das wollte er nicht und legte Rekurs ein. Es kam zur Verhandlung. Aber auch das Bezirksgericht Weinfelden kam zum Schluss, der Landwirt habe gegen das Hunde- und Jagdgesetz verstossen. Zur Busse kommen jetzt noch Gerichts- und Verfahrenskosten. Er müsse mehr als tausend Franken zahlen, sagt der Hundebesitzer.

Antrag auf Befangenheit

Der Fall hat das Vertrauen des Tierschutzverbandes in die Staatsanwaltschaft Bischofszell weiter erschüttert. «Bisher wurden alle Anzeigen gegen Jäger wegen Tierquälerei eingestellt», sagt Präsident Reinhold Zepf. Er hat den Verdacht, die Bischofszeller Staatsanwälte seien befangen. Bei ähnlichen Strafanzeigen werde man künftig Antrag auf Befangenheit stellen, damit sich eine andere Staatsanwaltschaft mit der Sache befasse.

http://www.tagblatt.ch/ostschweiz/thurgau/kantonthurgau/tz-tg/Fall-Skippy-Der-Hundebesitzer-muss-eine-Busse-zahlen;art123841,3530487

 

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Jägerin soll Ehemann ins Gesicht geschossen haben

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Er wollte sich trennen

 
Mord unter Hobbyjägern: In Bayern steht eine Frau vor Gericht, die ihren Ehemann am ersten Hochzeitstag mit dessen eigenem Gewehr ins Gesicht geschossen haben soll. Sie soll sich über seine Geschenke geärgert haben. Doch auch Geld könnte bei der Tat eine Rolle spielen.
  Die passionierte Jägerin aus dem oberpfälzischen Pfreimd galt als herrschsüchtig. Sie soll ihren Ehemann angeschrien, ihm Zigaretten, Alkohol sowie den Kontakt zu Freunden verboten haben. Nun steht sie vor Gericht. Der Vorwurf: Sie soll ihren Mann erschossen haben. Das berichtet die „Bild“-Zeitung in ihrer Dienstagsausgabe.

Am ersten Hochzeitstag des Paares sei ein Streit zwischen den beiden Hobby-Jägern eskaliert. „Sie ärgerte sich über die Geschenke ihres Mannes. Der Geldbeutel war nicht der, den sie sich gewünscht hatte. Die Rosen sollte ich wegstellen, die wollte sie nicht sehen“, sagte zitiert die „Bild“ die Haushaltshilfe der beiden.

Eine Trennung wäre fatal gewesen Daraufhin habe ihr Mann, ein 39-jähriger Speditionsunternehmer, die Trennung gefordert, berichtet „Bild“ weiter. Für die ehemalige Realschullehrerin, die ihren ungeliebten Beruf nach der Hochzeit aufgegeben hatte, kam das offenbar nicht in Frage. Oberstaatsanwalt Joachim Diesch sagte der Zeitung: „Die Trennung wäre für sie fatal gewesen. Er hatte sie im Ehevertrag als Alleinerbin eingesetzt, gleichzeitig wurden aber Unterhaltsansprüche im Scheidungsfall ausgeschlossen.“ Die 35-jährige Angeklagte habe das Gewehr ihres Mannes genommen, es mit Schrot geladen und ihrem Opfer ins Gesicht geschossen.   Des Berichts zufolge glaubten die Ermittler an einen Selbstmord, bis Freunde von den Eheproblemen des Paares berichteten. Indizien hätten die Ehefrau überführt – gestanden habe sie bis jetzt jedoch nicht.   http://www.focus.de/panorama/welt/er-wollte-sich-trennen-jaegerin-soll-ehemann-mit-dessen-gewehr-ins-gesicht-geschossen-haben_aid_1095987.html

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Waffenschrank bei Einbruch erbeutet

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Symbolbild

Karlsruhe (pol). Einen zentnerschweren Einbauwaffenschrank mit drei Schusswaffen und Bargeld haben unbekannte Täter am Montag bei einem Einbruch im Klosterweg erbeutet.

Durch das Abdrehen eines Schließzylinders hatten sich die Täter in der Zeit zwischen 7.30 und 17 Uhr Zugang in die Wohnung verschafft und dort sämtliches Mobiliar durchsucht. Aus einem Schreibtisch bauten sie den aufgefundenen Safe aus, der zwei Revolver, eine Pistole, mehrere hundert Euro Bargeld, einen Pass, einen Jagdschein, die Waffenbesitzkarte sowie einen Fingerring enthielt. Kurzerhand nahmen Diebe das etwa 50 Kilo schwere Sicherheitsbehältnis nebst Inhalt komplett mit.

Eine Zeugin hatte um die Mittagszeit zwei südländisch aussehende Männer beobachtet, die sich dort mit einem weißen Kombi oder auch Kleintransporter mit Karlsruher Kennzeichen aufhielten. Die seitliche und rückwärtige Verglasung war als Sichtschutz mit weißer Folie versehen.

http://www.boulevard-baden.de/lokales/polizei-news/2013/09/10/waffenschrank-bei-einbruch-erbeutet-zeugensuche-der-polizei-651769/

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Schießstand Cloppenburg/Ahlhorn: Jäger wollen die Waffen nicht strecken

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BIMA hat das Elf-Hektar-Areal an Interessenten aus Cloppenburg und Vechta verkauft. Die Jäger sind jetzt Besitzer der Standortschießanlage. Sie wollen ihre Pläne nicht aufgeben.

Cloppenburg/Ahlhorn: Möglicherweise haben sich die Gegner der in Ahlhorn geplanten Schießanlage der Jägerschaften Cloppenburg und Vechta zu früh gefreut. Das Thema ist nach Erlass der Veränderungssperre für das Areal der alten Standortschießanlage offenbar nicht vom Tisch.

Wie Bürgermeister Thorsten Schmidtke in der Bürgerfragestunde des Planungs- und Umweltausschusses auf Nachfrage von Horst Hilsemer berichtete, wurde das Areal von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) an die Jägerschaften verkauft – trotz der Veränderungssperre.

"Wie wir weiter damit umgehen, ist zurzeit die Fragestellung", sagte Schmidtke. Geprüft werde die Möglichkeit, dass die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht ausübe. Eine erste interne Prüfung sei allerdings negativ ausgefallen.


3000 Schuss täglich

Wie die NWZ  berichtete, wurde vom Gemeinderat eine Veränderungssperre auf den Weg gebracht. Damit wurde auf den Wunsch der Metro­polpark Ahlhorn GmbH (früher: Flugplatz GmbH) reagiert, die das elf Hektar große Areal für gewerbliche Zwecke erwerben und erschließen möchte, so die Begründung.

Die seit 2006 bestehenden Schießstand-Pläne der Jägerschaften Cloppenburg und Vechta wurden so ausgebremst. Wie berichtet, wollen die Jäger ein Ausbildungszentrum errichten: sieben 100-Meter-Kugelbahnen sowie eine Skeet- und eine Trappanlage. Thomas gr. Beilage, Vorsitzender der Jägerschaft Cloppenburg, hatte im Juni 2013 auf einer Rats-Infoveranstaltung versucht, die Kritiker zu überzeugen, dass sich der Lärm in Grenzen halte und der Bau notwendig sei.

3000 Schuss maximal am Tag sollen es sein. Ein 16 Meter hoher Lärmschutzwall ist geplant. Die Großenkneter Politik ließ sich nicht überzeugen, obwohl es 2009 schon einmal ein Einvernehmen zum Schießplatz gegeben hatte. Die Veränderungssperre wurde erlassen. Die Initiative „Ahlhorn ohne Schießlärm“ und der Verein für Lebensqualität, erklärte Gegner, jubelten. Der Kreis stellte die Baugenehmigung für den Schießstand nicht mehr zu.

Die BIMA hat das Areal trotzdem an die Jäger verkauft. Eine Anfrage der Metropolpark GmbH bei der BIMA wurde mit der Auskunft beschieden, dass man sich an frühere Zusagen an die Jäger gebunden fühle.

Sperre nicht rechtmäßig

Durch den Verkauf ist eine heftige Gemengelage entstanden. „Wir werden die Bauleitplanung fortführen“, so Bigalke. In Kürze gebe es Gespräche mit der Metropolpark GmbH, um Pläne für das Areal zu konkretisieren. Eine Fläche, die aber nicht Gemeinde oder Metropolpark GmbH gehört, sondern den Jägern. Das machte gr. Beilage gegenüber der NWZ  deutlich. Die Jägerschaft sei nun Besitzer des Geländes. Man habe die Waffen nicht gestreckt. Die Veränderungssperre sei nicht rechtmäßig und nicht relevant. Diese Auffassung teile der Rechtsbeistand. Zurzeit stehe noch der Bescheid des Kreises Oldenburg zur Baugenehmigung aus. Die Jäger hoffen auf einen positiven Bescheid, scheuen ansonsten aber auch nicht vor gerichtlichen Auseinandersetzungen zurück.

Den politischen Versuch, Gewerbe statt Schießanlage zu erlauben, könne er nicht ernst nehmen, so gr. Beilage. Der Jägerschaft werde ein Lärmpegel von 45 Dezibel auferlegt. Die Errichtung der Anlage sei vernünftig. „Wenn man es nüchtern betrachtet, ist es sogar eine Chance für Ahlhorn“, so gr. Beilage. Er versprach eine Bürgerinformation, auf der „mit offenen Karten“ gespielt werde.

http://www.nwzonline.de/cloppenburg/wirtschaft/jaeger-wollen-die-waffen-nicht-strecken_a_9,3,1979666277.html

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Jäger stürzt über steiles Felsband

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Jagdunfall im Ybrig: Ein 53-Jähriger musste am Dienstagnachmittag mit dem Rettungsheli ins Spital geflogen werden. Der Mann wollte eine geschossene Gämse holen.Die Rega brachte den Mann ins Spital. 

Unteriberg. - Im «Furli» in Unteriberg hat sich am Dienstag um 15.30 Uhr ein Bergunfall ereignet. Ein Jäger ist beim Versuch, eine erlegte Gämse zu bergen, über ein Felsband gestürzt, nachdem er im steilen Gelände ausgerutscht war.

Der 53-jährige Mann aus der Region wurde von der Rega geborgen und anschliessend in eine Spezialklinik geflogen. Er hatte sich nach Polizeiangaben Verletzungen am Kopf und im Beckenbereich zugezogen. (red)

http://www.suedostschweiz.ch/boulevard/jaeger-stuerzt-ueber-steiles-felsband?prev=comment%2Freply%2F2707756

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Minseln: Jäger soll mitten im Ort kranke Füchse schießen

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In Minseln haben sich seit einiger Zeit Füchse mitten im Dorf eingenistet. Die Tiere sind krank und jagen Hühner. Nun erteilt der Ortschaftsrat dem Jäger die Schießerlaubnis innerhalb des Ortes.

  1. Füchse werden in Städten immer mehr zum Problem. 

 

 

Sie bewegen sich besonders bei den Containern auf dem Gelände der Firma Wölpper und sie treiben zudem in dem landwirtschaftlichen Schopf der Familie Suhr ihr Unwesen. Das wurde in der Sitzung des Ortschaftsrats am Dienstag bekannt.

Die Bürgerin Christel Suhr berichtete dem Ortschaft davon, dass die Füchse bereits Hühner aus einem Stall geholt hätten. Ortschaftsrat Kurt Bauer bestätigte, dass die Füchse frühmorgens auf der Straße spielen würden. Ortsvorsteher Gustav Widmann ist sich des Problems bewusst: Er hat bereits die Stadtverwaltung über die Tiere informiert und den Jagdpächter Rainer Späne eingeschaltet.

Ansteckungsgefahr wegen des Fuchsbandwurms

"Die Füchse, die sich bei uns im Dorf aufhalten, sind krank. Sie haben die Fuchskrankheit Räude und deshalb hat Jäger Späne die Schießerlaubnis innerhalb des Dorfes erhalten", informierte Widmann. Das Grundstück solle wegen der Eier des Fuchsbandwurms und den damit verbundenen Risiken für die Gesundheit gemieden werden.

Berthold Kümmerle wundert es nicht, dass das Grundstück Wölpper Füchse anzieht: "So ein Grundstück wie dort, mit all den Containern, lädt die Tiere geradezu ein", sagte er. Wilfried Baumgartner sieht es nicht so drastisch: "Es sieht so aus, als ob mit den Füchsen Unheil über unserem Dorf ist. Es ist aber normal, dass Füchse und Marder unterwegs sind, das ist schon immer so gewesen."

http://www.badische-zeitung.de/rheinfelden/schiesserlaubnis-mitten-im-dorf-kranke-fuechse--75136445.html

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Walliser Jäger sollen 1800 Hirsche schiessen

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  Ein kapitaler 12-Ender-Hirsch im Goms. 

Am Montag beginnt im Wallis die Patentjagd. Nebst Hirschen, Gämsen, Rehen, Wildschweinen und Hasen werden im Wallis erstmals Rehkitze gejagt.

Rund 2400 Jäger und 100 Jägerinnen begeben sich am kommenden Montag im Wallis auf die Pirsch. Allein im Oberwallis sind an die tausend Jagdpatente gelöst worden.

Fokus auf der Hirschjagd

«Die Bestände der Hirsche müssen im Wallis in einigen Regionen reduziert oder zumindest stabilisiert werden», sagt der Walliser Jagdchef Peter Scheibler. «Um dieses Ziel zu erreichen, müssen etwa 1800 Hirsche während der Jagd geschossen werden.» Dieser Abschussrate liegen die Wildzählungen vom Frühjahr zugrunde. Um den Bestand zumindest konstant zu halten, müssen etwa 30 Prozent der Tiere geschossen werden, so hoch nämlich ist der jährliche Zuwachs einer Hirschpopulation.

Schwerpunkte der diesjährigen Hirschjagd sind laut Scheibler die Gebiete Östlich Raron / Goms. Daneben wiesen auch das Val d’Hérens sowie das Val d’Anniviers hohe Bestände aus. Dazu kommt im Unterwallis das Entremont. Werden die Abschusszahlen nicht erreicht, müsste allenfalls eine Sonderjagd im Winter punktuell für die nötige Regulierung sorgen.

Keine Abschussplanung bei Gämse und Reh

«Beim den Gämsen und Rehen gibt es keine eigentliche Abschussplanung, da diese Tiere auch bei einer Überpopulation weniger Wildschäden anrichten.» Scheibler rechnet aufgrund der Zahlen der letzten Jahre mit rund 2800 erlegten Gämsen, sofern während der Hochjagd gutes Wetter vorherrscht. Beim Reh geht Scheibler von rund 1500 Tieren aus, die bis zum Ende der Jagd erlegt werden.

Versuchsweise Spezialjagd auf Rehkitze

Neu an der diesjährigen Jagd im Wallis ist ein zusätzlicher Tag am dritten Donnerstag der Niederjagd, an dem die Jägerschaft ausschliesslich Rehkitze jagen darf. «Dazu haben wir eine Zone ausgeschieden, die sich von Stalden der Talseite entlang bis in Unterwallis hinzieht, wo sich grosse Obst- und Gemüseplantagen befinden.»

In diesem Gebiet herrsche eine grosse Bestandesdichte an Rehen mit wenig Jagddruck. Deshalb kommt es zu dort zu übermässig hohen Wildschäden und häufig auch zu Verkehrsunfällen.

«Die Erfahrungen werden zeigen, ob in welcher Form diese Rehkitzjagd in Zukunft im Wallis weiterentwickelt wird», sagt Scheibler. Der Kanton Wallis betritt bei der Bejagung von jungen Rehen im Übrigen kein Neuland, diese werden in etlichen Schweizer Kanton schon seit Langem zur Jagd frei gegeben.

Winterjagd auf Wildschweine

Der Walliser Jagdchef geht aufgrund der vorliegenden Zahlen davon aus, dass auch in diesem Jahr zusätzlich zur Hoch- und Niederjagd eine Winterjagd auf das Wildschwein durchgeführt wird. «Während der letztjährigen Jagdsaison wurden während der Hoch- und Niederjagd von den gesamthaft 151 getöteten Wildschweinen lediglich 40 während der ordentlichen Jagd geschossen.» Oberwalliser Jägern lief in dieser Zeit gar nur ein einziges Wildschwein vor die Flinte.

Keine Abschüsse am Sonntag

Die Hochjagd beginnt am kommenden Montagmorgen und dauert zwei Wochen. An den Sonntagen wird im Gegensatz zum Kanton Graubünden nicht gejagt. «Während dieser Zeit haben die Jäger vor allem Grosswildarten wie Hirsche, Rehe und Gämsen im Visier», weiss der Walliser Jagdchef Peter Scheibler. Abschüsse von Wildschweinen, die während der Hochjagd ebenfalls bejagt werden dürfen, seien eher selten.

Zu Beginn der anschliessenden Niederjagd am 1. Oktober ist der Rehbock an je zwei Tagen pro Woche, jeweils Dienstag und Samstag, zum Abschuss frei. Zusätzlich kann auch Jagd auf Hasen und teilweise auch Federwild gemacht werden. Die Niederjagd zieht sich bis Ende November hin, in deren Verlauf dann Füchse, Dachse und Marder abgeschossen werden dürfen.

http://www.1815.ch/wallis/aktuell/walliser-jaeger-sollen-1800-hirsche-schiessen-115450.html

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Kapitaler Hirsch bei Döbberin erlegt

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Jetzt zum Herbst kommt wieder die Zeit, wo sich gestörte Hobbymörder ganz stolz mit ihren Opfern ablichten lassen, was man sonst nur noch von Soldaten in Kriegen so kennt.


Döbberin: Seit seinem 18. Lebensjahr geht Ronald Hensel zur Jagd - und damit seit 38 Jahren. Aber so einen Hirsch hatte der Döbberiner bisher noch nie vor der Flinte: Am Sonntag war der Jäger seit 5.30 Uhr bei Döbberin auf der Pirsch. "Ich hatte den Hirsch schon zweimal kurz in meinem Revier gesehen", berichtet der Jäger. Gegen 8 Uhr war es dann soweit: Hensel hatte das kapitale Tier vor sich - und erlegte es.

 

Jagdglück: Ronald Hensel aus Döbberin hat diesen kapitalen Hirsch, einen ungeraden 18-Ender, erlegt. 

Mehr als zehn Jahre alt, habe es sich um einen abschussreifen so genannten Ernte-Hirsch gehandelt, so der Jäger. Der Hirsch, seinem mächtigen Geweih zufolge ein ungerader 18-Ender, wie die Jäger sagen, brachte mehr als 220 Kilogramm auf die Waage. Sein Geweih kommt als Glanzstück in Ronald Hensels Trophäensammlung, das Fleisch ging zur Vermarktung an den Wildhandel.

"Anfang September hat die Brunftzeit des Rotwildes begonnen. Da ziehen die starken Hirsche, die den Sommer über unter sich sind, in die Reviere der Hirschkühe", erklärt der zur Hegegemeinschaft Lietzen gehörende Jäger. Die Jagd auf über zehn Jahre alte männliche Hirsche ist seit dem 1. August wieder erlaubt.

http://www.moz.de/nachrichten/berlin/artikel-ansicht/dg/0/1/1197146/

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Jagen mit Pfeil und Bogen

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Tierquälerei oder artgerechter: Chris Mozolowski, Präsident der Schweizer Bogenjäger, auf der Pirsch im Elsass, wo diese Jagdmethode erlaubt ist. SRF

Mit Pfeil und Bogen zu jagen, ist in der Schweiz verboten. 

 

Doch jetzt kämpfen Bogenjäger dafür, dass diese umstrittene Form der Jagd wieder zugelassen wird – in mehreren Kantonen. Tierschützer sind entsetzt und behaupten, der Pfeil töte langsamer als die moderne Gewehrmunition.

Die Schweizer Bogenjäger gehen in die Offensive und setzten sich für eine Legalisierung ein. «Wir sind mit den Behörden mehrerer Kantone in Kontakt und sind zum Teil auf offene Ohren gestossen», sagt Chris Mozolowski, Präsident des Verbandes Schweizer Bogenjäger gegenüber «10vor10». Er will dafür kämpfen, dass die Bogenjagd auch in der Schweiz zugelassen wird.

Heute ist diese Form der Jagd aus Tierschutzgründen verboten. Doch Mozolowski ist davon überzeugt, dass die Jagd mit Bogen und Pfeil eine besonders faire und auch tiergerechte Art des Jagens ist.

Wie schnell tötet der Pfeil?

Tierschützer sind anderer Meinung. «Ich bin überzeugt, dass die heute verwendete Gewehrmunition schneller tötet als ein Pfeil», sagt Sara Wehrli vom Schweizer Tierschutz STS. Eine Gewehrkugel habe einen Schockeffekt und töte sehr schnell. Beim Pfeil sei dagegen die Gefahr gross, dass das getroffene Tier leide.

«Bei einem guten Bogentreffer merkt das Wild häufig gar nicht, was passiert ist», kontert Mozolowski. Im Gegenteil: Der Pfeil sei eine besonders stressarme Art, ein Tier zu töten. «Die Tiere leben vielleicht noch acht bis zehn Sekunden», sagt der Verbandspräsident.

Bund ist gegen Zulassung

Vorbild für die Bogenjäger sind Länder wie Frankreich oder Dänemark. Dort ist die Bogenjagd erlaubt. Kein Verständnis für die Offensive der Bogenjäger hat dagegen der oberste Jagdinspektor des Bundes: Reinhard Schnidrig teilte «10vor10» schriftlich mit, auch er lehne die Bogenjagd aus Tierschutzgründen ab.

http://antijagd.ch/nachrichten/251-jagen-mit-pfeil-und-bogen.html

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Volksinitiative gegen Sonderjagd in Graubünden eingereicht

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Ein Jagdgewehr im Kanton Graubünden (Symbolbild)


Während in Graubünden derzeit Tausende von Jägern auf der Pirsch sind, gerät die Patentjagd politisch immer stärker unter Druck. Eine Volksinitiative gegen die Sonderjagd wurde mit einer Rekordzahl an Unterschriften eingereicht, eine zweite am Donnerstag lanciert.

10'229 Unterschriften kamen für die kantonale Initiative zur Abschaffung der Sonderjagd in Graubünden zusammen, wie die Kantonsregierung am Donnerstag offiziell bestätigte. Keine andere Volksinitiative brachte es in der jüngeren Geschichte des Gebirgskantones auf nur annähernd so viele Signaturen.

Die umstrittene Sonderjagd wurde 1986 eingeführt, um die Regulierung der Wildbestände zu gewährleisten. Werden während der regulären Hochjagd im September zu wenige Hirsche und Rehe geschossen, wird im Oktober und November zur Sonderjagd geblasen.

Gegner dieser Jagd monieren, es komme immer wieder zu «moralisch, ethisch und jagdlich verwerflichen Szenen», da Gesetzesregeln der ordentlichen Jagd ausser Kraft seien.

«Tierquälerische Methoden»

Die weitaus grösste Jagdveranstaltung der Schweiz könnte bald noch mehr unter Druck kommen. Am Donnerstag wurde im Bündner Kantonsamtsblatt der Text zur kantonalen Volksinitiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd» veröffentlicht.

Hinter der Initiative steht der Verein Wildtierschutz Schweiz. Der Verein teilte am Donnerstag mit, er unterstütze die Gegner der Sonderjagd, gehe aber konsequenterweise weiter und wolle «die veralteten und überholten, tierquälerischen Jagdmethoden im Kanton Graubünden abschaffen».

Die Initiative verlangt, dass das Bündner Jagdgesetz nach neun Grundsätzen angepasst wird. Ins Visier genommen werden neben der Sonderjagd die Vogeljagd, das Jagen mit Fallen sowie die Jagdbehörden selber. Im Amt für Jagd und Fischerei sowie in der Jagdkommission müssten auch Tierschützer/Jäger sowie Nichtjäger paritätisch vertreten sein.

Für das Zustandekommen der Volksinitiative haben die Initianten ein Jahr Zeit, 3000 Unterschriften zu sammeln.

http://www.blick.ch/news/schweiz/volksinitiative-gegen-sonderjagd-in-graubuenden-eingereicht-id2439150.html

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Alaska: Grizzly-Bär wehrte sich erfolgreich

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Symbolbild

In Alaska hat ein Jäger von einem Bären eine Retourkutsche bekommen. Der Mann hatte das Tier angeschossen und verletzt. Der Grizzly-Bär lief davon und wurde vom Jäger und zwei Freunden dessen verfolgt.

Die Männer fanden den Bären und beobachteten, wie er Beeren fraß. Sie warteten etwa 90 Minuten im Gebüsch und wollten dann den Bären erschießen. Der Grizzly attackierte jedoch den Schützen und ritzte den Mann am Kopf und Oberkörper.

Man musste den Mann etwa eine Meile weit tragen, ehe man Hilfe herbei rufen konnte. Das Opfer wurde in ein Krankenhaus geflogen. Seine Verletzungen sind nicht lebensbedrohend.

Einsatzkräfte und Soldaten der US-Luftwaffe mit Nachsichtgeräten und Leuchtfackeln fanden den schwer verletzten Teilnehmer eines geführten Jagdausflugs in der abgelegenen Brookskette, einem Bergmassiv im Norden Alaskas, wie die Luftnationalgarde von Alaska am Samstag mitteilte.

Erste Rettungsversuche schlugen wegen des dichten Nebels im Gates of the Arctic-Nationalpark fehl. Am vergangenen Donnerstag, bereits 36 Stunden nach der Attacke durch den Bären, erfuhr die US-Luftrettungszentrale der Air Force von dem Fall und schaltete sich ein. Begleitet von einem Rettungsflugzeug, das aus dem Hunderte Kilometer entfernten Anchorage angefordert wurde, erreichte ein Helikopter den Mann schließlich am frühen Freitagmorgen.

http://www.shortnews.de/id/1049897/usa-verletzter-baer-attackierte-den-jaeger-der-ihn-anschoss?utm_source=rss&utm_medium=brennpunkte&utm_campaign=130912

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Jagdkanzel zerstört: Unbekannte schoben Hänger in die Kiesgrube

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Die Reste der Jagdkanzel: Unbekannte hatten den Hänger mit Aufbau indie Kiesgrube rollen lassen. 

Eine Jagdkanzel als Hängeraufbau ist nahe Wedendorf nur noch Schrott. Mit der mutwilligen Zerstörung des Privateigentums beschäftigt sich jetzt die Polizei in Gadebusch. Nach deren Angaben wurde zwischen Sonnabend, 7. September und Sonntag, 8. September die Jagdkanzel auf dem Klingenberg zerstört. So schoben die bislang unbekannten Täter die Jagdeinrichtung in eine benachbarte Kieskuhle unterhalb des Wasserwerkes. Die Kanzel stürzte dabei mehrere Meter in die Tiefe und wurde komplett zerstört.

In der Zeit vom 1.September bis 9. September wurden zwei Wasserschieber-Tafeln von ihren Metallpfosten auf dem "Gipfel" des Klingenbergs gewaltsam abgerissen. Eine angebrochene Tafel konnte in ca. 25 Meter Entfernung im Gras liegend gefunden werden. Durch die Polizei wurde die Tafel zum Zwecke einer kriminaltechnischen Untersuchung sichergestellt. Der Sachschaden beträgt mehrere hundert Euro. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen.

Erst Ende August wurden im Nordwesten Jagkanzeln zerstört. Unter anderem zwischen Gressow und Bobitz. Dort warfen unbekannte Täter die Fenster der Kanzel ein. Nach Reparatur durch den Jäger, suchte die Täter das Objekt nochmals heim und zerstörten vier Scheiben. Insgesamt entstand dort ein Sachschaden von zirka 350 Euro.

http://www.svz.de/nachrichten/lokales/gadebusch/artikeldetails/artikel/jagdkanzel-zerstoert-unbekannte-schoben-haenger-in-die-kiesgrube.html?tx_ttnews[backPid]=111&cHash=59a913ecead31baa9a0b6914bf097202

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Herxheim - Jagdkanzel angezündet

Jäger sollen Teiche in „Abschussanlagen für Hausgeflügel“ verwandelt haben

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Zahme Enten für bevorstehende Jagd ausgesetzt? 

„So zahm, dass man sie mit einem Stein totschmeißen kann.“ Tierschützer beklagen das Aussetzen von Enten.

„So zahm, dass man sie mit einem Stein totschmeißen kann.“ Tierschützer beklagen das Aussetzen von Enten.

Münsterland - 

Tierschützer werfen den Jägern vor, mehrere Tausend zahme Enten ausgesetzt zu haben, um mit ihnen ab Montag leichtes Spiel zu haben. Montag beginnt die Jagdsaison. Die betroffenen Gewässer seien in regelrechte „Abschussanlagen für Hausgeflügel“ verwandelt worden, berichtet das Bonner Komitee gegen den Vogelmord. Ein Mitarbeiter des Komitees sagt: „Die Tiere sind zum Teil so zahm, dass man sie mit dem Stein totschmeißen kann.“

 

Nach Angaben von Komitee-Geschäftsführer Alexander Heyd sind unter anderem Teiche in Ostbevern und Greven betroffen. Die Tiere würden mit Getreide und Mais angelockt. Die Teiche seien mit Entenfäkalien und schimmeligen Getreideresten verdreckt. Insider bestätigen die Vorwürfe. „Ich kenne das eine oder andere Gewässer, wo das gemacht wird“, sagt einer von ihnen gegenüber unserer Zeitung. Die beteiligten Jäger würden in der Dämmerung sitzen und die Vögel, die zum Futter wollen, „umpusten“.

 

Tierschützer erstatten Anzeige wegen nicht ordnungsgemäßer Wildfütterung. Wie an diesem Gewässer bei Greven wurde Futter ausgestreut, anscheinend um Enten anzulocken. Foto: Komitee gegen den Vogelmord

Laut Ralf Holtstiege, Ordnungsamtsleiter des Kreises Warendorf sei in der Vergangenheit schon gegen entsprechende Vorschriften verstoßen worden. Das seien nicht besonders viele Fälle gewesen. Es hätten aber auch schon Bußgelder gezahlt werden müssen. Das ist zum Beispiel dann möglich, wenn Stockenten zwischen dem 1. Juni und 15. Januar ausgesetzt worden seien. Auch das Anfüttern direkt am Ufer oder im Wasser sei nicht erlaubt.

Ludger Baumeister vom Landesjagdverband sagt zu den Vorwürfen: „Es gibt feste Vorschriften. An die halten sich die Jäger. Wenn jemand beweisen kann, dass das nicht zutrifft, dann sind die Ordnungsbehörden gehalten, dagegen zu ermitteln.“

http://www.wn.de/Muensterland/Zahme-Enten-fuer-bevorstehende-Jagd-ausgesetzt-Jaeger-sollen-Teiche-in-Abschussanlagen-fuer-Hausgefluegel-verwandelt-haben

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OSTHEIM: Am Ölberg ruht die Jagd

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Jagdgegner Günter Scheuring hat auf 2000 Quadratmetern bei Ostheim „befriedete Fläche“

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Es ist ein idyllisches Fleckchen, dort oben am Ostheimer Ölberg. Von der Wiese am Waldrand mit ihren alten Obstbäumen hat Günter Scheuring einen herrlichen Blick ins Land. Für den Ostheimer ist es einfach ein friedlicher Ort. Und nicht nur für den 50-Jährigen soll dies so sein, wie die Schilder an der Grundstücksgrenze zeigen. Seine rund 2000 Quadratmeter Streuobstwiese sind eine „befriedete Fläche“. Soll heißen, so Scheuring: Hier sollen auch die Tiere ihren Frieden haben. Auf ihr wird es erst einmal keine Jagd mehr geben. Die Untere Jagdbehörde am Landratsamt hat dem zugestimmt – nach Absprache mit dem Ostheimer Jagdpächter und der Jagdgenossenschaft.

Hintergrund ist die Änderung des Bundesjagdgesetzes (wir berichteten). Am 6. Dezember tritt die Novellierung in Kraft, wonach Grundbesitzer aus ethischen Gründen ihre Flächen jagdfrei stellen lassen können.

Und auf solche Gründe beruft sich Günter Scheuring. „Das fünfte Gebot der Bibel, Du sollst nicht töten, gilt doch auch für Tiere“, sagt der Ostheimer im Gespräch mit dieser Zeitung. Seit vier Jahren ist der Familienvater Vegetarier. Aus gesundheitlichen Gründen hatte er aufgehört Fleisch zu essen. „Die Liebe zur Natur und zu den Tieren“ waren für ihn der Anstoß, sich gegen die Jagd auf seinem Grundstück zu beschäftigen. Er kam mit Jagdgegnern in Kontakt, und die sagten ihm, dass man die Jagd nicht hinnehmen müsse.

Duldung

Vor einigen Monaten stellte er einen Antrag auf Befriedung seiner Fläche. Nachdem er längere Zeit keine Antwort bekommen hatte, schaltete er einen Anwalt ein. Jetzt kam die Antwort: Auf seinem Grundstück kann die Jagd ruhen. Allerdings hat er darauf keinen Rechtsanspruch, sondern es ist vergleichsweise einer Duldung.

Dies bestätigt auch Martin Schrauder von der Unteren Jagdbehörde am Landratsamt. Nachdem am 6. Dezember das neue Jagdgesetz in Kraft trete, habe man – nach Rücksprache mit dem Jagdpächter und der Jagdgenossenschaft gesagt, wenn es eh komme, dann lasse man bis dahin die Jagd auf dem Areal ruhen.

Ethische Gründe

Nach dem 6. Dezember werde dann der Antrag von Scheuring auf Befriedung seines Geländes nach der neuen Rechtslage behandelt. „Ob dann eine Befriedung herauskommt, ist offen“, so Schrauder. Es werde geprüft, ob die ethischen Gründe, die Scheuring anführt, ausreichend sind.

Scheuring ist unterdessen auch „froh und dankbar“, dass die Ostheimer Jagdpächter und Grundholden dem Ruhen der Jagd auf seinem Grundstück zugestimmt haben.

Bis das neue Gesetz in Kraft tritt, hofft Schrauder, dass auch eine ganze Reihe von Fragen, die das neue Bundesjagdgesetz mit sich bringen, durch Ausführungsverordnungen geklärt werden. So unter anderem die sogenannte Wildfolge. Wenn etwa ein angeschossenes Tier auf einer befriedeten Fläche zum Liegen kommt. Von Gesetzes wegen bestehe zwar die Möglichkeit der Wildfolge. Der Grundstückseigentümer ist aber über die Wildfolge zu verständigen. Aber bei der Wildfolge spiele immer auch der Tierschutz eine große Rolle, dass nämlich Tiere nicht unverhältnismäßig leiden dürfen. „Es gibt zurzeit viel zu wenig Erfahrung, wie das neue Gesetz umzusetzen ist“, so Schrauder weiter.

Fest steht, dass der Antrag Scheurings der erste dieser Art im Landkreis Haßberge ist. Im Gegensatz zu anderen Landkreisen in Unterfranken, so Martin Schrauder weiter. Bislang gebe es auch keine Hinweise, „dass viele Flächen folgen werden“, so die Einschätzung von Schrauder.

Gelassenheit – so ist wohl am ehesten die Reaktion aus der Hofheimer Jägerschaft und den Grundholden zu beschreiben. Auch wenn er zum konkreten Fall nichts sagen kann, so der Vorsitzende der Jägervereinigung Hofheim, Elmar Brückner, glaubt er nicht, dass die Befriedung ein Problem werden dürfte. Allerdings: Würden sich viele Grundstücksbesitzer dazu entscheiden, dann hätten die Jagdgenossenschaften ein Problem: Und zwar die Jagd überhaupt noch verpachten zu können. Die 2000 Quadratmeter in Ostheim spielten aber erst einmal keine Rolle. Zudem müsse man abwarten, wie die Verordnungen zum neuen Gesetz aussehen werden.

„Jagd muss nicht sein“

„Es ist kein großes Stück, das tut dem Jagdpächter nicht weh“, sagt auf Anfrage auch Karlheinz Kundmüller von der Ostheimer Jagdgenossenschaft. Seine Einschätzung: Es werden wohl nur Einzelfälle sein.

Die 2000 Quadratmeter sind Günter Scheurings einziges Flurstück. Auch wenn dies im Vergleich zu den rund 700 Hektar Ostheimer Jagdrevier eine kleine Fläche ist, sieht er die Befriedung als Botschaft. Scheuring weiter: Es brauche keine Jagd, die Natur reguliere sich selbst, „nur manche denken, dass Jagd sein muss“. Mit der Befriedung seiner Fläche gehe es ihm vor allem darum anzuregen, über den Umgang mit Menschen und Tieren nachzudenken.

http://www.mainpost.de/regional/hassberge/Am-Oelberg-ruht-die-Jagd;art1726,7674547

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Tierschutzgerechte Bestandsregulierung

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In einem offenen Brief an die Jagd-, Landwirtschafts-und Umweltverbände in Rheinland-Pfalz weist Forstministerin Ulrike Höfken die Kritik der Jäger in den Regionen Ahrweiler und Mayen-Koblenz am landesweit geltenden Fütterungsverbot für Schalenwild scharf zurück.

Umweltministerin Höfken; Bild: rlp-Archiv

Umweltministerin Höfken

Höfken fordert „Schluss mit dem Jägerlatein“ und erklärt: “Die diffamierenden Zeitungsanzeigen der Kreisjägerschaft aus Ahrweiler und Mayen-Koblenz entbehren jeder Grundlage und instrumentalisieren den Tierschutz auf skandalöse Weise für die bevorstehende Bundestagswahl. Vielmehr kommen die Jäger dort ihren Verpflichtungen zur tierschutzgerechten Regulierung des Rotwildbestands nicht nach“, so die Ministerin. Die Jäger der Region seien verantwortlich für eine Überpopulation und die damit verbundenen tödlichen Erkrankungen der Tiere. Diese „Fallwildzahlen“ seien im Kreis Ahrweiler höher als im gesamten Rest des Landes.

Die Ahrweiler Jägerschaft verbreitet falsche Angaben, kritisiert Höfken. In einer Anzeigenkampagne hatte sie der Landesregierung Tierschutzfeindlichkeit vorgeworfen, da das im Landesjagdgesetz verankerte Fütterungsverbot im vergangenen Winter zum Verhungern von Rotwildkälbern geführt habe. Die Wahrheit sei, dass im Raum Ahrweiler in der kalten Jahreszeit bis April 2013 eine Fütterung durch die untere Jagdbehörde erlaubt wurde und in Verantwortung des Kreises stattfand.

Das gesetzliche Fütterungsverbot für Schalenwild besteht bereits seit der CDU-Regierung 1979. Für Notzeiten ist seit 2005 die Fütterung als Ausnahmeregelung im rheinland-pfälzischen Jagdrecht verankert. „Dass die Jäger diese Tatsache verschweigen zeigt, wie dreist sie die Öffentlichkeit in die Irre führen -  auf Kosten des Tierschutzes sowie der von den massiven Wildschäden betroffenen Forst- und Landwirtschaft“, so Höfken.

„Verschwiegen wird auch der tatsächliche Grund für den Tod der Tiere. Die Tiere sind nicht verhungert. Grund für den Tod der Tiere war stattdessen ein extrem hoher Parasitenbefall, der Organschäden auslöste“, erklärt Höfken. Untersuchungen des Landesuntersuchungsamtes an den Tierkadavern haben zweifelsfrei ergeben, dass die Mägen der Tiere gut mit Grünfutter gefüllt waren.

http://www.rlp.de/no_cache/einzelansicht/archive/2013/september/article/tierschutzgerechten-bestandsregulierung/

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Müssen Bündner Jäger bald blasen? - Tierschützer fordern Promillegrenze

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CHUR - GR - Tierschützer wollen die «tierquälerischen Jagdmethoden im Kanton Graubünden» abschaffen. Eine Promillegrenze für Jäger soll die Jagd «ethischer» machen.

Ein erlegter Hirsch im Bündnerland.
 

Der Verein Wildtierschutz Schweiz hat genug. «Seit Längerem geht das Jagdfieber in eine immer brutalere und unverantwortlichere Richtung», heisst es auf der Internetseite des Vereins. Weiter: «Die Wildtiere sind keine Nutztiere oder Jagdtrophäen.»

Deshalb hat der Verein gestern die Volksinitiative «Für eine naturverträgliche und ethische Jagd» lanciert. Zwar ist bereits eine Volksinitiative gegen die Sonderjagd – wo es immer wieder zu «moralisch, ethisch und jagdlich verwerflichen Szenen» kommt – zustande gekommen. Doch diese geht den Wildtierschützern zu wenig weit.

Promillegrenze wie im Strassenverkehr

Unter anderem fordert die Initiative «Für eine naturverträglich und ethische Jagd» eine Promillegrenze für Jäger. Wie beim Autofahren soll der Blutalkoholwert nicht mehr als 0.5 Promille betragen.

Grund: Alkoholexzesse führen zu ungenügender Treffsicherheit. Dies sei der Hauptgrund, weshalb im Kanton Graubünden, im Vergleich zu anderen Kantonen, viele Tiere nur angeschossen werden. Angeschossene Tiere würden «elendiglich verenden», argumentieren die Initianten in der Zeitung «Südostschweiz».

Ausserdem sollen Kinder unter zwölf Jahren von der Jagd verbannt werden. Die Initianten wollen, dass die Kinder in den Schulen nicht mehr zur Jagd motiviert werden dürfen.

3000 Unterschriften nötig

Der Bündner Jagdinspektor Georg Brosi lässt sich von der lancierten Initiative nicht beunruhigen. «Viele Forderungen der Initiative sind nicht realistisch.» Der Verein Wildtierschutz versuche seit Längerem, die Jagd in verschiedenen Bereichen zu beschneiden. Brosi glaubt daher nicht, dass die Initiative zustande kommt.

In gut zwei Wochen will der Verein mit der Unterschriftensammlung beginnen. Er hat ein Jahr Zeit um 3000 Unterschriften zusammenzubringen. (woz)

http://www.blick.ch/news/schweiz/graubuenden/tierschuetzer-fordern-promillegrenze-id2439923.html

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